Zugang zu Informationen: Von Förderungen bis Studien – Was uns die Politik verschweigt

Obwohl mit Steuern finanziert, bleiben viele Ausgaben geheim

Die Bundesregierung hat seit Juni 2018 wissenschaftliche Studien im Wert von gut zehn Millionen Euro in Auftrag gegeben. Die Hälfte davon bleibt aber unter Verschluss. Die Ergebnisse wird der Bürger, obwohl er sie finanziert hat, nie erfahren. Das ist aber nur die Spitze des Eisbergs: In Österreich dürften Jahr für Jahr staatliche Aufträge in der Höhe von 60 bis 70 Milliarden Euro intransparent abgewickelt werden. Das schätzt die NGO „Forum Informationsfreiheit“.

Zahnlose Datenbank

Viele Ausgaben sind Verschlusssache, sie unterliegen dem Amtsgeheimnis. Daran ändert auch die lange diskutierte Transparenzdatenbank wenig: Sie vermittelt den Eindruck, für die Bürger einsehbar zu sein – ist sie aber nicht. Zudem melden die Bundesländer nur jene ausbezahlten Beträge in die Transparenzdatenbank ein, bei denen sie das auch tun wollen. Die Kosten würden so sogar den Nutzen der Datenbank überschreiten, kritisieren Experten.

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Abgasskandal: Österreichs Behörde schaut bei Motor-Manipulationen weg

Foto: dpa/pleul

An den Zulassungsbehörden in Österreich gehen die Abgasmanipulationen bei Diesel-Pkws der Abgasklasse Euro 6 von VW, Audi und Porsche zwar nicht spurlos vorüber. Besonders viel Engagement legt man bei Aufklärung oder Verfolgung der Gesetzesübertretungen allerdings nicht an den Tag.

Auf Nachfrage des STANDARD verweist eine Sprecherin der zuständigen Behörde im Verkehrsministerium darauf, dass Rückrufe in der Verantwortung der Fahrzeughersteller liegen. Sie seien für Fahrzeugrückrufe zuständig.

Das trifft freilich nur teilweise zu. Denn die Strafbestimmungen des Kraftfahrgesetzes (§ 134 KFG) sehen bei Zuwiderhandeln gegen Verordnungen und Zulassungsbestimmungen Geldstrafen von bis zu 5.000 Euro pro Fahrzeug vor. Das gilt auch für die „Einbringung von Fahrzeugen in das Bundesgebiet“, strafbar ist bereits der Versuch.

Milliardenstrafe – theoretisch

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Anwälte üben Kritik an Verwaltungs- und Höchstgerichten

Clemens Jabloner, Präs. VerwaltungserichtshofFoto: Clemens Fabry

Rechte von Betroffenen würden vor Gericht ignoriert, der Glaube an den Rechtsstaat gehe verloren.

Ein auf Asylverfahren spezialisierter Rechtsanwalt schließt seine Kanzlei und begründet das damit, dass er nicht mehr an den Rechtsstaat glaube. Es sei unmöglich geworden, eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof zu verfassen, die die formale Hürde erreicht, zugelassen zu werden. Immer wieder finde der Verwaltungsgerichtshof Aspekte, die nicht erfüllt seien, die Revision werde zu einer „Geheimwissenschaft“. Der Verwaltungsgerichtshof betreibe Rechtspolitik und agieren im vorauseilenden Gehorsam.

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Treffen des DVVR mit Vizekanzler und Justizminister Jabloner

Am 12. August fand ein Treffen von Vertretern des Dachverbands der Verwaltungsrichter (DVVR) sowie der Europäischen Verwaltungsrichtervereinigung (AEAJ) mit Hrn. Vizekanzler und Justizminister (BMVRDJ) Univ.Prof. Dr. Clemens Jabloner statt, bei dem die Forderungen und Anliegen der Standesvertretungen der VerwaltungsrichterInnen vorgetragen wurden.

Der Vizekanzler kündigte an, einen Wahrnehmungsbericht über die Justiz verfassen zu wollen, in den auch Anliegen der Verwaltungsgerichtsbarkeit Eingang finden sollen.

Er stimmte dem von Markus Thoma (Vereinigung der Richterinnen und Richter des VwGH) eingangs hervorgehobenen Ziel eines einheitlichen Richterbildes und einer Vertiefung der gemeinsamen Aus- und Fortbildung von Justiz- und Verwaltungsrichtern zu, um die wechselseitige Durchlässigkeit zu erhöhen.

Im Hinblick auf die prekäre Belastungs- und Planstellensituation am Bundesverwaltungsgericht befürwortete der Vizekanzler von Michael Fuchs-Robetin vom Verein der Richter/innen des Bundesverwaltungsgerichtes geforderte Sofortmaßnahmen noch in dieser Legislaturperiode.

Sigrid Lammer von der Verwaltungsrichter-Vereinigung verwies auf den aktuellen GRECO-Bericht aus Dezember 2018 und das Gutachten des CCJE vom 29. März 2019 zur Situation am Verwaltungsgericht Wien, die ihrer Ansicht nach aufzeigen, dass Handlungsbedarf zur besseren Absicherung der Unabhängigkeit aller Verwaltungsgerichte bestehe.

Der Vizekanzler teilte die Einschätzung von Unzulänglichkeiten zu einzelnen Besetzungsverfahren.

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„All Cops Are Bastards“: Meinungsfreiheit versus Anstandsverletzung

Ein Rapid-Fan hatte im April 2017 im Allianz Stadion ein Transparent mit dem polizeikritischen Aufdruck „A.C.A.B.“ (All Cops Are Bastards) geschwenkt. Die dafür wegen Anstandsverletzung verhängte Geldstrafe war vom Verwaltungsgericht Wien bestätigt worden. Die Bestrafung des Fußballfans erfolgte zu Unrecht, wie der Verfassungsgerichtshof (VfGH) entschieden hat.

Das Verwaltungsgericht hatte damit argumentiert, mit dem mehrere Quadratmeter großen, für alle im Stadion gut sichtbaren Transparent habe der Beschwerdeführer seine „nicht unerhebliche Geringschätzung“ der Polizei zur Schau gestellt. Wegen Verletzung des öffentlichen Anstands wurde über ihn nach dem Wiener Landes-Sicherheitsgesetz eine Geldstrafe von 150 Euro verhängt.

Wie der VfGH feststellte, wurde mit dieser Entscheidung das Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt.

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Deutschland: Fahrverbote sollen mit Zwangshaft gegen Politiker durchgesetzt werden

Im Streit über Fahrverbote hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) einen Antrag auf Zwangshaft gegen Mitglieder der baden-württembergischen Landesregierung gestellt. Das Verwaltungsgericht Stuttgart bestätigte den Eingang des Antrags.

Gerichtsurteile nicht umgesetzt

Die Organisation fordert demnach bis zu sechs Monate Gefängnis für einzelne Politiker – sollte das vom Bundesverwaltungsgericht bestätigte Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom Juli 2017 nicht umgesetzt werden. Ihm zufolge muss der Stuttgarter Luftreinhalteplan auch Fahrverbotszonen für Euro-5-Diesel in der bereits existierenden Umweltzone enthalten. Bislang ist dies nicht vorgesehen.

Auch bayerischen Politikern droht Zwangshaft

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Der funktionierende Rechtsstaat – Ein verzichtbarer Luxus?

Das mediale Sommerloch wird dieses Jahr mit Berichten über die Probleme im österreichischen Justizsystem gefüllt. Sie zeichnen ein erschreckendes Bild.

Es war die Feststellung des derzeitigen Justizministers und früheren Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofes, Clemens Jabloner, über den „stillen Tod der Justiz“, welche mit Zeitverzögerung die Schleusen öffnete. Berichte wie: „Richter und Staatsanwälte warnen vor Zusammenbruch der Justiz“, „Bezirksgerichte sind überfordert und wechseln in den Notfallmodus“, „Überfüllte Gefängnisse, erschöpfte Beamte“, „Bereich des Unerträglichen erreicht“, „Wenn die Justiz nicht funktioniert, kommt die Gewalt“, zeichnen erschreckende Zustände im Justizsystem in Österreich.

Die früherer Justizministerin und ehemalige Richterin am Europäischen Gerichtshof, Maria Berger, startet daraufhin letzte Woche die Petition “Rettet die Justiz“, welche 10 Forderungen für Justizreformen an die zukünftige Bundesregierung richtet. Gleichzeitig kritisierten die Justizsprecher der Parlamentsparteien ihre eigenen Parteien für Versäumnisse in der Vergangenheit.

Resultat jahrzehntelanger Sparpolitik

Die derzeitige Situation ist nur der vorläufige Endpunkt einer Sparpolitik, welche im Justizbereich jahrzehntelang von allen Regierungen – ungeachtet ihrer parteipolitischen Zusammensetzung – betrieben wurde. Noch im November des Vorjahres hatten mehr als 5.100 betroffene Justiz-Mitarbeiter die Protestnote „Justiz wird totgespart – Rechtsstaat in Gefahr!“ unterschrieben. Ex-Finanzminister Löger erteilte diesem Anliegen eine schlichte Absage und sah im Justizbudget für das Jahr 2019 die Streichung weiterer 176 Planstellen (davon 40 Richteramtsanwärter) vor.

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Justizbudget: Auch Parteien appellieren an künftige Regierung

Angesichts der Personalknappheit in der Justiz haben Vertreter der Parlamentsparteien heute an die nächste Regierung appelliert, für eine bessere Ausstattung zu sorgen. SPÖ und NEOS forderten insbesondere ausreichend Personal. JETZT will der ÖVP das Justizressort nicht mehr geben. Die FPÖ will einen Kassasturz schon unter der jetzigen Übergangsregierung.

„Wer bei Justiz spart, gefährdet Rechtsstaat“

SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim wünscht sich von der nächsten Regierung, die Personalberechnungsmodelle zur Hand zu nehmen und die sich daraus ergebenden Bedürfnisse zu berücksichtigen. „Der Personalmindeststand gehört erfüllt“, so Jarolim. „Wer bei der Justiz spart, gefährdet den Rechtsstaat, und wer den Rechtsstaat gefährdet, sät Gewalt.“

Schuld an der derzeitigen Misere ist seiner Ansicht nach die „Ignoranz“ der früheren Regierungen, wobei er nicht nur ÖVP-FPÖ, sondern auch schon die Großen Koalitionen davor meint. Die Appelle der Justiz und der Standesvertretung seien bei den Regierungen nicht angekommen. Dass sich die Situation zu einer Katastrophe entwickelt, sei absehbar gewesen. Im Justizausschuss hätten sich alle Fraktionen einstimmig dazu bekannt sicherzustellen, dass die Justiz nicht vor die Hunde gehen dürfe.

Griss: „Dringender Appell“

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Petition „Rettet die Justiz“ gestartet

Die Alarmzeichen sind deutlich und kommen in immer kürzeren Abständen: Das österreichische Justizsystem ist am Limit.

Die Sparpolitik der letzten Jahre, wenn nicht Jahrzehnte, hat tiefe Spuren hinterlassen. Das Bezirksgericht Bruck an der Leitha hat als erstes Gericht in Österreich den Notfallmodus ausgerufen. Das Landesgericht für Strafsachen in Wien hat nicht einmal mehr ausreichend Platz für die Gerichtsakten, der Mangel an nichtrichterlichen Personalmangel ist allgegenwärtig. Das Bundesverwaltungsgericht geht in Asylverfahren unter, der gegenwärtige Rückstau beträgt unvorstellbare 40.000 Verfahren. Als Justizminister Jabloner von einem „stillen Tod“ der Justiz sprach, war die Reaktion nicht ein Aufschrei, sondern – nichts.

10 Forderungen an die zukünftige Bundesregierung

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Tätigkeitsbericht VwGH 2018: Moderater Anstieg neu angefallener Verfahren, deutliche Steigerung der Erledigungen

Nach dem kürzlich veröffentlichten Tätigkeitsbericht des Verwaltungsgerichtshofes für das Jahr 2018 konnte der Gerichtshof in diesem Jahr fast 8.000 Verfahren erledigen. Der Neuanfall betrug rund 7.900 Verfahren, die Anzahl der aus den früheren Jahren noch offenen Verfahren belief sich auf ca. 2.800 Verfahren.

Auch Verfahrensdauer weiter verringert

Damit konnte die Zahl abgeschlossener Verfahren gegenüber dem Berichtsjahr 2017 (ca. 6.600) um 21% gesteigert werden, die Anzahl der zum Jahresende 2018 noch offenen Fälle ist demgegenüber um etwa 4% gefallen. Somit konnten trotz des weiteren Anstiegs der neu angefallenen Verfahren (rund 8 %) die Erledigungszahlen noch gesteigert werden, sodass diese die Anfallszahlen wieder – wenn auch nur geringfügig – überstiegen. Die durchschnittliche Dauer der im Jahr 2018 abgeschlossenen Verfahren konnte mit 4,1 Monaten weiter verringert werden.

Asylverfahren nehmen weiter zu

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