Digitale Amtswege: Neuer Anlauf wieder ohne Verwaltungsgerichte

http://ec.europa.eu/digital-agenda/en/public-services
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Nach dem „Scheitern“ der Bürgerkarte unternimmt die Bundesregierung einen neuen Anlauf für eine Digital-Offensive in der Verwaltung. Die Bürger sollen ein „Recht darauf haben, ihre Amtswege online zu erledigen“.

Neben der bisher mangelhaften Benutzerfreundlichkeit besteht ein weiteres gravierendes Problem darin, dass mit der Datenerfassung und Datenverwaltung in der öffentlichen Verwaltung zumindest zwölf verschiedene IT-Dienstleister beauftragt sind. Wie die Erfahrungen mit dem zentralen Personenstands- und Staatsbürgerschaftsregister oder dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) gezeigt haben, liegt im Zusammenführen der verschiedenen technischen Lösungen das größte praktische Problem.

Völlig unberücksichtigt geblieben ist aber bisher der Umstand, dass die von den Behörden geführten elektronischen Akten, im Falle eines Beschwerdeverfahrens, den Verwaltungsgerichten vorgelegt werden müssen. Die bisherigen Arbeitsabläufe an den Gerichten grenzen hier mitunter an das Groteske: Oft sind die vorgelegten Behördenakte für die Gerichte schlicht unlesbar, weil die Formate nicht stimmen oder die behördlichen Akte beinhalten Textbefehlen oder Dateien, die nur für die Behördenmitarbeiter verständlich sind, nicht aber für die Richter oder aber die von den Behörde eingescannten Aktenteile müssen von den Gerichten wieder ausgedruckt werden, weil sie sonst nicht verwendbar sind etc. etc.

Gleichzeitig sind an den elf Verwaltungsgerichten elf verschiedene elektronische Aktenverwaltungssysteme in Verwendung, sodass eine echte Digitalisierung der Arbeitsabläufe zwangsläufig auch eine einheitliche elektronische Verfahrensführung bei den Verwaltungsgerichten beinhalten müsste.

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