Die Europäische Menschenrechtskonvention gilt als revolutionär. In vielem hält sie allerdings nicht, was sie verspricht.
(Gastkommentar von Univ.Prof. Hilpold, Universität Innsbruck, in der Wiener Zeitung)
Am 4. November 2020 jährt sich zum 70. Mal die Unterzeichnung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) in Rom. Im Jahr 1950 war dies ein geradezu revolutionäres Dokument – die Antithese zu den Verbrechen der faschistisch-nationalsozialistischen Gewaltherrschaft, die erst fünf Jahre davor ihr Ende gefunden haben. Die internationale Ausstrahlungskraft der EMRK war und ist enorm.
Die Koalition will die Regeln besser absichern. Die Verwaltungsrichter fordern Eilverfahren am VfGH, damit dieser nicht erst Monate später entscheiden kann.
Beim LVwG Niederösterreich werden im Rahmen einer öffentlichen Stellenausschreibung Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter gesucht.
Letzte Woche hat die Datenschutz-NGO „epicenter.works“ ihr Handbuch zur Situation der Überwachung in Österreich vorgestellt, welches mit beeindruckender Gründlichkeit und Übersichtlichkeit die einzelnen Überwachungsgesetze in Österreich darstellt. 
Das Oberste Gericht Irlands hat den Plan der Regierung für den Kampf gegen den Klimawandel einkassiert. Die Regierung muss nun ein neues, überarbeitetes Strategiepapier vorlegen.
Beeinflusst Polen mit seiner seit Jahren vorangetriebenen Justizreform seine Gerichte so sehr, dass diese nicht mehr richtig unabhängig sind? Ein Ersuchen aus den Niederlanden könnte Warschau letztlich auch politisch in die Bredouille bringen.
Ab 1. Oktober 2020 ist im jüdischen Museum in Wien eine Ausstellung zum Thema : „Hans Kelsen und die Eleganz der österreichischen Bundesverfassung“ zu sehen.