VfGH hat die Regelung über die Beschlussfassung der Geschäftsverteilung aufgehoben (G 46/2013). Nun haben die Regierungsparteien einen Iniativantrag zur Sanierung eingebracht. All jene Probleme, auf die der VfGH aus formalen Gründen nicht eingehen konnte, bleiben aber weiter ungelöst.
Die Höchstrichter erachteten als verfassungswidrig, dass die Vorgangsweise bei Stimmengleichheit gegen das Recht auf ein faires Verfahrenverstoßen . Denn dazu gehöre, dass die Geschäftsverteilung eines Gerichtes fix für eine bestimmte Zeit festgelegt wird um jeden Einfluss darauf zu verhindern, welchem Richter ein bestimmtes Verfahren zugeteilt wird. Das sei aber nicht gewährleistet. Denn die gesetzliche Regelung erlaube, dass mehrfach hintereinander – und nicht nur zur einmaligen Überbrückung einer Ausnahmesituation – eine provisorische Geschäftsverteilung beschlossen wird.
Gemäß § 10 des Zustellgesetzes kann Parteien und Beteiligten, die über keine inländische Abgabestelle verfügen, von der Behörde aufgetragen werden, einen (inländischen) Zustellungsbevollmächtigten namhaft zu machen.
Fast 6.000 Mitarbeiter gibt es in den Salzburger Landeskliniken. Viele von ihnen sind von außen gekommen, haben also keine durchgehende Berufslaufbahn in den SALK. Ihnen wurden bislang 40 Prozent ihrer Vordienstzeiten nicht angerechnet – mit entsprechenden finanziellen Auswirkungen.
Seit Jahresbeginn gibt es in Österreich viele neue Richter: Neun Landesverwaltungsgerichte und zwei Bundesverwaltungsgerichte wurden geschaffen. Doch aller Anfang ist schwer: Der sonst gewohnte Talar ist bei vielen Richtern noch nicht angeliefert worden. Und mehr noch: Einige Richter müssen sogar selbst zahlen, wenn sie die offizielle Ausstattung haben wollen.