Die Regierung hat ihre Ankündigung wahrgemacht und im Ministerrat den Entwurf für ein „Informationsfreiheitsgesetz“ beschlossen.
Damit wird das Amtsgeheimnis abgeschafft und im Gegenzug das Recht auf „freien Zugang zu Informationen“ in der Bundesverfassung verankert.
„Eine Pflicht zur aktiven Information über Inhalte von allgemeinem Interesse soll auf Bundes- und auf Landesebene für alle Organe der Gesetzgebung, Verwaltung und Gerichtsbarkeit, Rechnungshof sowie Volksanwaltschaft und entsprechende Landeseinrichtungen gelten“ so liest sich das im sogenannten Ministerratvortrag. „Gläserner Staat statt gläserner Bürger“ nennt es ÖVP-Generalsekretär Gernot Blümel.
Rechtsschutz durch Verwaltungsgerichte und nicht durch Informationsbeauftragten
Mit dem Beschluss blieb die Bundesregierung auch bei ihrer Linie, dass für den Zugang zur Information den Verwaltungsgerichten eine zentrale Rolle zukommen soll. Diese werden nach den Entwurf im Beschwerdeverfahren entscheiden, wenn Bürger der Meinung sind, Behörden würden zu Unrecht Informationen verweigern.
Die Gründe, in denen weiterhin eine Geheimhaltung erlaubt wird, sind ähnlich wie bisher: etwa die nationale Sicherheit, die Landesverteidigung, die öffentliche Ruhe sowie Ordnung und Sicherheit. Doch vieles ist eine Abwägungsfrage. Gerade zu Beginn der neuen Regelung werden daher die Gerichte Grundsatzfragen zu klären haben.
Die Forderung nach einem Informationsbeauftragten, wie sie etwas vom Boltzmann-Institut für Menschenrechte erhoben wurde, hat die Bundesregierung bisher abgelehnt.
Ob das Gesetz tatsächlich nächstes Jahr beschlossen werden kann, ist offen, denn die dafür notwendige Zweidrittelmehrheit fehlt noch (Kurier).