Die Vermittlung von rund 4000 diplomierten Pflegekräften an Spitäler und Pflegeheime in ganz Österreich ist derzeit Gegenstand eines Verfahrens vor dem Bundesfinanzgericht.
Dieses Verfahren kann als gutes Beispiel dafür dienen, dass die echte Verwaltungsreform noch aussteht.
Im Anlassfall wurde von der Finanzbehörde geprüft, ob es sich bei der Beschäftigung der Pflegekräfte um eine selbstständige oder nichtselbstständige Tätigkeit handelte. Die Behörde kam zum Schluss, dass „Scheinselbstständigkeit“ vorliegt. Damit drohen dem Unternehmen, welches die Pflegekräfte vermittelt hat, Strafverfahren nach dem ASVG, die Vorschreibung der Sozialversicherungsabgaben, die Vorschreibung der Lohnsteuer und ein Finanzstrafverfahren. Weitere Verfahren drohen den Pflegeheimen und Krankenhäusern, welche die Pflegekräfte beschäftigt haben.
Die mehrfach preisgekrönte Dokumention „Judgement in Hungary“ von Eszter Hajdu wird im Rahmen des Festivals
Manfred Burgstaller, einer der drei im Weisenrat des Justizministers, begrüßt dessen gesetzliche Fixierung und befürwortet die Beibehaltung des ministeriellen Weisungsrechts.
Das Bundesverwaltungsgericht hat gegen das Vergabeverfahren des Wirtschaftsministeriums eine einstweilige Verfügung erlassen
Ein katholisches Krankenhaus darf einen Chefarzt entlassen, weil er nach seiner Scheidung erneut heiratete. Das entschied das Bundesverfassungsgericht. Der Rechtsstreit könnte aber weitergehen.
Bezirksrichter Oliver Scheiber über Richter als Sozialarbeiter, die Tragik des Glücksspiels, die Rolle der Rache im Recht und die heuchlerische Gesellschaft