Praxiskommentar: Das Verfahrensrecht der Verwaltungsgerichte

Schneller als der Gesetzgeber: Eder/ Martschin/ Schmid –  Praxiskommentar zum VwGVG und VwGG (2. Auflage)

Das Bundesverwaltungsgericht und die neun Landesverwaltungsgerichte haben mit 1.1.2014 ihre Tätigkeit aufgenommen. Die Verwaltungsgerichte haben in den ersten drei Jahren ihres Bestehens mehr als 100.000 Verfahren geführt.

Die im Sommer 2013 erschienene 1. Auflage beabsichtigte, den künftigen Rechtsanwendern möglichst früh eine kommentierte Fassung der neuen Verfahrensgesetze zur Verfügung zu stellen.  Die Autoren, langjährig Richter am Verwaltungsgerichtshof bzw. am Verwaltungsgericht Wien, mussten sich daher auf eine erste und kritische Kommentierung beschränken. Der Fokus lag auf den verwaltungsgerichtlichen Neuerungen.

In der 2. Auflage des Praxiskommentars liegt der Schwerpunkt nun, neben der vertiefenden Kommentierung, auf der Darstellung der Rechtsprechung seit 1.1.2014 zum VwGVG und VwGG.

 

Der „Leitlinien“-Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes wird breiter Raum eingeräumt. Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes und der Verwaltungsgerichte erster Rechtsstufe wurden partiell berücksichtigt.

Im ersten Hauptteil wird dem das VwGVG, im zweiten Hauptteil das VwGG samt Materialien dargestellt und vertiefend kommentiert. Im Anschluss an die praxisorientierte Kommentierung wird jeweils die relevante Rechtsprechung dargestellt. Das Werk enthält über 1000 Rechtssätze.

Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs zu § 40 VwGVG (Verfahrenshilfeverteidiger) hat den Gesetzgeber zur – bereits beschlossenen aber noch nicht kundgemachten – Novelle 2016 veranlasst, mit der ab 1.1.2017 (rückwirkend) insbesondere Verfahrenshilfe auch außerhalb von Verwaltungsstrafverfahren (§ 8a VwGVG), die Möglichkeit einer gekürzten Ausfertigung von mündlich verkündeten Erkenntnissen und Beschlüssen (§ 29 VwGVG) sowie ein Verzicht auf die Erhebung einer Revision an den Verwaltungsgerichtshof und einer Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof vorgesehen werden.

Da sowohl für die Verwaltungsgerichte (VwG) erster Rechtsstufe als auch für den VwGH subsidiär das AVG gilt, für die VwG zudem das VStG, werden im Anhang neben der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 (die in das auszugsweise wiedergegebene B-VG eingearbeitet dargestellt wird) auch das AVG und das VStG abgedruckt. Ergänzt wird der Anhang durch das VVG und das ZustG. Das VwGbk-ÜG wurde in den Anhang aufgenommen, der auch praxisrelevante Verordnungen enthält.

Inhaltlich entspricht das vorliegende Werk dem Stand vom  1.1.2017. Die aktuelle Rechtsprechung ist, inklusive dem  Erkenntnis des VfGH vom 13.12.2016, G 248/2016-9 ua., mit dem in § 32 Abs. 1 VwGVG die Wortfolge „eine Revision beim Verwaltungsgerichtshof gegen das Erkenntnis nicht mehr zulässig ist und“ aufgehoben wurde, dargestellt.

Den Autoren ist es gelungen, mit dem vorliegenden Werk dem Rechtsanwender zeitnahe zum Inkrafttreten der Novelle 2016 einen Praxiskommentar für das verwaltungsgerichtliche Verfahrensrecht zu bieten.

K.N.

 

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