Im Zusammenhang mit der bevorstehenden niederösterreichischen Gemeinderatswahl hatte das Verwaltungsgericht die Rechtmäßigkeit der Eintragungen (bzw. Streichungen) in die Wählerevidenz zu prüfen. Seit Einrichtung der Verwaltungsgerichte mit 1. Jänner 2014 waren es die ersten Verfahren dieser Art in Österreich.
Zwischen 27. November 2014 und 5. Dezember 2014 waren beim Verwaltungsgericht insgesamt 431 Beschwerdesachen anhängig geworden; die Beschwerden richteten sich gegen Entscheidungen von 19 Gemeindewahlbehörden. In fast 50 Prozent der Fälle entschied das VwG zugunsten der Beschwerdeführer und ordnete eine Streichung oder Aufnahme in das Wählerverzeichnis an.
rechtschlau
VwG Judikatur / Vergaberecht
Gestaltung von Ausschreibungsunterlagen
Bei der Gestaltung von Ausschreibungsunterlagen dürfen Eignungskriterien und Leistungsanforderungen nicht vermengt werden, ein Losentscheid ist hingegen im Billigstbieterprinzip bei Gleichpreisigkeit zulässig.
Dem Verwaltungsgericht Wien (VGW) zu Folge war die in der Ausschreibung festgelegte Anforderung, dass keines der zum Einsatz kommenden Fahrzeuge älter als Baujahr 2012 sein darf, durch ihre formelle Einordnung als Eignungskriterium und ihre inhaltliche Ausgestaltung als Leistungsanforderung vergaberechtswidrig. Der Auftraggeber müsse bei der Gestaltung der Ausschreibungsunterlagen streng zwischen unternehmensbezogenen und auftragsbezogenen Anforderungen unterscheiden.
Ausschreibung einer Richterin/eines Richters des Bundesverwaltungsgerichts
Im Bereich des Bundesverwaltungsgerichts gelangt die Planstelle einer Richterin/eines Richters des Bundesverwaltungsgerichts zur Besetzung
Voraussichtlicher Dienstort: Außenstelle Innsbruck
Ende der Bewerbungsfrist: 02.01.2015
Wien wird Menschenrechtsstadt
Im Jahr 1997 war die argentinische Stadt Rosario die erste offizielle Menschenrechtsstadt.
Die erste europäische Menschenrechtsstadt war Barcelona. In Österreich haben sich bislang Graz und Salzburg dazu verpflichtet, nach menschenrechtlichen Prinzipien zu entscheiden und zu gestalten.
Am 19. Dezember 2014 soll der Wiener Gemeinderat eine Deklaration für die „Menschenrechtsstadt Wien“ beschließen. Die Grundlage für diesen Prozess bietet die Studie „Wien – Stadt der Menschenrechte“ verfasst von Manfred Nowak.
EuGH: Beamte müssen früher vorrücken
Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zum Besoldungssystem für Beamte kann für den öffentlichen Dienst teuer werden.
Bund und Länder werden durch dieses Urteil – neuerlich- verpflichtet, die Vordienstzeiten für öffentliche Bedienstete so anzurechnen, dass keine Ungleichbehandlung („Altersdiskriminierung“) bei der Berechnung der Vorrückungsstichtage besteht.
Im Kern geht es um die Gleichstellung der Ausbildungszeiten, die vor dem 18. Lebensjahr zurückgelegt wurden. Während die Lehrzeiten schon nach der bisherigen Rechtslage bei der Berechnung des Vorrückungsstichtages heranzuziehen waren, blieben Schulzeiten unberücksichtigt.
Mit der Entscheidung des EuGH im Fall „Hütter“ (C-88/8, vom 18. Juni 2009,) war aber klargestellt worden, dass die gesetzlich angeordnete Nichtberücksichtigung von Vordienstzeiten, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres zurückgelegt worden sind, eine dem Unionsrecht zuwiderlaufende Diskriminierung wegen des Alters darstellt.
Sozialversicherungsrecht: Neue Kostenregelung für Gutachten im Verfahren vor dem BVwG
Der Sozialausschuss des Nationalrats hat heute zahlreiche Änderungen im Sozialversicherungsrecht beschlossen, darunter auch eine Neuregelung der Gutachterkosten im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht. Es wird vorgesehen, das bestimmte Barauslagen, etwa für Gutachten zur Feststellung von Nachtschwerarbeit oder zur Feststellung der gesundheitlichen Beeinträchtigung von pflegebedürftigen Angehörigen im Zusammenhang mit einer Selbstversicherung der Pflegeperson, nicht von der Beschwerde …
Richterbesoldung: An der Schmerzgrenze der Prädikatsjuristen

Nur in Deutschland und Armenien verdienen Richter im ersten Jahr weniger als der Durchschnitt der Bevölkerung. Das Bundesverfassungsgericht muss nun entscheiden, welche Besoldung angemessen ist.
von Helene Bubrowski (FAZ)
Von dem Weg in die „gesicherte Armut“ sprechen manche Juristen, wenn sie sich nach dem zweiten Staatsexamen für das Richteramt entscheiden, statt Anwalt in einer großen Wirtschaftskanzlei zu werden. Die Redewendung klingt zynisch, weil kein deutscher Richter in Armut leben muss. Allerdings beträgt das Bruttoeinstiegsgehalt eines Richters im Schnitt etwa 41.000 Euro im Jahr, während das Einstiegsgehalt manches Wirtschaftsanwalts bei mehr als 100.000 Euro liegt. Die formalen Anforderungen für beide Karrierewege sind identisch: Zwei Prädikatsexamina – das schaffen, je nach Bundesland, nur etwa zehn Prozent der Absolventen.
Verdienen unsere Richter zu wenig?

Auch Österreichs Richter wollen mehr Geld
Von Judith Hecht (Die Presse)
Ein 27 Jahre alter Richter oder Staatsanwalt verdient in Nordrhein-Westfalen derzeit 3653 Euro brutto pro Monat. Andere deutsche Bundesländer zahlen ihren Jungrichtern noch weniger. Sie kämen damit auf nicht mehr als zwölf Euro netto pro Stunde, kritisieren deren Vertreter. Einige der erzürnten Richter haben deshalb sogar Klagen eingebracht. Ob ihnen tatsächlich mehr Geld gebührt, darüber wird Anfang Jänner das Bundesverfassungsgericht entscheiden.
Und wie zufrieden sind die österreichischen Richter mit ihrem Salär?
Werden Richter unterbezahlt?
Die Verfassungsrichter in Karlsruhe müssen entscheiden, ob ihre Kollegen zu wenig Geld bekommen. Ein Urteil könnte ein Signal für die Bezahlung von Millionen Beamten sein.
Karlsruhe – Über seine eigenen Kollegen muss Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle selten entscheiden. Nun muss der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts (BVG) allerdings klären, ob Richter und Staatsanwälte in Deutschland genug verdienen. Das Verfahren, das am heutigen Mittwoch beginnt, könnte Signalwirkung für andere Beamtengruppen haben.
Viele Länder sparen seit Jahren an den Gehältern ihrer Beamten: Für viele Richter gab es Kürzungen von Sonderleistungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld. Gehaltsanpassungen gab es zum Teil nur geringe oder gar keine. Die Verfassungsrichter wollen die allgemeine Lohnentwicklung sowie die Anforderungen der Richter und Staatsanwälte im Beruf oder das Ansehen der Justiz insgesamt in Betracht ziehen.
Verwaltungsgerichte sollen für Informationsfreiheit sorgen

Die Regierung hat ihre Ankündigung wahrgemacht und im Ministerrat den Entwurf für ein „Informationsfreiheitsgesetz“ beschlossen.
Damit wird das Amtsgeheimnis abgeschafft und im Gegenzug das Recht auf „freien Zugang zu Informationen“ in der Bundesverfassung verankert.
„Eine Pflicht zur aktiven Information über Inhalte von allgemeinem Interesse soll auf Bundes- und auf Landesebene für alle Organe der Gesetzgebung, Verwaltung und Gerichtsbarkeit, Rechnungshof sowie Volksanwaltschaft und entsprechende Landeseinrichtungen gelten“ so liest sich das im sogenannten Ministerratvortrag. „Gläserner Staat statt gläserner Bürger“ nennt es ÖVP-Generalsekretär Gernot Blümel.