Nach einem jüngst ergangenen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts führt auch die im Frühjahr überfallsartig beschlossene Gehaltsreform nicht zu einer unionrechtskonformen Anrechnung von Ausbildungszeiten, die vor dem 18. Lebensjahr zurückgelegt wurden.
Das BVwG bestätigt damit die von der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) und den richterlichen Standesvertretungen vertretene Auffassung, dass die „Bundesbesoldung 2015“ weder EU-konform noch einkommensneutral ist.


Das LVwG OÖ hat in einem aktuellen Erkenntnis ein Angebot, das nicht an der dafür vorgesehenen Stelle am Ende des Leistungsverzeichnisses, sondern an verschiedenen anderen Stellen gefertigt war, also nicht rechtsgültig unterfertigt und nicht ausschreibungskonform beurteilt.

AUVA scheitert vor dem Verwaltungsgerichtshof: Pflichtversicherung fällig.