Das Europaparlament hat am 16. April 2014 neue Regelungen für die Entsendung von Arbeitnehmern beschlossen. Die Entscheidung betrifft rund eine Million Arbeitnehmer und muss noch von den europäischen Ministern bestätigt werden.
Um die Rechtssicherheit zu stärken, beharrt das Parlament auf einer Liste von Kriterien, anhand derer die Mitgliedsstaaten bestimmen können, ob es sich tatsächlich um eine Auslandsentsendung handelt oder um den Versuch, nationales Arbeitsrecht zu umgehen. So soll etwa der Einsatz sogenannter Briefkastenfirmen in Staaten mit weniger ausgeprägten Arbeits- und Sozialstandards verhindert werden.
Das Parlament fügte dem Entwurf der EU-Kommission auch eine Definition der „Scheinselbstständigkeit“ hinzu. Damit soll verhindert werden, dass Bestimmungen der Richtlinie für korrekte Beschäftigungsverhältnisse nicht systematisch auf Selbstständige angewendet werden.