Die gegenwärtige Situation in Ungarn rechtfertigt nach Auffassung des EU-Parlaments die Auslösung des Rechtsstaatsverfahrens nach Art. 7 EU-Vertrag, an dessen Ende Sanktionen für Ungarn stehen könnten.
Dies geht aus einer Entschließung vom 17.05.2017 hervor, für die eine Mehrheit der Abgeordneten gestimmt hat. Zur Begründung verwiesen sie auf die aktuelle Lage der Grundrechte in Ungarn.
Ziel des Verfahrens ist es festzustellen, ob eine „eindeutige Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der Grundsätze der Union durch einen Mitgliedstaat“ besteht.
Das Netzwerk der Präsidenten der Obersten Gerichtshöfe der Europäischen Union, dem auch die Präsidentin des deutschen Bundesgerichtshofs angehört, sorgt sich um die Unabhängigkeit der polnischen Gerichte.
Dies ergibt aus einer Stellungnahme des Netzwerks, wie der BGH in einer Presseaussendung mitteilte.
Die Richter verweisen darin detailliert auf die Eingriffe der polnischen Exekutive in die Justiz des Landes.
Von den griechischen Kolleginnen und Kollegen wurde es spürbar als Zeichen aktiver Solidarität empfunden, dass die Europäische Verwaltungsrichtervereinigung (AEAJ) letzte Woche ihre jährliche Generalversammlung in Athen abgehalten hat.
Denn das Gefühl, mit den verheerenden Auswirkungen der Finanzkrise und der Flüchtlingskrise allein gelassen zu werden, ist dort allgegenwärtig.
Rechtsstaatskrise und Flüchtlingskrise waren auch die beherrschenden Themen der Beiträge. Neben Griechenland und Italien besteht auch in Deutschland und Schweden eine massive Belastung der Verwaltungsgerichte durch die Flüchtlingskrise, insbesondere durch Asylverfahren. Allein Schweden verzeichnete letztes Jahr 45.000 unbegleitete jugendliche Asylwerber.
Die Verankerung eines Staatsziels Wachstum in Österreichs Verfassung sorgt unter Juristen für Empörung. So werde der Spielraum der Gerichte noch größer. Der ehemalige Präsident des Verwaltungsgerichtshofs, Clemens Jabloner, spricht von einer „völlig verfehlten“ Legistik. SPÖ und ÖVP verfolgen offenbar den Plan, den Umweltschutz als bisheriges Staatsziel unwirksam zu machen. Aber das geschehe mit der geplanten Reform …
Strenge Regeln, auch wenn nicht Erdoğan, sondern ein OSZE-Vertreter dabei ist, Hürden für ein Lichtermeer, veraltete Sprache: Experten rügen beim Rechtspanorama am „Juridicum“ die Novelle. Erst kürzlich hat das Parlament eine Novelle des Versammlungsgesetzes beschlossen. Die Anzeigepflicht für Demonstrationen wird (ausgenommen: Spontanversammlungen) von 24 auf 48 Stunden ausgeweitet. Die Polizei hat einen Schutzbereich von bis zu …
Die Auseinandersetzung um den Bau einer 3. Start- und Landebahn am Münchner Flughafen dauert nun schon 12 Jahre. Der Flughafen beruft sich auf sein Wachstum und Kapazitätsengpässe, Gegner verweisen auf vermeintliche Fehl-Prognosen, falsche Berechnungen, Natur- und Klimaschutz sowie eine ungeklärte Finanzierung. Der Kampf für und wider die Erweiterungspläne geht trotz zahlreicher Etappensiege und Niederlagen auf …
Mit einer Änderung des Staatszielgesetzes Umwelt und Nachhaltigkeit reagiert die Koalition auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das aus Gründen des Umwelt- und Klimaschutzes den Bau der dritten Piste auf dem Flughafen Wien-Schwechat untersagte.
Mit der neuen Staatszielbestimmung sollen künftig wirtschaftliche Interessen gleichrangig mit Umwelterwägungen berücksichtigt werden müssen.
Diese von SPÖ und ÖVP geplante Staatszielbestimmung zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes sorgt für Kritik aus der Wissenschaft: Über 40 Professoren von österreichischen Universitäten fordern in einem offenen Brief ein Überdenken des Vorhabens. Sie warnen vor einer Verwässerung des Klimaschutzes und sehen die von der Bundesregierung selbst geplante Klima- und Energiestrategie konterkariert.
Litigation PR, also die kommunikative Begleitung von rechtlichen Auseinandersetzungen, wird von RichterInnen ebenso wie von JournalistInnen vielfach kritisch gesehen:
Penetrante Berater versuchen mit fragwürdigen Methoden und jenseits moralischer Grenzen, eine Causa in den Medien in eine bestimmte Richtung zu drehen, also ihr einen „Spin“ zu geben, der dann vom Boulevard dankbar aufgenommen wird. Möge die Panel-Diskussion beim Maiforum 2017 zu einer gewissen Relativierung dieses Eindrucks beigetragen haben …
von Saskia Wallner
In der Tat ist es die Aufgabe von Litigation PR ExpertInnen, ihre Klienten kommunikativ sicher und möglichst unbeschadet durch ein Gerichtsverfahren zu navigieren. Und ja, im Idealfall gelingt es, die Deutungshoheit über die Causa zu gewinnen und die Reputation des Klienten zu schützen. Dass professionelle BeraterInnen sich dabei an den Ehrenkodex des Public Relations Verbands PRVA halten, versteht sich von selbst (siehe prva.at/ueber-uns/ethik). Eine enge Zusammenarbeit mit den RechtsanwältInnen ist in dieser Disziplin unerlässlich und hilft dabei, das Verfahren nicht nur vor Gericht, sondern auch im „court of public opinion“ (James F. Haggerty) zu gewinnen. Denn KommunikationsberaterInnen sind üblicherweise gut darin, Botschaften zu entwickeln und Geschichten zu erzählen, was Gerichtsakten in der Regel nicht tun … „The court papers don´t tell the story“ (abermals Haggerty).
Es sind neben den großen Internetkonzernen vor allem die Nationalstaaten, die sich für persönliche Daten interessieren. EU-Verordnungen und nationale Gesetzesvorhaben ermächtigen Verwaltungsbehörden immer öfter, persönliche Daten in Register und Datenbanken zu erfassen.
Während der Bürger/die Bürgerin also gläserner und gläserner wird, lassen sich die Behörden tendenziell immer weniger in die Karten schauen. In Österreich errichten Behörden einen Schutzwall aus Amtsgeheimnis und Datenschutz, der es nahezu unmöglich macht, zu erfahren, über welche Informationen Behörden verfügen. So zählt Österreich (weltweit!) zu den Schlusslichtern in Frage der Informationsfreiheit.
Das trifft nicht nur die interessierten Bürgerinnen und Bürger, sondern mit der Digitalisierung zunehmend auch die Verwaltungsgerichte, die von verfassungswegen eigentlich die Behörden kontrollieren sollten. Hier ist anzumerken, dass es sich um kein spezifisch österreichisches Phänomen handelt, sondern diese Problem für alle Verwaltungsgericht in Europa ein Thema ist.
In seinem Vortrag unter dem Titel „Allwissender Staat – unwissender Bürger?“ beschäftigte sich Hans Peter Lehofer, Richter des Verwaltungsgerichtshofes, mit den aktuellen Entwicklungen der europäischen Rechtsprechung hinsichtlich des Zugangs zu Informationen. Er zeigte auf, dass die restriktive Handhabung des Auskunftspflichtgesetzes und des Datenschutzgesetzes durch österreichische Behörde dazu führt, dass mitunter sogar über öffentlich verfügbare Daten keine Auskunft erteilt wird.
Yvonne Hofstetter ist nicht nur Spezialistin für die intelligente Auswertung von Daten und Datenfusionssystemen, sie ist auch Juristin. Das ermöglicht ihr einen eigenen Blick auf die Entwicklung der Digitalisierung und die Folgen für den Rechtsstaat.
Die Digitalisierung ist unumkehrbar, gleichzeitig wissen nur wenige was passiert und wie es passiert, so Hofstetter. Während durch die erste Industrialisierung Maschinen zu Werkzeugen der Menschen wurden, ersetzen im sog. zweiten Maschinenzeitalter lernende Maschinen menschliche Arbeit. Diese Entwicklung betrifft unmittelbar die Grundrechte.
Verletzung europäischer Normen
Besonderen Wert legte Hofstetter auf die Feststellung, dass Soziale Medien und Suchmaschinen in erster Linie nicht der Information dienen, sondern Werbeplattformen sind, mit denen Geld verdient wird. Die dahinter stehenden Internetkonzerne, haben ihren Sitz allesamt in den USA. Aus diesem Grund spiegelten die Geschäftsmodelle der Konzerne die amerikanische Verfassungsrechtslage wider, nach der staatliche Eingriffe und Restriktionen unternehmerischer Tätigkeit absolut verpönt sind. Indem Internetkonzerne in Europa genauso agierten wie in den USA, werde die Verletzung europäischer Normen, insbesondere der Grundrechte, billigend in Kauf genommen.
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