Vermeidung einer Umweltverträglichkeitsprüfung kann teuer werden

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Die dritte Flughafen-Piste war spektakulärer, juristisch mehr Facetten hatte aber ein anderer umweltrechtlicher Streitfall: Jener um die Umfahrung Schützen im Burgenland.

Skurriler Höhepunkt: Die längst eröffnete Straße führte plötzlich über Privatgrund. Der Verwaltungsgerichtshof hatte nicht umhin gekonnt, die Enteignungsbescheide zu kippen.

Unionsrechtswidriges Bewilligungsverfahren

Begonnen hatte es vor Jahren damit, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) partout vermieden werden sollte. Aus der zunächst geplanten Schnellstraßen-Verlängerung – die jedenfalls UVP-pflichtig gewesen wäre – wurde eine Landesstraße. Dann bescheinigte sich das Land selbst, dass keine UVP nötig sei. Per Feststellungsbescheid. Ohne Mitsprache der Anrainer, die man dann aber auf Basis eben dieses Bescheides enteignete.

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Österreich bekommt ein Transparenzregister

Erstmals sollen in Österreich die wahren wirtschaftlichen Eigentümer von Unternehmen, Stiftungen, Vereinen und Trusts in einem einheitlichen Register erfasst werden.

Damit werden Vorgaben der Geldwäscherichtlinie der Europäischen Union (Richtlinie (EU) 2015/849)   umgesetzt. Das Finanzministerium hat dazu den Entwurf für ein Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz – WiEReG zur Begutachtung ausgesendet.

Das Register wird durch die beim Bundesminister für Finanzen eingerichtete Registerbehörde geführt. Als gesetzliche Dienstleisterin bedient sich die Registerbehörde der Bundesanstalt Statistik Austria, die das Register auf Basis des Unternehmensregisters betreibt.

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Verfassungsgerichtshof: Vier von zehn Anträgen sind Asyl-Beschwerden

APA/HERBERT NEUBAUER

Der Verfassungsgerichtshof konnte die Zahl seiner Erledigungen 2016 um zehn Prozent auf knapp 3900 steigern. Fünf Prozent der Anträge waren erfolgreich.

Voriges Jahr sind 44 Prozent der neu an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) herangetragenen Fälle auf das Asylrecht entfallen, das waren 1726 von 3920 Verfahren. Das geht aus dem heute veröffentlichten Tätigkeitsbericht des VfGH hervor. Der gesamte Aktenanfall ist gegenüber dem Jahr 2015 (3551 Anträge) um 10,4 Prozent gestiegen (plus 369 Fälle); allein auf die Asylfälle bezogen war der Anstieg mit 10,6 Prozent (plus 166 Fälle) noch etwas stärker.

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Asylverfahren in der EU im Jahr 2016

Schwerpunkt Migration

Die Staaten der EU haben im Vorjahr 710.400 Asylwerber aufgenommen, mehr als doppelt so viele wie im Jahr 2015, berichtete die Statistikbehörde der EU (Eurostat).

Mit 31.750 aufgenommenen Asylwerbern verzeichnete Österreich eine Zunahme von 79 Prozent, wobei die Anerkennungsquote mit 72 Prozent in der ersten Instanz über dem EU-Schnitt lag.

Asylanerkennungsrate über EU-Schnitt

Mit den Aufnahmezahlen lag Österreich hinter Deutschland (445.210), Schweden (69.350), Italien (35.450) und Frankreich (35.170). Pro Einwohner gerechnet lag Österreich 2016 an dritter Stelle: Auf eine Million Einwohner kamen 3.655 positive Asylentscheidungen, EU-weit waren es nur 1.390. Mehr Asylwerber haben im Verhältnis zur Bevölkerung nur Schweden (7.040 pro Million Einwohner) und Deutschland (5.420) aufgenommen.

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Europas Verwaltungen und Microsoft: Gefährliche Abhängigkeit

Österreich und andere EU-Staaten nutzen Software von Microsoft in ihrer Verwaltung. Sie machen sich immer mehr vom US-Konzern abhängig – und bezahlen dafür Milliarden. Michael Waidner, Direktor des Fraunhofer-Instituts für sichere Informationstechnik und einer der führenden europäischen Experten für Cyber-Sicherheit, befürchtet den Verlust der „digitalen Souveränität“ Europas. 

Staaten und die Europäische Union müssten „in der Lage sein, zu testen ob Hardware und Software ihrer Informationstechnik nur das tun, was sie sollen und nichts sonst“. Darum sollten alle Staaten darauf bestehen, dass „ihre Experten alle nötigen Informationen haben, um die Software in sicherheitsempfindlichen Sektoren zu testen.“ Das sei aber mit den Produkten von Microsoft bisher nicht möglich, heißt es weiter. Das US-Unternehmen hält grundsätzlich den sogenannten Quellcode für seine Programme geheim. Doch ohne ihn gebe es „keine digitale Souveränität“.

Kommission und Regierungen gegen EU-Parlament

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Nationalrat beschließt verschärftes Versammlungsrecht

Mit der Novelle zum Versammlungsgesetz wird es in Zukunft rund um Demonstrationen eine Schutzzone von bis zu 150 Meter geben. Zudem erhält die Regierung die Möglichkeit, Wahlkampfauftritte ausländischer PolitikerInnen in Österreich unter bestimmten Voraussetzungen zu verbieten.

Die Neuerungen bleiben aber umstritten. Der Innenausschuss hat den diesbezüglichen Antrag der Koalition einer zweiwöchigen Begutachtung unterzogen, dabei wurden rund 40 Stellungnahmen abgegeben. Die Debatte im Ausschuss brachte keinerlei Annäherungen der Positionen, dem Plenum werden auch keine substantiellen Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Antrag vorgelegt.

Die Opposition lehnt den Entwurf einhellig ab, man befürchtet, das Demonstrationsrecht von AusländerInnen werde übermäßig eingeschränkt. SPÖ und ÖVP wiederum versichern, die Versammlungsfreiheit werde nicht angetastet, und betonen, das Versammlungsrecht werde praktikabler; es gehe um Rechtssicherheit und darum, die Arbeit der Polizei zu erleichtern. Innenminister Wolfgang Sobotka hielt dazu im Ausschuss fest, die Änderungen zielten darauf ab, die bestmögliche Sicherheit für alle Beteiligten zu gewährleisten. Er kündigte auch eine Enquete zum Versammlungsrecht an, da man sich überlegen müsse, wie man unbeteiligt Dritte besser schützen und die Verantwortlichkeit des Versammlungsleiters präzisieren könne.

Hier die Presseaussendung des Parlaments lesen …

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Staatsbürgerschaft (4): Estland bieten virtuelle Staatsbürgerschaft an

Seit letztem Jahr bieten Estland eine „E-Residency“ an. Estland ist damit der erste Staat, der einen virtuellen Wohnsitz möglich macht.

Seitdem kann jeder Mensch auf der Welt virtueller Bürger von Estland werden und mittels einer ID-Karte auch ohne Wohnsitz Verwaltungsleistungen in Anspruch nehmen: Online-Firmengründungen, Beglaubigung von Zeugnissen, Ausstellung von Geburtsurkunden und sogar Eheschließungen. Für die E-Heirat braucht es keinen Notar, kein Standesamt und keinen Priester – die Heiratsurkunde wird einfach digital (mittels „Blockchain“) hinterlegt. Prominentester „E-Resident“  ist zweifelsohne Angela Merkel.

Digitale Gesellschaft

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Staatsbürgerschaft (3): UNHCR legt Bericht zu Staatenlosigkeit in Österreich vor

Weltweit haben geschätzte 10 Millionen Menschen keine Staatsangehörigkeit, in Europa sind es rund 600.000 Personen.

Auch in Österreich sind Menschen von dem bisher wenig erforschten Problem der Staatenlosigkeit betroffen. Staatenlose haben oft massive Probleme im Alltag: Sie dürfen aufgrund fehlender Dokumente häufig nicht arbeiten, kein Bankkonto eröffnen, nicht reisen oder heiraten. Sie führen häufig ein rechtliches Schattendasein.

Das UN-Flüchtlingshochkommissariat UNHCR hat nun im Rahmen seines Mandats für Staatenlose eine umfassende Bestandsaufnahme zu Staatenlosigkeit in Österreich vorgelegt. „Mit unserer Untersuchung möchten wir Bewusstsein für das Thema Staatenlosigkeit schaffen. Außerdem geben wir auf Basis der Ergebnisse Empfehlungen ab, wie die Situation von Staatenlosen in Österreich verbessert werden kann. Schließlich hoffen wir, durch die vorliegende Studie auch neue Fälle von Staatenlosigkeit zu verhindern“, so Christoph Pinter, Leiter von UNHCR Österreich.

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Staatsbürgerschaft (2): Keine Behördendaten über Türkische Doppelstaatsbürger

Rund 15 Prozent aller Menschen, die in Österreich leben, sind ausländische Staatsangehörige – insgesamt also etwas mehr als 1,3 Millionen Personen. Fast die Hälfte von ihnen stammt aus anderen Ländern der Europäischen Union. Die Statistik Austria hat erhoben, dass etwa 117.000 Menschen in Österreich die türkische Staatsbürgerschaft haben – ob oder wie viele jener auch …

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Staatsbürgerschaft (1): Ecker/Kind/Kvasina/Peyrl Kommentar zum Staatsbürgerschaftsgesetz 1985

Mit diesem Werk liegt der erste umfangreiche und fundierte Praxiskommentar des Staatsbürgerschaftsgesetzes seit 1990 vor.

Der Kommentar knüpft an die bisher rund alle Vierteljahrhunderte erfolgte grundlegende Aufarbeitung des Staatsbürgerschaftsrechts in Österreich an. Wie seine „Vorgänger“ – namentlich der Kommentar von Goldemund/Ringhofer/Theuer (1969) und die Monografie von Thienel (1989/1990) – unterzieht das Werk diese Rechtsmaterie einer detaillierten und bisweilen kritischen Analyse. Dabei will es insbesondere den Bedürfnissen der Praxis gerecht werden, indem es Überblick verschafft, Hintergründe beleuchtet und auf Probleme hinweist.

Auch wenn das StbG 1985 nur ein „einfaches“ Gesetz ist, zählt es zum „systemrelevanten Kern“ der österreichischen Rechtsordnung. An die Voraussetzung der österreichischen Staatsbürgerschaft knüpfen zahlreiche Gesetze und Verordnungen, Rechte und Pflichten. Darüber hinaus hängt damit das demokratische und republikanische Bauprinzip der Bundesverfassung zusammen; durch das Wahlrecht und die Wehrpflicht erhält die grundlegende Aussage des Artikels 1 B-VG über die Staats- und Regierungsform Gewicht und Bestand. Insofern könnten manche allzu „zeitgeistige“ Vorschriften des StbG 1985 zu einer „Feuerprobe“ der Verfassung werden.

Die Autoren, darunter auch ein Richter des Verwaltungsgerichtes Wien, beleuchten die historische Entwicklung des österreichischen Staatsbürgerschaftsrechts und analysieren kritisch die Gestaltung der Normen über den Erwerb und Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft. Besonders deutlich zeigt sich die dadurch zum Ausdruck kommende fehlende klare Linie des häufig mehr Parteipolitik als Allgemeinwohl verpflichteten Gesetzgebers. Dabei wird diese Entwicklung anschaulich dargestellt.

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