Bisher konnten sich Nachbarn nicht dagegen wehren, wenn Einkaufszentren oder andere Großprojekte ohne Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) auf den Weg gebracht wurden.
Diese Rechtslage widerspricht dem Unionsrecht, stellte jetzt der Europäische Gerichtshof (C-570/13) fest. Die Rechte von Nachbarn in Genehmigungsverfahren – etwa für Betriebsanlagen oder Straßenbauprojekte – werden damit enorm ausgeweitet.
rechtschlau
Ich wollte mal sehen, ob die Blitzgeräte funktionieren
Ausreden beim Kontroll-Marathon: „Ich wollte mal sehen, ob die Blitzgeräte funktionieren“ Trotz Vorankündigung sind beim europaweiten Blitz-Marathon viele Autofahrer in die Radarfallen der Polizei getappt – mit mehr oder weniger guten Ausreden. Video …
VfGH betont Parteistellung eines „übergangenen Bewerbers“ – im Schulrecht
Aus Sicht der Standesvertretung sollte aus denselben rechtsstaatlichen Überlegungen eine nachprüfende Kontrolle auch für jene Personen bestehen, die in einem Besetzungsvorschlage für einen richterlichen Planposten aufgenommen wurden.
Im Tätigkeitsbericht für das Jahr 2014 widmet sich der Verfassungsgerichtshof im Kapitel „Wahrnehmungen“ ausführlich der Rechtsstellung übergangener Bewerber im Auswahlverfahren.
Der Gerichtshof verweist auf seine Rechtsprechung, nach der Personen, die sich um die Verleihung der Planstelle eines Schulleiters beworben haben und in einen verbindlichen Besetzungsvorschlag aufgenommen werden, eine „Verwaltungsverfahrensgemeinschaft“ bilden; sie haben das Recht, an dem durch den Besetzungsvorschlag konkretisierten Ernennungsverfahren als Parteien teilzunehmen (so die mit VfSlg. 6151/1970 beginnende, ständige Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes; zB VfSlg. 12.868/1991, 14.298/1995, 15.832/2000, 15.926/2000).
VfGH Judikatur/ Versammlungsfreiheit: Demonstration mit Kreuz am Karsamstag vor Gotteshäusern zulässig
Tierschützer in Linz wollten am Karsamstag einen aufsehenerregenden „Tierkreuzzug“ in Fleischerkleidung voller Blut oder mit drei Holzkreuzen durchführen.
Die Route des Demonstrationszuges sah neben dem Halt vor Lokalen wie McDonald’s und Nordsee oder Geschäften wie Kleiderbauer auch Zwischenstopps vor Linzer Kirchengebäuden vor.
Die Behörde untersagte die Demonstration, da die Kundgebung die öffentliche Sicherheit und das öffentliche Wohl gefährden würde. Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich bestätigt die Untersagung und stellte fest, es drohe eine Gefährdung des religiösen Friedens, weswegen die Demonstration zu Recht untersagt worden sei.
Unter Hinweis auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aus dem Jahr 2006 kam der Verfassungsgerichtshof jetzt zu dem Schluss (E 717/2014-16 vom 11.03.2015),dass bei einer Abwägung der Interessen der Kirchenbesucher und der Interessen der Demonstranten die Interessenabwägung zugunsten der Demonstranten ausschlage.
Gutachter – Bestellung: Verfassungswidrig, weil Ablehnungsrecht fehlte
Wegen verfassungsrechtlicher Bedenken gegen Bestimmungen der Strafprozessordnung über den Sachverständigenbeweis hatte der Oberste Gerichtshof beim Verfassungsgerichtshof einen Antrag auf Aufhebung jener Bestimmungen der StPO gestellt, welche im Spannungsverhältnis zu Art. 6 Abs 3 lit. d zweiter Fall EMRK stehen.
Auf Grund dieses Antrages hat der Verfassungsgerichtshof mit Erkenntnis vom 10.März 2015, G 180/2014 u.a. jene Bestimmung der Strafprozessordnung als verfassungswidrig erklärt, die vorsah, dass ein Strafgericht einen Gutachter, der bereits im strafprozessualen Ermittlungsverfahren für die Staatsanwaltschaft tätig wurde, auch für das gerichtliche Hauptverfahren bestellen konnte, ohne dass der Angeklagte eine effektive Möglichkeit hatte, sich dagegen zu wehren.
Vorarlberg: Raststätte Hörbranz beschert dem Landesverwaltungsgericht das größte Verfahren aller Zeiten
200 Beschwerdeführer erhoben jetzt in zweiter Instanz 20 Beschwerden gegen den Baubescheid der Bezirkshauptmannschaft Bregenz.
Landesverwaltungsgerichts-Präsident Nikolaus Brandtner spricht im Hinblick auf 200 Beschwerdeführer vom größten Verfahren, das die zweite Instanz je zu behandeln hatte. Auch der frühere Unabhängige Verwaltungssenat hatte es demnach noch nie mit so vielen Beschwerdeführern zu tun.
Gegen den Baubescheid der Bezirkshauptmannschaft liegen 20 Beschwerden von Einzelpersonen und Gruppen vor. Anrainer aus Hörbranz und der deutschen Nachbarschaft wehren sich gegen die 15 Mio. Euro teure Autobahnrastätte unter anderem wegen des großen Flächenverbrauchs.
Verfahrensrecht: Versäumnisse des Gesetzgebers werden sichtbar
Bei der Einrichtung der Verwaltungsgerichte wurde darauf verzichtet, für das Verfahren ein kodifiziertes Verfahrensrecht – wie etwa eine in anderen Ländern übliche „Verwaltungsprozessordnung“– zu schaffen.
Das Nebeneinander von drei Verfahrensordnungen (Verwaltungsgerichtverfahrensgesetz – VwGVG, AVG und VStG) und die Vielzahl verfahrensrechtlicher Sonderbestimmungen in Materiengesetzen haben eine unübersichtliche Rechtslage geschaffen, welche modernen rechtsstaatlichen Standards nicht gerecht wird.
Was bei der Architektur von Gerichtsgebäuden bedacht werden sollte – Leitlinien des Europarates
Es ist eine Vielzahl von Faktoren, die beim Neubau oder der Neugestaltung von Gerichtsgebäude zu beachten sind.
Es sind Aspekte wie zentrale Lage, Erreichbarkeit mit öffentlichen und privaten Verkehrsmittel, innere und äußere Sicherheit des Gebäudes, die eine wichtige Rolle spielen, ebenso wie die gerichtsinternen Arbeitsabläufe, aber auch die Dauer und die Art der Nutzung durch die Parteien, Besucher und Gerichtsbediensteten.
Das Ministerkomitees des Europarates, genauer gesagt die „ Europäische Kommission für Effektivität in der Justiz“ (CEPEJ) hat in einer Arbeitsgruppe Leitlinien für die innere und äußere Ausgestaltung von Gerichten entwickelt und diese mit Interviews von Praktikern sowie mit Gestaltungsbeispielen illustriert.
Nach Schießerei in Mailand Sicherheitsdebatte
Das gestrige Blutbad im Mailänder Justizpalast hat in Italien Diskussionen über die Sicherheit ausgelöst.
Noch immer ist unklar, wie der Unternehmer mit einem Revolver in das Gerichtsgebäude gelangen konnte, in dem er drei Menschen, darunter einen Richter und einen Anwalt, erschossen hat. Die Regierung verspricht rasche Ermittlungen.
Italiens Staatspräsident ruft dazu auf, die Justizbehörden besser zu schützen.
VfGH Judikatur/Verfahrensrecht: Revision gegen mündlich verkündete Erkenntnisse ist zulässig, VfGH Beschwerde nicht
Der Verfassungsgerichtshof hatte die Prüfung des § 29 VwGVG und des § 82 Abs.1 zweiter Satz VfGG beschlossen, da nach Auffassung des Gerichtshofes unklar war, wann– im Falle einer der schriftlichen Ausfertigung vergangenen mündlichen Verkündung – ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes als erlassen gilt.
Der VfGH hat jetzt mit Erkenntnis vom 11. März 2015, G 199-200/2014, ausgesprochen, dass die Bestimmung des § 82 Abs. 1 zweiter Satz VfGG idF BGBl. I 33/2013 verfassungswidrig war. Durch die Novelle BGBl. I 92/2014 war in dieser Bestimmung zwischenzeitlich bereits die Sonderregel für nur mündlich verkündete Erkenntnisse beseitigt worden.
Im Ergebnis kann somit eine Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof nur mehr gegen schriftlich ausgefertigte Erkenntnisse eines Verwaltungsgerichtes erhoben werden und nicht mehr gegen die mündlich verkündete Entscheidung.