Auch Zugriff auf Beweismittel anderer Verfahren soll erlaubt werden. Datenschützer melden Verfassungsbedenken an
Andreas Schnauder (Der Standard)
Die Finanz soll leichter an für sie relevante Daten gelangen. Die dafür in einem Gesetzesentwurf vorgelegten Änderungen gehen Datenschützern aber deutlich zu weit. So stößt sich die Datenschutzbehörde u. a. daran, dass die Finanzstrafbeamten künftig Zugriff auf das Elektronische Kriminalpolizeiliche Informationssystem (Ekis) haben sollen, in dem neben dem Strafregister Fingerabdrücke, Kfz-Informationen oder Passdaten gespeichert sind.
Die heimische Justiz hinkt hinsichtlich der personellen Ausstattung im europäischen Vergleich deutlich hinterher.
Vergaberecht, Rechenfehler