Die 24. Vollversammlung der Verwaltungsrichter-Vereinigung (VRV) fand diesmal in Innsbruck statt.
Im Mittelpunkt der Beratungen stand der Entwurf eines Forderungspapiers, welches aus Anlass des dreijährigen Bestehens der Verwaltungsgerichte im Rahmen des Dachverbandes der Verwaltungsrichter ausgearbeitet worden war.
Dieses Papier behandelt Fragen der Heranführung zukünftiger Bewerberinnen und Bewerber an das Amt des Verwaltungsrichters ebenso wie die Notwendigkeit einer zentralen richterlichen Aus- und Fortbildung, Fragen des Dienst- und Organisationsrecht, Auswahl und Ernennungsdauer von Präsidenten der Verwaltungsgerichte sowie Vorschläge zur Novellierung des Verfahrensrechts. Viele der Forderungen in dem umfangreichen Papier stießen auf große Zustimmung, zumal es sich in vielen Bereichen auch um notwendige Anpassungen an europäische Rechtsstandards handelt.
Diskussionsbedarf besteht aber nach wie vor zu Fragen einer notwendigen richterlichen Aus- und Fortbildung für Verwaltungsrichterinnen und Richter, hier ist die Meinungsbildung noch nicht angeschlossen. Ziel ist es, nicht nur einen gemeinsamen Forderungskatalog als Basis der zukünftigen Standespolitik zu formulieren, sondern auch konkrete Forderungen vorzulegen, die einer legistischen Umsetzung zugänglich sind.
Erfreulich ist, dass die Veranstaltungen der Vereinigung nach wie vor auf großes Interesse stoßen. So ist die Studienreise nach Kiew im September dieses Jahres bereits ausgebucht.
Abschließend wurden die Vorstandsmitglieder und der Präsident Dr. Siegfried Königshofer (Verwaltungsgericht Wien) einstimmig in ihren Funktionen bestätigt.