Verwaltungsgericht muss öffentlich verhandeln

Ein aktueller Entscheid des Verwaltungsgerichtshofs stärkt die Rechte von Asylwerbern bei Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht. Einer Beschwerde von zwei afghanischen Asylwerberinnen bezüglich der Notwendigkeit, eine öffentliche Verhandlung durchzuführen, wurde stattgegeben. Den Beitrag in der Wiener Zeitung lesen…

Verfassungsgerichtshof kippt Vorratsdatenspeicherung

vfghrichterHöchstrichter üben scharfe Kritik an Bestimmungen und heben Datensammeln mit sofortiger Wirkung auf

Fabian Schmid, Markus Sulzbacher (Der Standard)

Der Verfassungsgerichtshof hat am Freitagvormittag die Speicherung von Vorratsdaten für verfassungswidrig erklärt. Damit wird zumindest ein Kapitel im jahrelangen Streit um den staatlichen Zugriff auf Telefon- und Internetdaten beendet. Die Vorratsdatenspeicherung darf ab sofort nicht mehr angewandt werden.
„Nicht verhältnismäßig“

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Konkurrenz für Casinos Austria

presse-logoDrei neue Casino-Lizenzen gehen an den Novomatic-Konzern sowie an eine deutsch-schweizerische Investorengruppe. Obwohl die Casinos Austria für alle drei Favorit war.

Die unterlegenen Bieter werden mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit die Bescheide anfechten.

 von Hanna Kordik (Die Presse)

Die Entscheidung des Finanzministeriums kommt einigermaßen überraschend. Immerhin hat der sogenannte Glücksspielbeirat, der die Bewerbungen für die Lizenzen bewertet hat, schon vor Wochen eine eindeutige Empfehlung abgegeben: Für zwei Konzessionen, die in Wien vergeben werden, sind die Casinos Austria erstgereiht worden. Ebenso für jene, die in Niederösterreich zur Verfügung steht.

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Bundesverwaltungsgericht: Formel 1 –Rennen in Spielberg brauchen keine neue Umweltverträglichkeitsprüfung

Bild: (c) APA/EPA/DAVID EBENER
Bild: (c) APA/EPA/DAVID EBENER

Die Bezirkshauptmannschaft Murtal hatte zu Jahresbeginn die Bewilligung für die Durchführung einer Großveranstaltung mit maximal 225.000 Besuchern am „Red Bull-Ring“ erteilt. Anrainern wurde in diesem Verfahren keine Parteienstellung eingeräumt.

Mehrere Anrainer verlangten daraufhin die behördliche Feststellung, dass die Durchführung des Formel-1-Rennens UVP-pflichtig ist. Ursprünglich genehmigt worden sei nur ein nicht Formel-1-taugliches, reduziertes Projekt, nachträglich sei nach dem neuen Steiermärkischen Veranstaltungsgesetz die Betriebsgenehmigung erweitert und dann auch das Rennen bewilligt worden. Auf diese Weise habe man die neuerliche UVP-Pflicht umgangen und Nachbarrechte ausgeschlossen.

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Drachenbootrennen der Gerichtsbarkeit als gelungenes „Team-Building“

VRV-Sporting Team3Auch ein Gewittersturm konnte dem Ehrgeiz der Teilnehmer am diesjährigen Drachenbootrennen der Richtervereinigung (Sektion Wien) nichts anhaben.

Die 12 teilnehmenden Bootsbesatzungen zeigten sich vom Wetter völlig unbeeindruckt. Sobald es Blitz und Donner erlaubten, wurde das Rennen auf der Alten Donau fortgesetzt.

Erstmals schickten dieses Jahr drei Verwaltungsgerichte ihre Boote ins Rennen: Der Verwaltungsgerichtshof, das Bundesverwaltungsgericht und – als jüngstes Gericht – das Verwaltungsgericht Wien. Mit der Entscheidung hatten diese Boote letztlich nichts zu tun – das Boot des Verwaltungsgerichtshofes landete auf dem undankbaren vierten Platz – die Vorbereitung der Siegermannschaft des BM für Justiz („Zentralgestirn“) war offenkundig zu professionell für die anderen Teilnehmer.

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Maiforum 2014 (4)

„Der Sachverständigenbeweis im verwaltungsgerichtlichen Verfahren“ Zusammenfassung des Vortages von Gero Schmied (Verwaltungsgericht Wien) und der Diskussionen im Workshop durch Monika Merli (Verwaltungsgericht Steiermark) Als PDF…  

Heinz Mayer: „In mir steigt der blanke Zorn auf“

 

Bild: (c) Die Presse (Clemens Fabry)
“ Bild: (c) Die Presse (Clemens Fabry)

Heinz Mayer, scheidender Jus-Dekan in Wien, ärgert sich über die Causa Hypo und „bejammert“ den Zustand der Regierungsparteien. Er kritisiert die Macht der Landespolitiker – und dass der Politik die Verfassung einfach „wurscht“ sei.

Von Philipp Aichinger und Benedikt Kommenda (Die Presse)

„Die politischen Parteien blockieren. Die Reformkommission unter Thienel ist ja ein Musterbeispiel. Was macht man? Eine Doppelspitze, zufällig rot-schwarz! Das zeigt ja, wie defensiv man ist. Man hat ja fürchterliche Angst, dass ein Schwarzer eine Idee hat, die von den Roten nicht goutiert werden kann und dann abgelehnt werden muss.“

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Nennung eines Mitverdächtigen in den Feststellungen eines Urteils gegen andere Mitverdächtige kann den Grundsatz der Unschuldsvermutung verletzen

Der EGMR hielt in dieser Entscheidung fest, dass der Grundsatz der Unschuldsvermutung auch durch Feststellungen eines Urteils gegen Mitverdächtige in getrennten Verfahren, die keine Bindungswirkung in anhängigen oder zukünftigen Strafverfahren haben, verletzt werden kann.

Richtervereinigung2Quelle: Richtervereinigung – Fachgruppe Grundrechte

Eine Verletzung dieser Prinzips sei jedoch dann zu verneinen, wenn in komplexen Strafverfahren gegen mehrere Beteiligte, gegen die kein gemeinsames Verfahren geführt werden könne, die namentliche Erwähnung solcher weiterer Beteiligter zum Beweis der Schuld der gegenständlichen Angeklagten unerlässlich sei.

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Maiforum 2014 (3)

„Das Verwaltungsgericht-Verfahrensgesetz und die subsidiäre Anwendung der sonstigen Verfahrensgesetze“ Zusammenfassung des Vortrags von Gerold Dünser/ Albin Larcher (Verwaltungsgericht Tirol) und der Ergebnisse der Diskussionen im Workshop durch Erwin Ziermann (Verwaltungsgericht Salzburg) Als PDF …

Experten fordern Qualitätsstandards bei Gerichtsgutachten

StandardNicht nur die mangelnde Qualität von Haftgutachten seien ein Problem, sagen Sachverständige. Es gibt zu wenige Gutachter, diese werden zu schlecht bezahlt. Und es gibt keine Kontrollinstanz, kritisiert die Volksanwaltschaft

Petra Stuiber – Der Standard

Das Echo auf den STANDARD-Bericht über das gar nicht gute Zeugnis, das eine deutsche Studie Österreichs Gerichtsgutachtern ausstellt, war groß. Viele Justizmitarbeiter, Sachverständige und Anwälte meldeten sich – und bestätigten die Kernaussage der von der Universität Ulm durchgeführten Untersuchung: Die Qualität lässt zu wünschen übrig, oftmals sind forensisch-psychiatrische Gutachten oberflächlich, schlampig, fachlich ungenau.

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