Nach Medienberichten hat das Oberlandesgericht Wien in einem Verfahren entschieden, dass auch das neu programmierte „Thermofenster“, das die Abgasreinigung bei Dieselfahrzeugen auf einen bestimmten Temperaturbereich einschränkt, ein grundsätzlicher Mangel ist. Das Argument: Behörden könnten jederzeit den Betrieb dieser Fahrzeuge verbieten.
Damit fehlt, so das Urteil weiter, bei den betroffenen Fahrzeugen die Eignung für die gewöhnliche Verwendung, da schon die latent bestehende Gefahr einer Betriebsuntersagung oder -beschränkung durch die Zulassungsbehörde aus kaufrechtlicher Sicht zur Folge hat, dass bei den betroffenen Fahrzeugen die Eignung für die gewöhnliche Verwendung fehlt. (Siehe dazu: Abgasskandal – Österreichs Behörde schaut bei Motor-Manipulationen weg)
Projekt „Justiz macht Schule“ soll jungen Menschen Grundkompetenzen über Funktionsweise des Rechtsstaats vermitteln
Gegenstand des Urteils des EuGH vom 19.11.2019, Rechtssache C-585/18 u.a., war die Frage nach der Unabhängigkeit der neu geschaffenen Disziplinarkammer des Obersten Gerichts in Polen. Der EuGH nahm das Verfahren zum Anlass für allgemeine Ausführungen über die Anforderungen an die Unabhängigkeit von Gerichten.
Die vom Umweltministerium im Sommer 2018 nicht veröffentlichte Begutachtungsstellungnahme zum Standortentwicklungsgesetz war Gegenstand eines Auskunftsbegehrens einer Umweltorganisation nach dem Umweltinformationsgesetz.
Wie vom Dachverband der Verwaltungsrichter (DVVR) und dem Verein der Richter/innen des