Bei ihrer Einrichtung sind nahezu alle Verwaltungsgerichte dem Vorbild der ordentlichen Gerichtsbarkeit gefolgt und haben die Dienstbeurteilung der Richter_innen durch Personalsenate/ausschüsse vorgesehen, bei denen die überwiegende Anzahl der Mitglieder von der Vollversammlung gewählt werden.
Kollegiale Justizverwaltung oder Rechtsprechung
Nun sind beim Verwaltungsgerichtshof in einem Revisionsverfahren, das eine negative Dienstbeurteilung eines Richters durch den Personalausschuss des Verwaltungsgerichts Wien zum Gegenstand hat, Bedenken gegen dessen Zuständigkeit entstanden und hat der Gerichtshof die entsprechenden Bestimmungen des Wiener Organisation- und Dienstrechtsgesetzes beim Verfassungsgerichtshof angefochten, A 2022/0004 (Ra 2021/09/0263) vom 21.10.2022.