Vermeidung einer Umweltverträglichkeitsprüfung kann teuer werden

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Die dritte Flughafen-Piste war spektakulärer, juristisch mehr Facetten hatte aber ein anderer umweltrechtlicher Streitfall: Jener um die Umfahrung Schützen im Burgenland.

Skurriler Höhepunkt: Die längst eröffnete Straße führte plötzlich über Privatgrund. Der Verwaltungsgerichtshof hatte nicht umhin gekonnt, die Enteignungsbescheide zu kippen.

Unionsrechtswidriges Bewilligungsverfahren

Begonnen hatte es vor Jahren damit, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) partout vermieden werden sollte. Aus der zunächst geplanten Schnellstraßen-Verlängerung – die jedenfalls UVP-pflichtig gewesen wäre – wurde eine Landesstraße. Dann bescheinigte sich das Land selbst, dass keine UVP nötig sei. Per Feststellungsbescheid. Ohne Mitsprache der Anrainer, die man dann aber auf Basis eben dieses Bescheides enteignete.

Der österreichischen Gesetzeslage entsprach das damals noch, Juristen warnten aber, es sei unionsrechtswidrig. War es auch, wie der EuGH bald darauf in einem anderen Fall bestätigte. Damit waren auch für Schützen die Weichen gestellt, die Enteignungen Makulatur. Schon zuvor hatte der VwGH auch die wasserrechtlichen Bewilligungen gekippt.

Umweltrecht umgehen zu wollen, ist keine gute Idee

Und jetzt? Jetzt hat man sich doch noch geeinigt, das Land Burgenland mit allen Grundeigentümern, auch mit zwei Esterházy-Stiftungen. Auf zweifellos höhere Ablösezahlungen für die Eigentümer, aber auch auf Maßnahmen zum Lärm-, Wild- und Grundwasserschutz, die die Anrainer von Anfang an wollten. Und die wahrscheinlich auch bei einer Umweltverträglichkeitsprüfung als Auflagen herausgekommen wären.

Das Umweltrecht umgehen zu wollen, ist keine gute Idee. Will man es am allerschlechtesten, am allerteuersten machen, dann bitte genauso wie hier.

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