
Hannes Tretter, Leiter des Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte in Wien, nimmt in einem Beitrag in der „Presse“ Stellung zur aktuellen Diskussion über die Abschiebung straffällig gewordener Asylwerber.
„Staat muss öffentliche Sicherheit schützen“
Wenn konkrete Sicherheitsinteressen der Bevölkerung gefährdet sind, Asylanträge nicht rasch genug bewältigt werden können oder Flüchtlinge während des Verfahrens abtauchen, seien das Probleme, die ernst zu nehmen sind, so Tretter. Die aber den Staat nicht zum Zuschauen zwingen: „Die EMRK erlaubt es, auf Entwicklungen und Ereignisse zu reagieren, die öffentliche Interessen gefährden sowie Rechte und Freiheiten von Menschen beeinträchtigen“, sagt Tretter. „Denn der Staat hat eine grundrechtliche Gewährleistungspflicht der gesamten Bevölkerung gegenüber; so muss er dafür sorgen, dass sie sich möglichst sicher im öffentlichen Raum bewegen kann, und darf dabei auch die Rechte und Freiheiten anderer beschränken.“
Tretter erläutert das anhand von Fällen, in denen der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Beschränkungen der Freizügigkeit von Strafverdächtigen geprüft hat. Dabei ging es durchwegs um Inländer der jeweils geprüften Staaten – Asylwerber, dürfen laut Genfer Flüchtlingskonvention aber nicht schlechter behandelt werden als Inländer.
Bis 2020 testet die chinesische Regierung in 43 Kommunen ein ausgefeiltes Sozialkreditsystem. Mit Punktabzug, öffentlichen Demütigungen oder Pluspunkten wird damit über die berufliche Zukunft, den Zugang zu Bildung und Krediten oder die individuelle Reisefreiheit entschieden. (Siehe dazu:
Am 1. Februar treten nach
Mit dem Klima – und Energiepaket 2007 hat sich die Europäische Union (EU) das verbindliche Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2020 den Ausstoß von Treibhausgasen um 20 % im Vergleich zu 1990 zu reduzieren.
Elisabeth Lovrek, neue Präsidentin des Obersten Gerichtshofs, sieht das Höchstgericht als Leuchtturm der Rechtsprechung, wundert sich über politische Vorgänge und sieht keine Sorgfaltspflicht amerikanischen Stils.
Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien (LGfZRS) hat sich laut „Standard“ für die Klage des Datenschutzaktivisten Max Schrems gegen Facebook für unzuständig erklärt.
Wegen mangelnder Transparenz hat die französische Datenschutzbehörde Google zu einer Strafe von 50 Millionen Euro verdonnert. Die will der Konzern nicht hinnehmen. Jetzt muss Frankreichs oberstes Verwaltungsgericht, der Staatsrat in Paris, über die Rechtmäßigkeit der Millionenstrafe entscheiden.