
Die Novelle zum Bundesvergabegesetz, die ganz im Zeichen der Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping steht, wird nach dem Vorblatt zu einem finanziellen Mehraufwand für öffentliche Auftraggeber führen.
Der Dachverband der Verwaltungsrichter weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass der zu erwartende Mehraufwand auch die Verwaltungsgerichte betreffen wird, da mit mehr und komplexeren Nachprüfungsverfahren zu rechnen ist.
Zu den vom Gesetzgeber geplanten „Nachbesserungen“ des Gesetzestextes, die im Hinblick auf Entscheidungen des EuGH und des Verwaltungsgerichtshofes erfolgen, stellt der Dachverband weiter fest, dass es auch im vorliegenden Entwurf nicht immer gelungen ist, die Absicht des Gesetzgebers im Gesetzeswortlaut ausreichend zu verankern.
Das im Bundesverfassungsgesetz enthaltene
Mehr als eine Milliarde will die Regierung in der Verwaltung sparen, aber wo soll das Geld herkommen?
Verwaltungsgericht urteilte über einen Fall in der Stadt Salzburg. Wenn ein Politiker kein Vertrauen in einen Beamten hat, reicht das dennoch nicht allein aus, diesen zu versetzen.
Der Verwaltungsgerichtshof ist nach dem Revisionsmodell nicht dazu berufen, die Einzelfallgerechtigkeit in jedem Fall zu sichern – diese Aufgabe obliegt den Verwaltungsgerichten.
Bisher konnten sich Nachbarn nicht dagegen wehren, wenn Einkaufszentren oder andere Großprojekte ohne Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) auf den Weg gebracht wurden.