Verfassungsgerichtshof: Vier von zehn Anträgen sind Asyl-Beschwerden

APA/HERBERT NEUBAUER

Der Verfassungsgerichtshof konnte die Zahl seiner Erledigungen 2016 um zehn Prozent auf knapp 3900 steigern. Fünf Prozent der Anträge waren erfolgreich.

Voriges Jahr sind 44 Prozent der neu an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) herangetragenen Fälle auf das Asylrecht entfallen, das waren 1726 von 3920 Verfahren. Das geht aus dem heute veröffentlichten Tätigkeitsbericht des VfGH hervor. Der gesamte Aktenanfall ist gegenüber dem Jahr 2015 (3551 Anträge) um 10,4 Prozent gestiegen (plus 369 Fälle); allein auf die Asylfälle bezogen war der Anstieg mit 10,6 Prozent (plus 166 Fälle) noch etwas stärker.

Obwohl das Höchstgericht mit der Anfechtung des zweiten Durchgangs der Bundespräsidentenwahl ein beispiellos aufwendiges Verfahren auf seiner Agenda hatte, konnte es die Zahl seiner Erledigungen um mehr als zehn Prozent steigern (von 3485 im Jahr 2015 auf 3898 im Vorjahr). Die durchschnittliche Verfahrensdauer sank von 153 auf 143 Tage.

Für die Antragsteller liest sich die Statistik ernüchternd: Nur in fünf Prozent aller Erledigungen gaben die Höchstrichter den Beschwerden und Anträgen statt, das war genau 184 Mal (darunter die Anfechtung der Bundespräsidentenwahl durch die FPÖ). Überraschend viele Verfahren wurden auch im Vorjahr durch Gesetzesbeschwerden im Zusammenhang mit Verfahren vor den Zivil- und Strafgerichten ausgelöst. Als diese Möglichkeit im Jahr 2015 eingeführt wurde, hatte man mit rund 150 Fällen jährlich gerechnet; diese Zahl wurde nicht nur im ersten Jahr übertroffen, sondern auch voriges Jahr (283 Fälle).

 

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Hier geht’s zum Tätigkeitsbericht 2016

 

 

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