UN-Sonderberichterstatter: Leitlinien für Richter und Staatsanwälte zur Ausübung ihrer Grundfreiheiten

Der UN-Sonderberichterstatter für die Unabhängigkeit von Richtern und Anwälten, Diego Garda-Sayan, hat sich in seinem nunmehr dritten Bericht mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung durch Richter und Staatsanwälte (online und offline) sowie deren Recht auf Versammlungsfreiheit beschäftigt.

Der Bericht zielt darauf ab, die Arten von Beschränkungen zu ermitteln, denen Richter und Staatsanwälte rechtmäßig in einer demokratischen Gesellschaft unterliegen können, um ein rechtmäßiges Ziel zu erreichen, wie etwa die Aufrechterhaltung der Autorität ihres Amtes und die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Justiz.

Disziplinarmaßnahmen als versuchte Einflussnahme

In seinem Bericht dokumentiert der Sonderberichterstatter verschiedene Formen staatlicher Einflussnahmen auf die Ausübung der Grundfreiheiten durch Richter und Staatsanwälte. Nicht alle in diesen Fällen sind nach Auffassung des Berichterstatters die gegen Richter und Staatsanwälte ergriffenen Disziplinarmaßnahmen erforderlich, um in einer demokratischen Gesellschaft das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Justiz und die Staatsanwaltschaft zu erhalten.

In einigen Fällen erscheinen diese Sanktionen vielmehr geeignet, den einzelnen Richter oder Staatsanwalt für die geäußerten Meinungen oder die in Ausübung seines Amtes getroffenen Maßnahmen zu bestrafen. In anderen Fällen hat die Schwere der Sanktion auch eine „abschreckende Wirkung“ auf andere Mitglieder der Justiz oder der Staatsanwaltschaft, die so davon abgehalten werden könnten, sich kritisch zu äußern, weil sie befürchten, von Strafmaßnahmen betroffen zu sein.

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Türkei:  Polnische Richtervereinigung veröffentlicht bewegendes Solidaritäts-Video

Anlässlich des dritten Jahrestages hat die polnische Richtervereinigung “Justitia” ein bewegendes Video über die Inhaftierung türkischer Staatsanwälte und Richter nach dem versuchten Militärputsch im Juli 2016 veröffentlicht. Mit einer verfremdeten Stimme erzählt einer der betroffenen Richter, wie es passieren konnte,  dass in einer Demokratie der Rechtstaat suspendiert wird und rund 5.000 Richter und Staatsanwälte zu …

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Massive Personalnot beim Wiener Verwaltungsgericht

VwG Wien

Richter, Rechtspfleger und Kanzleipersonal fehlen. Die Folge sind immer länger dauernde Verfahren

Wie ein Hilferuf liest sich der aktuelle Jahresbericht des Wiener Verwaltungsgerichts. Diesem fehlt offenbar an allen Ecken und Enden Personal, wie aus dem Schreiben hervorgeht, das dem KURIER vorliegt.

So wurde seit Einrichtung des Gerichts 2014 die Zahl der dort tätigen Rechtspfleger von 28 auf 22 reduziert. Verantwortlich für den Abgang seien unter anderem Pensionierungen, für die es keine Nachbesetzungen gab. Wegen Langzeitkrankenständen stünden derzeit sogar nur 18,75 Vollzeitäquivalente zur Verfügung. „Eine weitere Reduktion […] zeichnet sich ab“, heißt es im Bericht.

Kritisch ist die Situation auch bei den Richtern: Hier gibt es 85 Dienstposten, tatsächlich stünden aber nur 79 zur Verfügung. Zwar seien 2018 sechs zusätzliche Richter ernannt worden, aber: „Da die Dienstpostenliste nicht angepasst wurde, ist leider nicht gesichert, dass diese so dringend notwendige Aufstockung von Dauer ist.“

Die Folgen: „Trotz massiver Anstrengungen sind sowohl die durchschnittliche Verfahrensdauer als auch die Zahl offener Verfahren weiter gestiegen, da sich insbesondere die Ausstattung mit Kanzleipersonal als unzureichend erwies.“

 

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Unabhängige Behörde zur Untersuchung von Misshandlungsvorwürfen gefordert

foto: heribert corn

Nach den Fällen von Polizeigewalt bei einer Klimaaktion hat das Innenministerium eine „lückenlose Aufarbeitung der Vorgänge“ zugesichert. Menschenrechtsprofessor Manfred Nowak fordert aber eine unabhängige Untersuchungsbehörde.

Bereits unmittelbar nach den Vorfällen seien die strafrechtlichen Ermittlungen durch einen Anlassbericht der Landespolizeidirektion selbst eingeleitet worden, betonte das Innenministerium in einer Aussendung. Außerdem verwies das Innenministerium darauf, dass die Aufarbeitung von der Justiz und zum anderen durch die Dienstbehörde zu erfolgen hat.

Ermittlungen gegen vier Polizisten

„Die Untersuchung von behaupteten oder evidenten Misshandlungsvorwürfen erfolgt auf Grundlage eines erst im Jahr 2018 im Zusammenwirken mit der Justiz und NGOs festgelegten Vorgehens, durch das bereits in der Vergangenheit die umfassende Aufarbeitung derartiger Vorwürfe sichergestellt worden ist“, hieß es in der Aussendung. Dem Referat für besondere Ermittlungen obliege es, unter der Leitung und im Auftrag der Staatsanwaltschaft Wien Beweismaterial (u.a. Videoaufzeichnungen) sicherzustellen und Erhebungen zu tätigen. Die Staatsanwaltschaft habe bereits Beweismittel erhalten und Vernehmungen durchgeführt, betonte das Innenministerium.

Ermittelt wird gegen insgesamt vier Beamte. Ein Polizist, der mehrfach auf einen am Boden fixierten Demonstranten eingeschlagen haben soll, wurde versetzt, weitere dienstrechtliche Maßnahmen sind für die Wiener Polizei vorerst nicht erforderlich – mehr dazu in Videos: Ermittlungen gegen vier Polizisten. „Nach Maßgabe der Ergebnisse der zügigen weiteren Ermittlungen werden unverzüglich die allenfalls zusätzlich erforderlichen dienstrechtlichen Konsequenzen gezogen werden“, schrieb das Innenministerium in der Aussendung.

Nowak: Polizei dürfe „nicht selbst provozieren“

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Ungarn: Einrichtung neuer Verwaltungsgerichte gekippt

Ab Jänner 2020 sollten in Ungarn ein neues Oberstes Verwaltungsgericht und 8 Verwaltungsgerichte erster Instanz ihre Arbeit aufnehmen. Die Auswahl der rund 300 neuen Richterinnen und Richter war bereits abgeschlossen. Letzte Woche beschloss die Regierung zur Überraschung aller Betroffenen, die vom Parlament bereits beschlossene und kundgemachte Justizreform zu kippen.

Die von Ungarn beschlossene Einrichtung neuer Verwaltungsgerichte war von EU-Parlament mit Sorge betrachtet worden, da die Unabhängigkeit der neuen Gerichte durch die Möglichkeit politischer Einflussnahme nicht gewährleistet erschien. (Siehe dazu: Umstrittene Justizreform in Ungarn – Österreich als Vorbild genannt)

Neben der politischen Ernennung der Gerichtspräsidenten war ein besonderer Kritikpunkt das Auswahlverfahren für jene neuen Verwaltungsrichter, die nicht bereits zuvor an den Zivilgerichten tägig waren, sondern aus der öffentlichen Verwaltung rekrutiert wurden.

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EuGH: Deutsche Staatsanwälte sind nicht unabhängig

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg spricht deutschen Staatsanwälten das Recht ab, EU-Haftbefehle auszustellen: Dies deshalb, weil sie – ähnlich wie in Österreich – den Weisungen des Justizministeriums unterliegen.

Der Gerichtshof hält damit an seinem Prüfungsmaßstab fest, den er in einem Vorabentscheidungsverfahren gegen Polen zur Unabhängigkeit des Justizsystems entwickelt hat (siehe dazu: EuGH zum Prüfungsschema der Unabhängigkeit der Justiz und der Richter in Polen).

Auch bloß theoretische Weisungsgebundenheit schadet Unabhängigkeit

Der Fall war – wie schon im Falle Polens – vom irischen High Court an den EuGH herangetragen worden. Zwei Litauer und ein Rumäne, denen Mord und bewaffneter Raub vorgeworfen wird, hatten sich dort gegen die Vollstreckung der EU-Haftbefehle gewehrt. Die Haftbefehle waren von deutschen Staatsanwaltschaften und dem Generalstaatsanwalt von Litauen ausgestellt worden. Die Verdächtigen orteten eine Gefahr politischer Einflussnahme, weil die deutschen Staatsanwälte einer Verwaltungshierarchie unter Leitung des Justizministeriums angehörten.

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Diskussionsveranstaltung: Richterliche Unabhängigkeit, kollegiale Selbstverwaltung und feste Geschäftsverteilung

Am Freitag, 7. Juni 2019, findet ab 14:30 Uhr im Dachgeschoss des „Juridicum“ (Schottenbastei 10-16, 1010 Wien) eine prominent besetzte Podiumsdiskussion statt.

Neben der Aufgabe der Personalsenate als Bindeglied zwischen Rechtsprechung und Justizverwaltung ist Gegenstand der Vorträge die feste Geschäftsverteilung und deren Anfechtbarkeit in Straf- und Zivilverfahren.

Hier geht’s zum Programm …

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Diskussionsveranstaltung: „Climate Litigation“ – Möglichkeiten von Klimaklagen in Österreich und Europa

Immer mehr Menschen versuchen, ambitioniertere Klimaschutzziele und -maßnahmen rechtlich zu erzwingen. Der Ansatz sogenannter Klimaklagen wird schon in zahlreichen Ländern verfolgt. Laut einer Studie von UN-Environment wurden weltweit bereits über 800 solcher Klagen angestrengt.

In einer Diskussionsveranstaltung wird über internationale Erfahrungen mit Klimaklagen diskutiert und der Frage nachgegangen, ob in Österreich nach geltendem Recht überhaupt eine weitergehenden Emissionsreduktionszielen einklagbar ist (siehe dazu auch: EU-Gericht weist Klimaklage ab)

Dienstag, 4.6.2019, Dachgeschoß des Juridicums, 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr

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Verwaltungsgerichtstag Darmstadt (6): Weltraumrecht

Als beeindruckend erwies sich die Darstellung des Weltraumrechts durch den Physiker und Bereichsleiter des Missionsbetriebs der ESA in der ESOC Darmstadt Dr. Paolo Ferri und durch den Weltraum-Rechtsexperten Prof. Dr. Dr. h.c. Stephan Hobe von der Universität Köln.

Anhand von Bildern, Videos und Darstellungen wurde zunächst „der Weltraum“ und die Situationen und Umstände, die es zu regeln gilt, erklärt. Unter Weltraumrecht werden menschliche Regelungen für menschliche Aktivität im Weltraum zusammengefasst. Unter Weltraum wird nicht nur das interplanetarische  (Sonnen-), sondern auch das irdische (terrestrisch-lunare) System verstanden.

Weltraumrecht ist ein besonderer Teil des Völkerrechts. Kern des internationalen Weltraumrechts bilden fünf völkerrechtliche Verträge, die zwischen 1967 und 1979 abgeschlossen wurden: der Weltraumvertrag, das Weltraum-Rettungsabkommen, das Weltraum-Haftungsabkommen, das Weltraum-Registrierungsabkommen und schließlich ein Mondabkommen. Nach der Ratifizierung sind diese Verträge verbindlich. Daneben bestehen weitere sieben Resolutionen der UN-Generalversammlung, die jedoch nicht verbindlich sind. Das UNOOSA (United Nations Office for Outer Space Affairs) hat seinen Sitz in Wien.

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Verwaltungsgerichtstag Darmstadt (5): Realisierung von Großvorhaben als Quadratur des Kreises

Die Abschlussveranstaltung war der Verfahrensführung und Entscheidung in Großverfahren in Deutschland – insbesondere aus Sicht des Baurechts und der Umweltverträglichkeit und unter Beteiligung der Öffentlichkeit – gewidmet.

So wurde nicht nur eine konzentrierte Verfahrensführung diskutiert, sondern auch ob es sinnvoll ist, Fristen für das Verfahren und Präklusionsbestimmungen für Einwände vorzusehen.

Wenn für die Einwände Präklusion vorgesehen wird, wurde von den Diskutierenden eingeräumt, kann dies zu einer ineffizienten Verfahrensführung führen, da vorerst alle möglichen Einwände – auch noch ohne entsprechende Informationen – vorgebracht werden müssen, auch wenn sie sich später als haltlos darstellen. So wurde auch daran erinnert, dass die Beteiligung der Öffentlichkeit nach dem europäischen Recht und der Aarhus Konvention zur Einbindung der Öffentlichkeit in einer frühen Phase vorgesehen ist, um das Projekt mithilfe der Öffentlichkeit noch zu gestalten. Des weiteren wurde einheitlich festgehalten, dass es keine Belege gibt, wonach die Abschaffung der Präklusion aufgrund der Aarhus Konvention u einer Verfahrensverzögerung geführt hat.

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