Rechtspfleger: Verfassungsgerichtshof leitet Vorverfahren ein

Vfgh1345173170405Rasch reagiert hat der Verfassungsgerichtshof auf die Anfechtung der Zuständigkeit von Rechtspflegern in  Verwaltungsstrafverfahren durch das Verwaltungsgericht Wien.

Es wurde bereits das Vorverfahren eingeleitet und unter anderem das Bundeskanzleramt zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

Nach Auffassung des Verwaltungsgerichtes Wien eignen sich die vom Land Wien übertragenen Verfahren nicht für Rechtspfleger, darüber hinaus wird auch deren Ausbildung als ungenügend erachtet.

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