Umweltrecht: EuGH weitet Rechte von Nachbarn in Genehmigungsverfahren aus

eugh-logo-curiaBisher konnten sich Nachbarn nicht dagegen wehren, wenn Einkaufszentren oder andere Großprojekte ohne Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) auf den Weg gebracht wurden.

Diese Rechtslage widerspricht dem Unionsrecht, stellte jetzt der Europäische Gerichtshof (C-570/13) fest. Die Rechte von Nachbarn in Genehmigungsverfahren – etwa für Betriebsanlagen oder Straßenbauprojekte – werden damit enorm ausgeweitet.


Die Entscheidung des EuGH erfolgte auf Grund eines Vorlageantrages des österreichischen Verwaltungsgerichtshofes, der die fehlende Parteistellung einer Nachbarin in einem Bau- und Betriebsgenehmigung für ein Einkaufszentrum an den EuGH herangetragen hatte.

Betroffen sind von dieser Entscheidung auch andere anhängige Verfahren (etwa eine ohne UVP errichtete Umfahrungsstraße im Burgenland) in denen die Entscheidung vom Verwaltungsgerichtshof bis zum EuGH-Urteil ausgesetzt wurde.

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