Die Fachhochschule Bielefeld gibt regelmäßig einen halbjährlichen Überblick über die europäische Rechtsprechung zum Asyl-, Fremden- und Aufenthaltsrecht der zurückliegenden Monate.
Insbesondere werden dabei die Entscheidungen des EGMR, des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) und einiger Obergerichte aus verschiedenen EU-Staaten ausgewertet.
Das deutsche Bundesverwaltungsgericht hat den grenzüberschreitenden Arzneimittelbezug durch deutsche Apotheken für zulässig erklärt.
Die Mindestsicherung lade dazu ein, auf der faulen Haut zu liegen. Viele würden den Sozialstaat betrügen und die Mindestsicherung zu Unrecht beziehen.
§ 28 Abs. 7 VwGVG, „Rahmenentscheidung“ aufgrund einer Säumnisbeschwerde, „einzelne maßgebliche Rechtsfragen“