
Die deutsche Bundesregierung will einen Rechtsrahmen schaffen, „in dem künftig ein automatisiertes und vernetztes Fahrzeug selbstständig Fahraufgaben übernehmen kann, ohne dass der Fahrer das System permanent überwachen muss“.
Dies würde beispielsweise die Einführung von Autobahn- und Staupiloten ermöglichen, die dem Nutzer das Autofahren komplett abnehmen. Solche hochautomatisierten Systeme sind auf deutschen Straßen bislang nicht erlaubt, werden aber ausführlich getestet. Dafür wäre allerdings auch eine Änderung des „Wiener Übereinkommens über den Straßenverkehr“ erforderlich.

Das LVwG OÖ hat in einem aktuellen Erkenntnis ein Angebot, das nicht an der dafür vorgesehenen Stelle am Ende des Leistungsverzeichnisses, sondern an verschiedenen anderen Stellen gefertigt war, also nicht rechtsgültig unterfertigt und nicht ausschreibungskonform beurteilt.

AUVA scheitert vor dem Verwaltungsgerichtshof: Pflichtversicherung fällig.
Da die Mehrwertsteuereinnahmen der Mitgliedsstaaten in die Finanzmittel der EU fließen, besteht ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Erhebung der Mehrwertsteuer und den finanziellen Interessen der Union. Da das italienische Recht bei schwerem Mehrwertsteuerbetrug eine zu kurze Gesamtverjährungsfrist vorsieht, darf diese nicht angewendet werden, wenn die finanziellen Interessen der Union beeinträchtigt werden können. Das hat der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 08.09.2016, GZ.