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„Schwurgarnitur“ foto: robert newald Wer Zeuge vor Gericht und Christ ist, der möge den Daumen und die zwei ersten Finger der rechten Hand vor dem Kruzifix und den brennenden Kerzen emporheben und folgende Worte sprechen: „Ich schwöre bei Gott dem Allmächtigen und Allwissenden einen reinen Eid.“
Klingt nach einem Prozess aus dem 19. Jahrhundert? Aus dieser Zeit stammt die Regelung auch. Gültig ist das „Einführungsgesetz zur Zivilprozessordnung“ hingegen bis heute.
Katharina Mittelstaedt (Der Standard)
Höhere Strafen
Das gefällt nicht jedem. Diskutiert wird die Neutralität von Gerichten derzeit vor allem in Form eines Kopftuchverbots für Richterinnen und Staatsanwältinnen – wobei es derzeit keine gibt, die ein solches trägt. Die Eidesformel bleibt hingegen auch durch das im neuen Regierungsprogramm festgeschriebene „Neutralitätsgebot“ unberührt. „Da gibt es Handlungsbedarf“, sagt Maria Wittmann-Tiwald, Präsidentin des Handelsgerichts und Vorsitzende der Fachgruppe Grundrechte der Richtervereinigung.
In Zivilprozessen wird in der Regel davon abgesehen, Zeugen zu vereidigen. Der Kläger und der Beklagte sind zuerst immer ohne Eid zu befragen – manchmal wird danach eine weitere Befragung unter Eid beantragt. Die Folge der Eidesablegung ist für Zeugen, dass eine Falschaussage höher bestraft wird. Für Kläger und Beklagten ist eine Falschaussage sogar nur dann strafbar, wenn ein Eid abgelegt wurde. Immer müssen Schöffen und Geschworene schwören, auch hier ist im Gesetz ein Gottesbezug vorgesehen. „Das kommt somit in der Praxis oft vor“, sagt Wittmann-Tiwald.