
Das Erwachsenenschutzgesetz – die neue Sachwalterschaft – wurde im Ministerrat beschlossen.
Ziel der Neuregelung ist es, die Selbstbestimmung und die Autonomie der Betroffenen wesentlich länger aufrechtzuerhalten.
Das Gesetz basiert auf vier Säulen, wobei die erste eine Vorsorgevollmacht darstellt. Mit dieser werde im Vorhinein festgelegt, wer Entscheidungen trifft, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist. Neu geschaffen werde die gewählte Erwachsenenvertretung und unter gesetzlicher Erwachsenenvertretung wird die Vertretung durch nächste Angehörige verstanden. Ein gerichtlicher Erwachsenenvertreter soll schließlich den bisherigen Sachwalter ersetzen und das letzte Mittel darstellen.
Kritisch äußerte sich die Richtervereinigung zum Gesetzesvorhaben.
Die Föderalisierung der Mindestsicherung schreitet vor: Nach der „Deckelung“ der Leistungen durch die Bundesländer Oberösterreich und Niederösterreich wollen jetzt auch die Bundesländer Tirol und Vorarlberg bei der Mindestsicherung sparen.
Die Europäische Kommission hat am 23. Dezember 2016 den sogenannten „European Judicial Training Report“ für das Jahr 2016 veröffentlicht.
Der Verfassungsgerichtshof hatte mit
Schneller als der Gesetzgeber: Eder/ Martschin/ Schmid – Praxiskommentar zum VwGVG und VwGG (2. Auflage)
Der Verwaltungsgerichtshof hatte mit mehreren Beschlüssen beim Verfassungsgerichtshof die 