Ein Stück Machtverlust

Wiener zeitung LogoStadt Wien muss das neue Landesverwaltungsgerichtsgesetz sanieren. Nun soll es mehr gewählte Richter und weniger „Amtsmitglieder“ geben.

Von Ina Weber (Wiener Zeitung)

Die Bundeshauptstadt hat in der Causa Landesverwaltungsgerichtsgesetz im Gegensatz zu den anderen Bundesländern ihr eigenes Spiel gespielt und – ist damit ins offene Messer gelaufen. Wiens SPÖ und Grüne haben ein Gesetz beschlossen, das in einigen Punkten heikel und in einem Punkt besonders umstritten war. Die Opposition hat nun den Verfassungsgerichtshof angerufen und gewonnen. Das erst mit 1. Jänner 2014 in Kraft getretene neue Landesverwaltungsgerichtsgesetz muss daher saniert werden.

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Stürzenbecher: „Eher verwunderlich, dass nicht mehr aufgehoben worden ist“

StandardNach einem Urteil des Verfassungsgerichtshofs wird das Wiener Verwaltungsgerichtsgesetz repariert. VP und FP haben mögliche politische Einflussnahme vermutet und erfolgreich das Höchstgericht angerufen

David Krutzler (Der Standard)

Das Wiener Landesverwaltungsgerichtsgesetz musste repariert werden, nachdem der Verfassungsgerichtshof (VfGH) Teile der Regelung als nicht verfassungskonform aufgehoben hatte. In der nächsten Landtagssitzung am 25. März soll der von Rot und Grün adaptierte Passus beschlossen werden, wie der stellvertretende SP-Klubvorsitzende Kurt Stürzenbecher am Dienstag vor Journalisten mitteilte.

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Tirol: SPÖ unterstützt Forderungsprogramm der Standesvertretungen

Der Dachverband der VerwaltungsrichterInnen (DVVR) hat In einem Schreiben an die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung und die Landesregierungen Maßnahmen zur Vereinheitlichung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Richterinnen und Richter vorgeschlagen. Zu den geforderten Maßnahmen zählt ein gemeinsames Institut für richterliche Aus- und Fortbildung (nach dem Vorbild der Schweiz) genauso wie ein gemeinsames „Dienstgericht“ für alle RichterInnen, …

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Halteverbot? Nachschauen kein Muss

Der Verwaltungsgerichtshof betont: Autofahrer müssen auch im „urbanen Bereich“ nicht regelmäßig kontrollieren, ob ihr Auto dort stehen bleiben darf, wo sie es abgestellt haben.  Benedikt Kommenda (Die Presse) Manche Gerüchte entwickeln eine erstaunliche Hartnäckigkeit. Zum Beispiel dieses: Autofahrer, die ihr Fahrzeug in einer Stadt erlaubtermaßen abgestellt haben, müssen regelmäßig nachschauen, ob es dort auch bleiben …

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Girl´s Day: Das Bundesverwaltungsgericht stellt sich als neuer Arbeitgeber vor

girlsdayWas tut eine Verwaltungsrichterin/ein Verwaltungsrichter? Und wie sieht der Berufsalltag eines blinden Verwaltungsrichters aus?

Tauche einen Tag in die Welt eines modernen Gerichts ein, sei Teil einer Verhandlung und erlebe wie spannend und abwechslungsreich das Berufsbild einer Verwaltungsrichterin/eines Verwaltungsrichters ist. Im Rahmen des Girls´ Day erzählt ein blinder Richter von seinem Werdegang und seinem beruflichen Alltag und bestärkt junge Menschen mit Behinderung darin, seinem Beispiel zu folgen. Am Ende des abwechslungsreichen Tages haben die Teilnehmerinnen die Möglichkeit, eine Verhandlung zu besuchen und so den Gerichtsalltag an Österreichs größtem Gericht hautnah zu erleben.

Ort: 1030 Wien, Erdbergstraße 192-196
Termin:  24.04.2014, 10:00-14:30

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Tagung „Interessensabwägung und Abwägungsentscheidungen“

Abwägungsentscheidungen durchziehen das gesamte Verwaltungsrecht und sind nicht nur auf den Bereich der Ermessensentscheidungen oder auf das Planungsrecht beschränkt. Gerade bei der Auslegung von unionsrechtlichen Normen ist die Abwägung unterschiedlicher Interessen oft sogar konzeptionell gewollt. Am 20. März 2014 veranstaltet die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Innsbruck zu diesem Themenereich eine Tagung unter dem Titel „Interessensabwägung …

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Uneinheitliche Vorgangsweise der Verwaltungsgerichte bei der Veröffentlichung von Entscheidungen

indexIn der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der „GRÜNEN“ zur Veröffentlichung der Entscheidungen der Verwaltungsgerichte stellte das BKA fest, die Bundesländer seien der Anregung des BKA, eine der Regelung des Bundesverwaltungsgerichtsgesetzes (§ 20 BVwGG) entsprechende Regelung über die Entscheidungsveröffentlichung im RIS zu treffen, in keinem Fall vollinhaltlich nachgekommen.

Die Organisationsgesetze begründen entweder keine (Niederösterreich, Salzburg, Tirol) oder eine nur beschränkte Veröffentlichungspflicht (Burgenland und Steiermark, Kärnten, Oberösterreich, Vorarlberg). Im Fall Wiens besteht keine solche Beschränkung, allerdings sind die Entscheidungen ausdrücklich auf einer anderen Website zu veröffentlichen.

Zum Unabhängigen Finanzsenates bzw. zum Bundesfinanzgericht wird bemerkt, es sei die Entscheidung des UFS gewesen, seine Entscheidungen nicht im Rahmen des RIS, sondern auf der Plattform „Findok“ zu veröffentlichen, das treffe auch auf das Bundesfinanzgericht zu.

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Zu geringe Entlohnung der wissenschaftlichen Mitarbeiter des Asylgerichtshofes

Die personelle Unterdotierung des Unabhängigen Bundesasylsenates (UBAS) führte unter Innenminister Strasser vor rund 10 Jahren zu einem immer größer werdenden Rückstau offener Asylverfahren. Da das Innenministerium keine weiteren Richterplanposten bewilligen wollte, griff man auf das Modell der wissenschaftlichen Mitarbeiter, welches sich bereits beim Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof gewährt hatte, zurück. Allerdings wurde ein Großteil der dafür …

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Verwaltungsgericht Wien: Dienststellenversammlung fordert dringend Maßnahmen zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Gerichts

IMG_3726In einer mit überwältigender Mehrheit beschlossenen Resolution an den Dienstgeber stellte die Dienststellenversammlung des Gerichtes fest, dass dieses weder personell noch mit Sachmitteln ausreichend ausgestattet ist.

Unter diesen Bedingungen könnten die in die Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit gesetzten Erwartungen einer Beschleunigung der Verfahren und der Verbesserung des Rechtsschutzes im Verwaltungsbereich nicht erfüllt werden.

Konkret haben die Übernahme der Rückstände anderer Behörden, verkürzte Entscheidungsfristen und die neue Arbeitsaufgaben zu einem erhöhten Arbeitsaufwand geführt, der mit der gegebenen personellen und sachlichen Ausstattung nicht zu bewältigen ist. Die MitarbeiterInnen des Gerichtes sehen sich unter diesen Bedingungen nicht in der Lage, alle Verfahren fristgerecht zu entscheiden, wäre doch der enorme Arbeitsanfall schon unter optimalen Rahmenbedingungen kaum zu bewältigen.

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