Der Staatsrat, das oberste Verwaltungsgericht Griechenlands, berät über die Rechtmäßigkeit des von der Regierung angesetzten Referendums, nachdem gegen die für Sonntag geplante Befragung zwei Privatpersonen Einspruch erhoben hatten.
Die Antragsteller sollen die Annullierung des Referendums beantragt haben, da dieses gegen die Verfassung verstoße. Über Fragen der „öffentlichen Finanzen“ dürfe nicht abgestimmt werden, zudem sei die Fragestellung zu kompliziert und „technisch“.
Der Staatsrat wird sich zudem mit einer am Donnerstag abgegebenen Stellungnahme von zwölf Anwälten befassen, die das Referendum unterstützen, weil es um die „nationale Souveränität“ gehe. Der Staatsrat will seine Entscheidung am Abend fällen (hier den Beitrag auf orf.at lesen).
Kürzungen waren verfassungswidrig
In der Berichterstattung relativ unbeachtet blieb das Urteil des Obersten Verwaltungsgerichtes von Anfang Juni 2015, mit dem das Gericht die 2012 von der Regierung veranlasste Rentenkürzung als rechtswidrig bewertet und die Rücknahme dieses Beschlusses angeordnet.
Nach Einschätzung des Verwaltungsgerichts wurde mit der Rentenkürzung 2012 sowohl griechisches Recht verletzt als auch die Europäische Menschenrechtskonvention, denn den Rentnern werde so das Recht auf ein würdiges Leben vorenthalten worden. Der Richterspruch betrifft nicht die Pensionen der Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst (siehe dazu auch: Rechtsstaat in Not).
Mit dem Urteil wird die Regierung aufgefordert, Pensionsfonds im privaten Sektor bei nicht ausreichenden Mitteln finanziell zu unterstützen, damit die Renten ausgezahlt werden können.
Noch im Jahr 2014 war der Staatsrat zu dem Ergebnis gekommen, dass diese Eingriffe unvermeidlich sind. Er behielt sich aber vor, anders zu entscheiden, sollten sich die Eingriffe – im Hinblick auf den angestrebten Zweck – als nicht geeignet und nicht zweckmäßig erwiesen (siehe dazu auch: Ein Hauch von Griechenland).