Niederösterreich: Eltern einer konfessionslosen Tochter hatten sich darüber beschwert, dass im Musikunterricht einer Volksschule zur Vorbereitung der Erstkommunion Kirchenlieder gesungen wurden.
Nach Auffassung der Eltern sollte die Vorbereitung der katholischen Schüler auf die Erstkommunion ausschließlich im Rahmen des Religionsunterrichts erfolgen. Auch ein Gutachten seitens des Bildungsministeriums vertrete diese Sichtweise.
Juristische Klarheit in diese Angelegenheit soll nun das Verwaltungsgericht Niederösterreich bringen, nachdem die betroffenen Eltern dort eine Beschwerde eingebracht haben.
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