Verkehrsrecht: Deutsche Gerichte bezweifeln Beweiskraft von Geschwindigkeitsmessungen

Logo-der_spiegel.svgSeit Einführung von mobilen Lasergeräten zur Geschwindigkeitsmessung im Straßenverkehr wird in Beschwerdeverfahren vor den Verwaltungsgerichten immer wieder bemängelt, dass eine nachträgliche Überprüfung der Messerergebnisse technisch nicht möglich ist. Der Verwaltungsgerichtshof in Österreich hat dieses Vorbringen bis dato nicht aufgegriffen.

Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip?

In Deutschland sorgt jetzt eine Entscheidung des Landesverfassungsgericht des Saarlandes für Aussehen: Demnach sind Geschwindigkeitsmessungen im Straßenverkehr nur dann gerichtlich verwertbar, wenn die eingesetzten Messgeräte die sogenannten Rohmessdaten abspeichern und sich damit das Ergebnis überprüfen lässt. Das ist aber offenbar bei einem Großteil der eingesetzten „Blitzer“, vor allem bei modernen Lasergeräten, nicht der Fall.

Nach einem Urteil des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten verstößt beim Vorwurf der Geschwindigkeitsüberschreitung die fehlende Prüfmöglichkeit „gegen das Rechtsstaatsprinzip“. Auch andere Gerichte habe nach Medienberichten das Ergebnis der Messung in diesen Fällen als „unverwertbar“ erklärt und die Verfahren eingestellt.

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Die Unabhängigkeit der Richter und der Justiz ist bedroht

Kommentar von Dunja Mijatović, Menschenrechtskommissarin des Europarates (Arbeitsübersetzung)

Die Unabhängigkeit der Justiz unterstützt die Rechtsstaatlichkeit und ist für das Funktionieren der Demokratie und die Achtung der Menschenrechte von wesentlicher Bedeutung. Das Grundrecht auf ein „faires Verfahren“ durch ein „unabhängiges und unparteiisches Gericht“ ist in der Europäischen Menschenrechtskonvention, in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und in zahlreichen nationalen und internationalen Rechtstexten verankert. Wir sehen dieses Recht seit langem ohne größere Hindernisse angewendet und wird dies auch in vielen Mitgliedstaaten des Europarats weiter so blieben. Aber wir sehen jedoch immer mehr und beunruhigendere Versuche der Exekutive und der Legislative, ihren Einfluss geltend zu machen, um so die Unabhängigkeit der Justiz zu untergraben.

Seit Beginn meiner Amtszeit beschäftige ich mich mit Fragen der Rechtsstaatlichkeit und der Unabhängigkeit der Justiz. Ich habe diese Fragen in vier der neun Länder, die ich bisher besucht habe, in Angriff genommen. In meinem Bericht über Ungarn im vergangenen Februar habe ich nach einem Besuch im Februar Bedenken über die Auswirkungen einer Reihe legislativer Maßnahmen in den 2010er Jahren auf die Befugnisse und die Unabhängigkeit der Justiz in dem Land geäußert. Ich wies nachdrücklich auf die Notwendigkeit hin, die Kontrolle und Gegenkontrolle („checks and balances“) in der Justizverwaltung zu beachten und warnte vor dem Risiko ihrer Politisierung. Meine wichtigste Empfehlung war die Stärkung der kollektiven gerichtlichen Selbstverwaltung.

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Dachverband (DVVR) fordert Neufassung der Verfahrenshilfe in Verwaltungsstrafsachen (einschließlich Finanzstrafsachen)

Mit der aktuellen Novelle zum VStG und VwGVG (BMVRDJ-601.468/0005-V 1 2019) sollen die Richtlinie 2016/800/EU über Verfahrensgarantien in Strafsachen für Kinder, die Verdächtige oder beschuldigte Personen in Strafverfahren sind, sowie die Richtlinie 2016/1919/EU über Prozesskostenhilfe für verdächtige und beschuldigte Personen in Strafverfahren sowie für gesuchte Personen in Verfahren zur Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls umgesetzt werden.

In seiner Stellungnahme stellt der Dachverband dazu fest, die Novelle sollte zum Anlass genommen werden, die Verfahrenshilfe in Verwaltungsstrafsachen (einschließlich Finanzstrafsachen) neu zu fassen, da eine Versagung von Verfahrenshilfe in Verwaltungsstrafsachen (einschließlich Finanzstrafsachen) wegen Mutwillens oder offenbarer Aussichtslosigkeit der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung, weder mit Art 6 Abs. 3 EMRK noch Art. 47 und Art. 48 Abs. 2 EU-GRC (Art. 52 Abs. 3 EU-GRC) im Einklang stehe.

Schließlich bedauert der Dachverband der Verwaltungsrichter, dass die Novelle nicht zum Anlass genommen wurde, umfangreichere Änderungen des Verfahrensrechts, wie sie der Dachverband bereits vor bald zwei Jahren in seinem Forderungspapier (AGENDA VG 2022) für die noch laufende Legislaturperiode aufgelistet hatte, in Angriff zu nehmen.

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LVwG Burgenland: Gesetzesnovelle zur Präsidentenauswahl ignoriert europäische Standards

Nachdem die Kür der Büroleiterin von Ex-Landeshauptmann Niessl zur Präsidentin des Landesverwaltungsgerichts Burgenland gescheitert war, wird jetzt mit einem neuen Gesetz ein neuer Anlauf unternommen. Die Gelegenheit, mit dieser Gesetzesnovelle die Ernennungsvoraussetzungen und das Bestellungsverfahren den europäischen Standards anzupassen, wurde nicht genützt.

Weiter politische Ernennung von „Nicht-Richtern“ zu Gerichtspräsidenten möglich

Das „Consultative Council of European Judges“ des Europarates hat in seiner Stellungnahme vom 29. März 2019 Feststellungen getroffen, die für alle Verwaltungsgerichte in Österreich von Bedeutung sind. Das Expertengremium vermisst eine saubere Trennung zwischen der Landesregierung und dem Gericht, das die Rechtmäßigkeit der Verwaltung kontrollieren soll, und kritisierte, dass der Präsident im freien Ermessen und ohne richterliche Mitwirkungsmöglichkeit von der Landesregierung bestellt wird.

Als wichtig für die Unabhängigkeit der Gerichte wird angesehen, dass die Richter unabhängig von der Exekutive und der Legislative vorzugsweise von einem Justizrat bestellt werden. Gerügt wird auch der Umstand, dass der Präsident nicht auf dieselbe Weise bestellt wird wie die Mitglieder des Gerichtes, zu deren Ernennung bereits bestellte Richter Vorschläge erstatten. Auch wäre es nach Ansicht des Expertenrats von Vorteil, wenn der Präsident bereits vor seiner Bestellung Rechtsprechungserfahrung gesammelt hat.

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„Das Recht auf intakte Umwelt ist das Recht auf ein gutes Leben“

Umweltsünder sind meist die Reichen – aber es sind weltweit die Armen, die unter der Verschmutzung leiden. Eine Anwältin kämpft in Bangladesch für Umweltgerechtigkeit Die Folgen der Klimakatastrophe sind kaum wo so deutlich spürbar wie in Bangladesch. Die Anwältin Rizwana Hasan, 51, leitet dort den Verein der Umweltanwälte Bangladeschs, der Klagen im öffentlichen Interesse einreicht. …

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Wieso erfolgreiche Klimaklagen vereinzelt sind

In den Niederlanden haben eine Umweltschutzorganisation und Bürger die weltweit erste Klimaklage betrieben, die bereits in zwei Instanzen erfolgreich war. Dabei hat die besondere Lage des Landes eine Rolle gespielt.

Nun wird es also auch in Österreich eine Klimaklage geben: Greenpeace Österreich hat angekündigt, im Herbst eine solche gegen die österreichische Bundesregierung einbringen zu wollen.

Was genau wird nun unter „Klimaklagen“ verstanden? Üblicherweise werden damit Klagen von Individuen gegen Regierungen gemeint. Aktuell ist auch eine Klimaklage gegen Rat und Parlament der EU auf europaweit strengere Treibhausgasbeschränkungen eingebracht. Manchmal wird der Ausdruck auch auf Klagen gegen Unternehmen wie Öl- oder Energiekonzerne ausgeweitet.

Klagen gegen Regierungen bzw. die EU sollen Staaten dazu motivieren, ihre in völkerrechtlichen Verträgen, wie dem Kyoto-Protokoll oder dem Pariser Übereinkommen, vereinbarten Verpflichtungen zum Klimaschutz einzuhalten. Dies ist juristisch nicht einfach, da völkerrechtliche Verträge in der Regel keine subjektiven Rechte verleihen, also von Individuen nicht direkt eingeklagt werden können. Daher wird – formal betrachtet – bei Klimaklagen immer ein nationales Grund- oder Menschenrecht, wie das Recht auf Leben oder das Recht auf Eigentum, eingeklagt, dessen Schutzbereich nunmehr allerdings durch völkerrechtliche Klimaverträge näher definiert wird. So wird argumentiert, dass das Recht auf Leben von Staaten, welche nicht ausreichend gegen den Klimawandel agieren, nicht vollständig eingehalten wird. Durch diese Weiterinterpretation der nationalen Grundrechte durch internationales Klimaschutzrecht werden die Inhalte des Klimavölkerrechts vor nationalen Gerichten überprüfbar.

Höchstgericht noch am Wort

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Zugang zu Informationen: Von Förderungen bis Studien – Was uns die Politik verschweigt

Obwohl mit Steuern finanziert, bleiben viele Ausgaben geheim

Die Bundesregierung hat seit Juni 2018 wissenschaftliche Studien im Wert von gut zehn Millionen Euro in Auftrag gegeben. Die Hälfte davon bleibt aber unter Verschluss. Die Ergebnisse wird der Bürger, obwohl er sie finanziert hat, nie erfahren. Das ist aber nur die Spitze des Eisbergs: In Österreich dürften Jahr für Jahr staatliche Aufträge in der Höhe von 60 bis 70 Milliarden Euro intransparent abgewickelt werden. Das schätzt die NGO „Forum Informationsfreiheit“.

Zahnlose Datenbank

Viele Ausgaben sind Verschlusssache, sie unterliegen dem Amtsgeheimnis. Daran ändert auch die lange diskutierte Transparenzdatenbank wenig: Sie vermittelt den Eindruck, für die Bürger einsehbar zu sein – ist sie aber nicht. Zudem melden die Bundesländer nur jene ausbezahlten Beträge in die Transparenzdatenbank ein, bei denen sie das auch tun wollen. Die Kosten würden so sogar den Nutzen der Datenbank überschreiten, kritisieren Experten.

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Abgasskandal: Österreichs Behörde schaut bei Motor-Manipulationen weg

Foto: dpa/pleul

An den Zulassungsbehörden in Österreich gehen die Abgasmanipulationen bei Diesel-Pkws der Abgasklasse Euro 6 von VW, Audi und Porsche zwar nicht spurlos vorüber. Besonders viel Engagement legt man bei Aufklärung oder Verfolgung der Gesetzesübertretungen allerdings nicht an den Tag.

Auf Nachfrage des STANDARD verweist eine Sprecherin der zuständigen Behörde im Verkehrsministerium darauf, dass Rückrufe in der Verantwortung der Fahrzeughersteller liegen. Sie seien für Fahrzeugrückrufe zuständig.

Das trifft freilich nur teilweise zu. Denn die Strafbestimmungen des Kraftfahrgesetzes (§ 134 KFG) sehen bei Zuwiderhandeln gegen Verordnungen und Zulassungsbestimmungen Geldstrafen von bis zu 5.000 Euro pro Fahrzeug vor. Das gilt auch für die „Einbringung von Fahrzeugen in das Bundesgebiet“, strafbar ist bereits der Versuch.

Milliardenstrafe – theoretisch

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Anwälte üben Kritik an Verwaltungs- und Höchstgerichten

Clemens Jabloner, Präs. VerwaltungserichtshofFoto: Clemens Fabry

Rechte von Betroffenen würden vor Gericht ignoriert, der Glaube an den Rechtsstaat gehe verloren.

Ein auf Asylverfahren spezialisierter Rechtsanwalt schließt seine Kanzlei und begründet das damit, dass er nicht mehr an den Rechtsstaat glaube. Es sei unmöglich geworden, eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof zu verfassen, die die formale Hürde erreicht, zugelassen zu werden. Immer wieder finde der Verwaltungsgerichtshof Aspekte, die nicht erfüllt seien, die Revision werde zu einer „Geheimwissenschaft“. Der Verwaltungsgerichtshof betreibe Rechtspolitik und agieren im vorauseilenden Gehorsam.

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Treffen des DVVR mit Vizekanzler und Justizminister Jabloner

Am 12. August fand ein Treffen von Vertretern des Dachverbands der Verwaltungsrichter (DVVR) sowie der Europäischen Verwaltungsrichtervereinigung (AEAJ) mit Hrn. Vizekanzler und Justizminister (BMVRDJ) Univ.Prof. Dr. Clemens Jabloner statt, bei dem die Forderungen und Anliegen der Standesvertretungen der VerwaltungsrichterInnen vorgetragen wurden.

Der Vizekanzler kündigte an, einen Wahrnehmungsbericht über die Justiz verfassen zu wollen, in den auch Anliegen der Verwaltungsgerichtsbarkeit Eingang finden sollen.

Er stimmte dem von Markus Thoma (Vereinigung der Richterinnen und Richter des VwGH) eingangs hervorgehobenen Ziel eines einheitlichen Richterbildes und einer Vertiefung der gemeinsamen Aus- und Fortbildung von Justiz- und Verwaltungsrichtern zu, um die wechselseitige Durchlässigkeit zu erhöhen.

Im Hinblick auf die prekäre Belastungs- und Planstellensituation am Bundesverwaltungsgericht befürwortete der Vizekanzler von Michael Fuchs-Robetin vom Verein der Richter/innen des Bundesverwaltungsgerichtes geforderte Sofortmaßnahmen noch in dieser Legislaturperiode.

Sigrid Lammer von der Verwaltungsrichter-Vereinigung verwies auf den aktuellen GRECO-Bericht aus Dezember 2018 und das Gutachten des CCJE vom 29. März 2019 zur Situation am Verwaltungsgericht Wien, die ihrer Ansicht nach aufzeigen, dass Handlungsbedarf zur besseren Absicherung der Unabhängigkeit aller Verwaltungsgerichte bestehe.

Der Vizekanzler teilte die Einschätzung von Unzulänglichkeiten zu einzelnen Besetzungsverfahren.

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