Gericht stoppt Abschiebung nach Ungarn

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Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat die Abschiebung einer Asylwerberin nach Ungarn gestoppt.

Der Grund: Ungarn ist für Flüchtlinge derzeit nicht mehr sicher. Das Innenministerium prüft die möglichen Auswirkungen der Entscheidung.

Konkret bekämpfte eine alleinstehende Asylwerberin aus Afghanistan mit mehreren minderjährigen Kindern ihre Rücküberstellung nach Ungarn. Sie hatte in dem Land Asyl beantragt, war aber im Oktober 2014 nach Österreich weitergereist. Auf Basis der Dublin-III-Verordnung wäre Ungarn für die Frau zuständig, und das Bundesverwaltungsgericht hat diese Entscheidung im Mai dieses Jahres auch bestätigt. Dabei habe man sich jedoch auf die Situation aus dem Sommer 2014 gestützt.

Veränderte Lage in Ungarn

Der VwGH kam hingegen zu dem Ergebnis, dass aufgrund der drohenden Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention oder der Grundrechtecharta der EU keine Überstellung erfolgen darf. Die Lage in Ungarn habe sich im Vergleich zu Oktober 2014 „deutlich verändert“. Die Asylbehörde und das Bundesverwaltungsgericht müssen sich daher „genauer als bisher“ mit der aktuellen Lage in dem Land auseinandersetzen und prüfen, ob Österreich Asylsuchende im Dublin-System nach Ungarn überstellen dürfe. Eine endgültige Klärung dieser Frage sei erst nach Vorliegen derartiger Ermittlungsergebnisse möglich.

Ministerium prüft jeden Fall

Ein Sprecher des VwGH erklärte, dass hier in einem Einzelfall entschieden worden sei. Es handle sich aber um eine „Richtschnur“, an der sich Behörden in vergleichbaren Fällen orientieren. Nur das Innenministerium könne generell Abschiebungen nach Ungarn stoppen. Dieses prüft nun die aktuelle Entscheidung VwGH. Ein Ressortsprecher betonte am Montag, dass in allen Fällen eine Einzelfallprüfung gelte. Die Judikatur werde bei Entscheidungen berücksichtigt.

orf.at …

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