Seit Einführung von mobilen Lasergeräten zur Geschwindigkeitsmessung im Straßenverkehr wird in Beschwerdeverfahren vor den Verwaltungsgerichten immer wieder bemängelt, dass eine nachträgliche Überprüfung der Messerergebnisse technisch nicht möglich ist. Der Verwaltungsgerichtshof in Österreich hat dieses Vorbringen bis dato nicht aufgegriffen.
Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip?
In Deutschland sorgt jetzt eine Entscheidung des Landesverfassungsgericht des Saarlandes für Aussehen: Demnach sind Geschwindigkeitsmessungen im Straßenverkehr nur dann gerichtlich verwertbar, wenn die eingesetzten Messgeräte die sogenannten Rohmessdaten abspeichern und sich damit das Ergebnis überprüfen lässt. Das ist aber offenbar bei einem Großteil der eingesetzten „Blitzer“, vor allem bei modernen Lasergeräten, nicht der Fall.
Nach einem Urteil des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten verstößt beim Vorwurf der Geschwindigkeitsüberschreitung die fehlende Prüfmöglichkeit „gegen das Rechtsstaatsprinzip“. Auch andere Gerichte habe nach Medienberichten das Ergebnis der Messung in diesen Fällen als „unverwertbar“ erklärt und die Verfahren eingestellt.
Kommentar von Dunja Mijatović, Menschenrechtskommissarin des Europarates (Arbeitsübersetzung)
Mit der aktuellen Novelle zum VStG und VwGVG (BMVRDJ-601.468/0005-V 1 2019) sollen die Richtlinie 2016/800/EU über Verfahrensgarantien in Strafsachen für Kinder, die Verdächtige oder beschuldigte Personen in Strafverfahren sind, sowie die Richtlinie 2016/1919/EU über Prozesskostenhilfe für verdächtige und beschuldigte Personen in Strafverfahren sowie für gesuchte Personen in Verfahren zur Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls umgesetzt werden.
Nachdem die Kür der Büroleiterin von Ex-Landeshauptmann Niessl zur Präsidentin des Landesverwaltungsgerichts Burgenland
In den Niederlanden haben eine Umweltschutzorganisation und Bürger die weltweit erste Klimaklage betrieben, die bereits in zwei Instanzen erfolgreich war. Dabei hat die besondere Lage des Landes eine Rolle gespielt.
Obwohl mit Steuern finanziert, bleiben viele Ausgaben geheim

Am 12. August fand ein Treffen von Vertretern des Dachverbands der Verwaltungsrichter (DVVR) sowie der Europäischen Verwaltungsrichtervereinigung (AEAJ) mit Hrn. Vizekanzler und Justizminister (BMVRDJ) Univ.Prof. Dr. Clemens Jabloner statt, bei dem die Forderungen und Anliegen der Standesvertretungen der VerwaltungsrichterInnen vorgetragen wurden.