Maiforum (3): Know Your Enemy – oder „Wie böse ist Litigation PR“?

Saskia Wallner

Litigation PR, also die kommunikative Begleitung von rechtlichen Auseinandersetzungen, wird von RichterInnen ebenso wie von JournalistInnen vielfach kritisch gesehen:

Penetrante Berater versuchen mit fragwürdigen Methoden und jenseits moralischer Grenzen, eine Causa in den Medien in eine bestimmte Richtung zu drehen, also ihr einen „Spin“ zu geben, der dann vom Boulevard dankbar aufgenommen wird. Möge die Panel-Diskussion beim Maiforum 2017 zu einer gewissen Relativierung dieses Eindrucks beigetragen haben …

von Saskia Wallner

In der Tat ist es die Aufgabe von Litigation PR ExpertInnen, ihre Klienten kommunikativ sicher und möglichst unbeschadet durch ein Gerichtsverfahren zu navigieren. Und ja, im Idealfall gelingt es, die Deutungshoheit über die Causa zu gewinnen und die Reputation des Klienten zu schützen. Dass professionelle BeraterInnen sich dabei an den Ehrenkodex des Public Relations Verbands PRVA halten, versteht sich von selbst (siehe prva.at/ueber-uns/ethik). Eine enge Zusammenarbeit mit den RechtsanwältInnen ist in dieser Disziplin unerlässlich und hilft dabei, das Verfahren nicht nur vor Gericht, sondern auch im „court of public opinion“ (James F. Haggerty) zu gewinnen. Denn KommunikationsberaterInnen sind üblicherweise gut darin, Botschaften zu entwickeln und Geschichten zu erzählen, was Gerichtsakten in der Regel nicht tun … „The court papers don´t tell the story“ (abermals Haggerty).

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Maiforum 2017 (2) Datenschutz und Amtsgeheimnis als Ausrede

Hans Peter Lehofer

Es sind neben den großen Internetkonzernen vor allem die Nationalstaaten, die sich für persönliche Daten interessieren. EU-Verordnungen und nationale Gesetzesvorhaben ermächtigen Verwaltungsbehörden immer öfter, persönliche Daten in Register und Datenbanken zu erfassen.

Während der Bürger/die Bürgerin also gläserner und gläserner wird, lassen sich die Behörden tendenziell immer weniger in die Karten schauen. In Österreich errichten Behörden einen Schutzwall aus Amtsgeheimnis und Datenschutz, der es nahezu unmöglich macht, zu erfahren, über welche Informationen Behörden verfügen. So zählt Österreich (weltweit!) zu den Schlusslichtern in Frage der Informationsfreiheit.

Das trifft nicht nur die interessierten Bürgerinnen und Bürger, sondern mit der Digitalisierung zunehmend auch die Verwaltungsgerichte, die von verfassungswegen eigentlich die Behörden kontrollieren sollten.  Hier ist anzumerken, dass es sich um kein spezifisch österreichisches Phänomen handelt, sondern diese Problem für alle Verwaltungsgericht in Europa ein Thema ist.

In seinem Vortrag unter dem Titel „Allwissender Staat – unwissender Bürger?“ beschäftigte sich Hans Peter Lehofer, Richter des Verwaltungsgerichtshofes,  mit den aktuellen Entwicklungen der europäischen Rechtsprechung hinsichtlich des Zugangs zu Informationen. Er zeigte auf, dass die restriktive Handhabung des Auskunftspflichtgesetzes und des Datenschutzgesetzes durch österreichische Behörde dazu führt, dass mitunter sogar  über öffentlich verfügbare Daten keine Auskunft erteilt wird.

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Maiforum 2017 (1): Nur wenige wissen, was passiert

Yvonne Hofstetter

Yvonne Hofstetter ist nicht nur Spezialistin für die intelligente Auswertung von Daten und Datenfusionssystemen, sie ist auch Juristin. Das ermöglicht ihr einen eigenen Blick auf die Entwicklung der Digitalisierung und die Folgen für den Rechtsstaat.

Die Digitalisierung ist unumkehrbar, gleichzeitig wissen nur wenige was passiert und wie es passiert, so Hofstetter. Während durch die erste Industrialisierung Maschinen zu Werkzeugen der Menschen wurden, ersetzen im sog. zweiten Maschinenzeitalter lernende Maschinen menschliche Arbeit. Diese Entwicklung betrifft unmittelbar die Grundrechte.

Verletzung europäischer Normen

Besonderen Wert legte Hofstetter auf die Feststellung, dass Soziale Medien und Suchmaschinen in erster Linie nicht der Information dienen, sondern Werbeplattformen sind, mit denen Geld verdient wird. Die dahinter stehenden Internetkonzerne, haben ihren Sitz allesamt in den USA.  Aus diesem Grund spiegelten die Geschäftsmodelle der Konzerne die amerikanische Verfassungsrechtslage wider, nach der staatliche Eingriffe und Restriktionen unternehmerischer Tätigkeit absolut verpönt sind. Indem Internetkonzerne in Europa genauso agierten wie in den USA, werde die Verletzung europäischer Normen, insbesondere der Grundrechte, billigend in Kauf genommen.

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Das war das Maiforum 2017

Die Digitalisierung und die sozialen Medien werden auch die richterliche Tätigkeit verändern. Welche Veränderungen das sein könnten und welche Auswirkungen sie haben werden, war Thema des 23. Maiforums in Innsbruck.

Um Diskussionen breiteren Raum zu geben, war die Veranstaltung diesmal zweitgeteilt worden. Den eher theoretischen Vorträgen über die Digitalisierung im ersten Teil folgte im zweiten Teil eine Podiumsdiskussion über die praktischen Auswirkungen. Die Reaktionen und Diskussionen zeigten, dass dieses Konzept auf große Zustimmung gestoßen ist.

Bereits der Vortrag von Yvonne Hofstetter machte den rund 100 Verwaltungsrichterinnen und Richtern klar: Die Digitalisierung ist unumkehrbar und nur wenige wissen was passiert und wie es passiert. Während durch die erste Industrialisierung Maschinen zu Werkzeugen der Menschen wurden, ersetzen im sog. zweiten Maschinenzeitalter lernende Maschinen menschliche Arbeit, selbst in juristischen Fachberufen.  Diese Entwicklung betrifft unmittelbar die Grundrechte.

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VRV-Vollversammlung in Innsbruck

Die 24. Vollversammlung der Verwaltungsrichter-Vereinigung (VRV) fand diesmal in Innsbruck statt.

Im Mittelpunkt der Beratungen stand der Entwurf eines Forderungspapiers, welches aus Anlass des dreijährigen Bestehens der Verwaltungsgerichte im Rahmen des Dachverbandes der Verwaltungsrichter ausgearbeitet worden war.

Dieses Papier behandelt Fragen der Heranführung zukünftiger Bewerberinnen und Bewerber an das Amt des Verwaltungsrichters ebenso wie die Notwendigkeit einer zentralen richterlichen Aus- und Fortbildung, Fragen des Dienst- und Organisationsrecht, Auswahl und Ernennungsdauer von Präsidenten der Verwaltungsgerichte sowie Vorschläge zur Novellierung des Verfahrensrechts. Viele der Forderungen in dem umfangreichen Papier stießen auf große Zustimmung, zumal es sich in vielen Bereichen auch um notwendige Anpassungen an europäische Rechtsstandards handelt.

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RZ Editorial 05/2017: Schulterschluss

Die neue Verwaltungsgerichtbarkeit scheint in den Köpfen so mancher Politiker noch nicht angekommen zu sein. von Sabine Matejka Der Verlust von Einfluss – und damit auch Macht – ist wohl eine schmerzvolle Erfahrung. Umso mehr müssen wir dafür eintreten, dass die Unabhängigkeit der neuen Gerichte und der Respekt gegen über ihrer Rechtsprechung gewahrt werden. Der …

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VwGH Judikatur Verfahrensrecht: Beschwerdelegitimation der übergangenen Partei

Der VwGH setzte sich im Erkenntnis Ro 2015/03/0036 vom 30. März 2017 mit der Frage auseinander, inwieweit einer – dem Verwaltungsverfahren nicht beigezogenen – „übergangenen Partei“ Beschwerdelegitimation zukommt.

Dazu führte er aus, dass zufolge § 7 Abs. 3 VwGVG eine übergangene Partei beschwerdelegitimiert ist, sobald der Bescheid einer anderen Partei  zugestellt oder verkündet wurde und sie davon Kenntnis erlangt; dies gilt selbst dann, wenn die Parteistellung der übergangenen Partei strittig war.

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Richterinnen des Verwaltungsgerichts Wien zu Hofrätinnen des VwGH ernannt

Mit Wirksamkeit vom 1. Mai 2017 wurden MMag. Annemarie Ginthör und Dr. Bettina Koprivnikar zu Hofrätinnen des Verwaltungsgerichtshofes ernannt. MMag. Annemarie Ginthör war am Beginn ihrer beruflichen Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Verwaltungsgerichtshof tätig und wurde im Juni 2012 zum Mitglied des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien ernannt. Seit 1. Jänner 2014 war sie Richterin des Verwaltungsgerichts …

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ÖsterreicherInnen bekommen „Elektronische Identität“

In Umsetzung  der sogenannten  eIDAS-Verordnung  der Europäischen Union wird die Bürgerkarte zum „Elektronischen Identitätsnachweis“ (E-ID) ausgebaut.

Dadurch können  einerseits Behörden persönliche Daten digital erfassen und mit Dokumenten verknüpfen, anderseits werden damit auch die technische Möglichkeiten geschaffen, um  die diversen elektronischen Ausweise der einzelnen Mitgliedsländer auch in allen anderen EU-Staaten lesbar zu machen. Eine entsprechende Novelle zum  E-Governmentgesetz befindet sich in Begutachtung, die Beschlussfassung ist noch vor Sommer vorgesehen.

Registrierung erfolgt von Amtswegen

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Geldwäsche: Kritik an Ausnahmen für Länder

Mit dem Transparenzregister, das im kommenden Jahr in Betrieb gehen wird, soll Klarheit geschaffen werden, welche natürliche Personen hinter Unternehmen, Stiftungen, Trusts und Vereinen in Österreich steht.

Laut Finanzministerium sollen im Register 350.000 Rechtsträger erfasst sein. Das entsprechende „Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz“ ist in parlamentarischer Begutachtung.

Rechtmäßigkeit der Ausnahmen fraglich

Eine Ausnahme für Landesstiftungen sorgt aber für Unmut. So besteht im Falle von landesgesetzlich eingerichteten Stiftungen und Fonds nach dem Gesetzesentwurf keine Pflicht, die wahren wirtschaftlichen Eigentümer hinter den Körperschaften im Register transparent zu machen.

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