Guter Ruf der Verwaltungsgerichte in Gefahr

Clemens Jabloner

In einen Gastbeitrag in der „Presse“ nimmt der frühere Präsident des Verwaltungsgerichtshofs, Clemens Jabloner, zu den aktuellen Vorgängen rund um die Ernennung von Verwaltungsrichtern bzw. zu Auswahlverfahren für neue Gerichtspräsidenten Stellung.

Nach Auffassung Jabloners erfüllen die neuen Verwaltungsgerichte die in sie gesetzten rechtsstaatlichen Erwartungen.

Allerdings hänge der Erfolg der Verwaltungsgerichte, ihre Akzeptanz bei der rechtssuchenden Bevölkerung und auch ihr Ansehen von ihrem „guten Ruf“ ab. Dieser werde durch Besetzungsvorschläge wie beim Bundesverwaltungsgericht oder durch die Vorgänge bei der Bestellung eines neuen Präsidenten/einer neuen Präsidentin für das Landesverwaltungsgericht Burgenland in Frage gestellt.

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Umweltrecht: „Klimaklagen“ erreichen deutsche Verwaltungsgerichte

Drei deutsche Familien haben zusammen mit der Umweltorganisation „Greenpeace“ vor dem Verwaltungsgericht Berlin Klage eingereicht, um die deutsche Bundesregierung zur Einhaltung des Klimaschutzziels für das Jahr 2020 zu zwingen.

Die Regierung habe „ihre Handlungen eingestellt“ und das „ohne gesetzliche Grundlage und ohne ausreichende Begründung oder Rechtfertigung“, heißt es in der Klageschrift.  Diese Untätigkeit beim Klimaschutz werten die Kläger als unzulässigen Eingriff in ihre Grundrechte auf „Leben und Gesundheit“, „Berufsfreiheit“ und „Eigentumsgewährleistung“.

Laut einem Bericht der Vereinten Nationen („United Nations Environment Programme“) sind bis März 2017 mehr als 900 „Klimaklagen“ in 24 Ländern der Erde dokumentiert.

Kläger sind Biolandwirte

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Parlament beschließt Reform der Umweltverträglichkeitsprüfung

Der Nationalrat hat letzte Woche die umstrittene Reform der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) verabschiedet, die eine  Verfahrensbeschleunigung bringen soll. Kritiker monieren, es würden Rechte von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) einschränkt. Dass es hier in letzter Minute noch zu einer leichten Entschärfung kam, konnte die Kritik der Opposition nicht dämpfen.

Damit eine NGO Parteienstellung in einem UVP-Verfahren erhält, muss der Verein künftig aus mindestens hundert Mitgliedern bestehen; ein Verband muss mindestens fünf Vereine umfassen. Ursprünglich war auch vorgesehen, dass die NGOs 100 Mitglieder namhaft machen müssen, um im Verfahren entsprechend anerkannt zu werden. Dem ist zwar auch gemäß einem am Abend eingebrachten Abänderungsantrag so, doch sind die Namen nun nicht der Behörde zu nennen, sondern dieser ist nur die Anzahl „glaubhaft zu machen“.

Das heißt, man kann die Namen auch Notaren, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern oder Rechtsanwälten nennen, die dann eine entsprechende Zertifizierung vornehmen. Diese Entschärfung ließ die Kritik der Opposition in der Debatte allerdings nicht verstummen, die Novelle wurde letztlich nur mit Stimmen der Regierungsfraktionen ÖVP und FPÖ angenommen.

Regierung verteidigt UVP-Novelle

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Digitaler Umbruch auch im Steuerrecht?

Mit der sogenannten „Digitalsteuer“ sollten große IT-Unternehmen wie Google, Facebook, Airbnb oder Uber in Europa künftig effektiver besteuert werden. In vielen EU-Ländern zahlen die genannten Konzerne keine oder so gut wie keine Abgaben auf ihre Gewinne.

Steuersatz von 0,0005 Prozent

Legendär ist der Steuersatz von 0,0005 Prozent, den Apple jahrelang auf seine Profite in der EU berappt hat. In Summe hat der Konzern so bis Jahresbeginn rund 250 Milliarden – quasi unversteuert – in Steueroasen gehortet. (siehe dazu: Apple holt Milliarden aus Steueroasen zurück)

Noch im Mai dieses Jahres hatte der  Direktor der EU-Kommission für Steuerangelegenheiten, Valere Moutarlier, zu einer baldigen Einführung der Digitalsteuer für Internetriesen gedrängt: „Wir müssen die Richtlinie bis Ende des Jahres beschlossen haben. Spätestens am 1. Jänner 2020 sollte sie in Kraft treten„, so Moutarlier.

Grenze zwischen digitalen und nichtdigitalen Produkten ist fließend

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Rechtspanorama am Juridicum: Was tun mit psychisch kranken Rechtsbrechern?

Der Maßnahmenvollzug in Österreich bedarf dringend einer Reform, wie sie auch Justizminister Josef Moser bereits angekündigt hat. Psychisch Kranke werden zum Teil unter fragwürdigen Bedingungen festgehalten, andererseits kommt es trotzdem immer wieder zu neuen Straftaten. Fachleute diskutieren über die schwierige Balance zwischen menschenrechtskonformer Unterbringung samt geeigneter Therapie und nötigem Schutz der Bevölkerung. Diskutierende: Gertrude Brinek, …

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Deutschland: Studie über Richterurteile zeigt große regionale Unterschiede

Ob ein Räuber in den Knast muss, hängt nicht nur von seiner Tat ab. Sondern auch davon, ob er etwa vor einem Nürnberger Richter steht – oder vor einem aus Bremen. Wurde der Täter in Nürnberg erwischt, bekommt er in 60 Prozent der Fälle eine Haftstrafe ohne Bewährung. In Bremen hingegen nur in 40 Prozent der Fälle. Vorstrafen und Schwere des Delikts sind bei dem Vergleich berücksichtigt.

Unterschiede in Strafzumessung signifikant 

Das ist das Ergebnis einer Analyse des Wissenschaftlers Volker Grundies. Er forscht am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht. In einer aktuellen Studie hat er herausgefunden, dass es für die Härte des Urteils eine Rolle spielt, in welcher Region das Gericht ist. Dazu analysierte er 1,5 Millionen Entscheidungen aller rund 800 deutschen Amts- und Landgerichte aus den Jahren 2004, 2007 und 2010.

Besonders hohe Strafen verhängten demnach Gerichte in Oberbayern und Südhessen, vergleichsweise Milde herrschte dagegen in Baden und Schleswig-Holstein. Die strengsten Richter sitzen im Landgerichtsbezirk München I, die mildesten im Freiburger Bezirk.

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Der digitale Überwachungsstaat (2) – am Beispiel USA

Überwachung ohne Verdacht gefährdet Meinungs- und Versammlungsfreiheit

Im Jahr 2016 hatte eine Untersuchung der Georgetown University in Washington ergeben, dass in den USA jeder zweite Erwachsene, also 117 Millionen Menschen, in Gesichtserkennungsdatenbanken der Strafverfolgungsbehörden auftauchen – meist ohne ihr Wissen und ohne klare Regelung für die Speicherung dieser Daten.

Im Mai 2018 haben die einflussreiche US-Bürgerrechtsorganisation ACLU und zahlreiche weitere Organisationen den Internetkonzern Amazon eindringlich aufgefordert, seine Gesichtserkennungstechnologie „Rekognition“ nicht mehr den Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung zu stellen. In dem Brief an Unternehmenschef Jeff Bezos warnten die Bürgerrechtsorganisationen vor enormen Schäden für die Demokratie durch den Amazon-Dienst.

Die Anleitungen zu dem Programm läsen sich „wie eine Gebrauchsanweisung für autoritäre Überwachung“, erklärte die kalifornische ACLU-Vertreterin Nicole Ozer. „Wenn ein gefährliches Überwachungssystem wie dieses erst einmal gegen die Öffentlichkeit gerichtet ist, kann der Schaden nicht ungeschehen gemacht werden.“

Gesichtserkennung verwechselte US-Abgeordnete mit Straftätern

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Krise des Rechtstaats: Nach Ungarn und Polen jetzt auch Rumänien

„Venedig-Kommission“ des Europarates  verreißt Justizreform

Das Fazit der Europäischen Kommission für Demokratie durch Recht zur Justizreform in Rumänien fällt verheerend aus: Der bereits in Kraft getretene Umbau des Justizsystems untergräbt laut der sogenannten Venedig-Kommission de facto dessen Unabhängigkeit, während die vom Parlament verabschiedete Strafrechtsnovelle die Bekämpfung der Korruption und des organisierten Verbrechens erheblich schwächt.

Dies teilte die Expertengruppe des Europarates letzten Freitag in einer Stellungnahme mit. Den rumänischen Behörden empfahlen die Gutachter daher eine Rücknahme der gesamten Novelle, insbesondere der mehr als 300 Strafrechtsänderungen, die nach „ausgiebiger Konsultation“ durch „solide und kohärente Legislativvorschläge“ ersetzt werden sollten.

Schutz für Opfer von Straftaten

 

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VRV jetzt auch auf Twitter

Die Standesvertretung der Österreichischen  Verwaltungsrichterinnen und -richter ist nicht nur im Netzwerk auf verwaltungsrichter.at vertreten, sondern seit Kurzem auch auf Twitter. Unter „Verwaltungsrichter-Vereinigung“ (@VVereinigung) informieren wir schwerpunktmäßig über standespolitische Themen betreffend die besondere  Stellung der Verwaltungsgerichte, die richterliche Unabhängigkeit (independence and efficiency), Veranstaltungen und die Europäischen Entwicklungen in diesem Bereich.

Polen (2): EuGH stoppt Zwangspensionierung von Richtern

Das Gebäude des Obersten polnischen Gerichts in Warschau © Czarek Sokolowski/AP/dpa

Die Anordnung gilt rückwirkend, auch Nachbesetzungen dürfen nicht mehr erfolgen

Polen muss die umstrittene Zwangspensionierung von Richtern mit sofortiger Wirkung stoppen. Eine entsprechende einstweilige Anordnung erließ der Europäische Gerichtshof (EuGH) vergangenen Freitag in Luxemburg. Die Anordnung gilt sogar rückwirkend für die bereits pensionierten Richter des polnischen obersten Gerichts.

Die einstweilige Anordnung war Anfang des Monats von der EU-Kommission in Brüssel beantragt worden. Die für die Verfolgung von Verstößen gegen EU-Recht zuständige Behörde ist der Ansicht, dass mit den Zwangspensionierungen gegen den Grundsatz der richterlichen Unabhängigkeit verstoßen wird. Es werde insbesondere auch das Prinzip der Unabsetzbarkeit von Richtern untergraben, heißt es in Brüssel.

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