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Wer Zeuge vor Gericht und Christ ist, der möge den Daumen und die zwei ersten Finger der rechten Hand vor dem Kruzifix und den brennenden Kerzen emporheben und folgende Worte sprechen: „Ich schwöre bei Gott dem Allmächtigen und Allwissenden einen reinen Eid.“
Klingt nach einem Prozess aus dem 19. Jahrhundert? Aus dieser Zeit stammt die Regelung auch. Gültig ist das „Einführungsgesetz zur Zivilprozessordnung“ hingegen bis heute.
Katharina Mittelstaedt (Der Standard)
Höhere Strafen
Das gefällt nicht jedem. Diskutiert wird die Neutralität von Gerichten derzeit vor allem in Form eines Kopftuchverbots für Richterinnen und Staatsanwältinnen – wobei es derzeit keine gibt, die ein solches trägt. Die Eidesformel bleibt hingegen auch durch das im neuen Regierungsprogramm festgeschriebene „Neutralitätsgebot“ unberührt. „Da gibt es Handlungsbedarf“, sagt Maria Wittmann-Tiwald, Präsidentin des Handelsgerichts und Vorsitzende der Fachgruppe Grundrechte der Richtervereinigung.
In Zivilprozessen wird in der Regel davon abgesehen, Zeugen zu vereidigen. Der Kläger und der Beklagte sind zuerst immer ohne Eid zu befragen – manchmal wird danach eine weitere Befragung unter Eid beantragt. Die Folge der Eidesablegung ist für Zeugen, dass eine Falschaussage höher bestraft wird. Für Kläger und Beklagten ist eine Falschaussage sogar nur dann strafbar, wenn ein Eid abgelegt wurde. Immer müssen Schöffen und Geschworene schwören, auch hier ist im Gesetz ein Gottesbezug vorgesehen. „Das kommt somit in der Praxis oft vor“, sagt Wittmann-Tiwald.
In Zivilprozessen wird in der Regel davon abgesehen, Zeugen zu vereidigen. Der Kläger und der Beklagte sind zuerst immer ohne Eid zu befragen – manchmal wird danach eine weitere Befragung unter Eid beantragt. Die Folge der Eidesablegung ist für Zeugen, dass eine Falschaussage höher bestraft wird. Für Kläger und Beklagten ist eine Falschaussage sogar nur dann strafbar, wenn ein Eid abgelegt wurde. Immer müssen Schöffen und Geschworene schwören, auch hier ist im Gesetz ein Gottesbezug vorgesehen. „Das kommt somit in der Praxis oft vor“, sagt Wittmann-Tiwald.
Hölle als Konsequenz
Darüber hinaus will die Zivilprozessordnung, dass der Richter die „Schwurpflichtigen“ unter anderem an die „zeitlichen und ewigen Strafen des Meineides“ erinnert. „Das bedeutet, dass ich einen Eid gar nicht gesetzeskonform abnehmen kann, denn: Was ist die ewige Strafe? Die Hölle?“, fragt sich die Richterin.
Wittmann-Tiwald ist jedenfalls überzeugt: „Das ist weder zeitgemäß noch notwendig. In manchen Gesetzen ist vorgesehen, dass auch begründet werden muss, wenn man sich bei der Vereidigung nicht auf Gott beziehen will. Das widerspricht dann sogar der Menschenrechtskonvention.“
Bekleidungsvorschriften
Die rot-schwarze Koalition hat sich darauf geeinigt, dass Richter, Staatsanwälte und Polizisten „weltanschaulich und religiös neutral“ aufzutreten haben. Im Justizministerium sieht man „keinen unmittelbaren Handlungsbedarf“ für eine gesetzliche Änderung, da mit der Talarverordnung bereits Bekleidungsvorschriften bestünden. Im Innenministerium wurde zuerst auch auf die entsprechende Verordnung zum Tragen einer Uniform verwiesen, nun will man Polizisten religiöse Symbole aber doch lieber explizit verbieten. „Damit keine Zweifel bestehen“, heißt es im Ressort.
Ungelöst ist die Frage, ob Kreuze etwas in Gerichtssälen verloren haben – wobei solche heute eigentlich nur noch vereinzelt auf sogenannten Schwurgarnituren zu finden sind, eben zur Vereidigung von Christen. Die Richterschaft fordert seit langem gänzliche Neutralität im Gericht. „Würde man den Religionsbezug im Eidesgesetz beseitigen, wäre die Schwurgarnitur nicht mehr nötig“, sagt Sabine Matejka, Vizepräsidentin der Richtervereinigung.