„100 Jahre Bundesverfassung“ (1): Beitragsserie in der „Wiener Zeitung“ 

Von der Schönheit der Bundesverfassung sprach Bundespräsident Alexander Van der Bellen in einer denkwürdigen Rede. Am 1. Oktober wird diese Verfassung, die er so lobte, 100 Jahre alt. Die „Wiener Zeitung“ widmet aus diesem Anlass dem österreichischen Grundgesetz eine eigene Serie.

Jede Woche melden sich prominente Kommentatoren zu Wort, neben dem Bundespräsidenten unter anderen der Ex-Vizekanzler Clemens Jabloner, die vormalige Bundeskanzlerin Brigitte Bierlein, der Verfassungsjurist Heinz Mayer und Christoph Grabenwarter, der Präsident des Verfassungsgerichtshofes.

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Bevor der Rechtsstaat erodiert: Lernen von England?

In einem Gastbeitrag in der „Presse“ analysiert der Autor die Einschränkung der Grundrechte durch die Bundesregierung bei Ausbruch der Corona-Pandemie,  die Informationspolitik der Bundesregierung, die Qualität der Rechtsakte und der Vollziehung.  Eine wesentliche Ursache für die dabei aufgezeigten erheblichen Rechtsstaatsdefizite liegt nach Auffassung des Autors im Versagen des beim Bundeskanzleramt eingerichteten Verfassungsdiensts. (Siehe dazu: Verfassungskonformität der Corona-Maßnahmen – Prüfung durch Expertengruppe statt durch Verfassungsdienst)

Bevor der Rechtsstaat in Österreich weiter erodiere, wäre es sinnvoll, den Verfassungsdienst aus dem Bundeskanzleramt herauszulösen und ihn in eine von jedem parteipolitischen Einfluss befreite Einrichtung zu überführen, die der Law Commissionin Großbritannien nachgebildet sei.

Vollständig unabhängige Einrichtung erforderlich

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Corona-Krise: Umstrittene Maskentragepflicht

Coronavirus

Die 8. Novelle der COVID-19-Lockerungsverordnung brachte die Verpflichtung zum Tragen von Masken beim Betreten der Kundenbereiche bestimmter Geschäfte (Apotheken, Lebensmitteleinzelhandel, Banken, Post etc).

Nach Medienberichten wird die rechtliche Qualität der Maskentragepflicht von Verfassungsexperten unterschiedlich beurteilt. Während der ehemalige VfGH-Richter Rudolf Müller und der Verfassungsjurist Heinz Mayer erklärten, die aktuell gültige Maskenverordnung dürfte gesetzwidrig sein, halten es die Verfassungsrechtler Theo Öhlinger und Bernd-Christian Funk für möglich, dass diese Verordnung des Gesundheitsministers nicht aufgehoben wird. (Siehe dazu: Juristen beurteilen neue Maskenverordnung unterschiedlich)

Die Begründung der Regierung, dass Lebensmittelgeschäfte für viele Menschen unvermeidbar sind, auch wenn sie sich vor Ansteckung fürchten, sei „nicht ganz unplausibel“, sagte Öhlinger. Ob die Regierungsargumente für den VfGH ausreichen, sei „eine Wertungsfrage, die man nicht vorhersagen kann“.

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LVwG Steiermark: COVID-19 Sperre von Autowaschanlagen war rechtswidrig 

Zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 hatte im April die Polizeibehörde in Graz Selbstbedienungs-Autowaschanlagen gesperrt. Grundlage dafür war die mittlerweile außer Kraft getretene „Betretungsverordnung“ des Gesundheitsministers. Das betroffene Unternehmen erhob dagegen mehrere Maßnahmenbeschwerden an das Landesverwaltungsgericht Steiermark. Gestern gab das Gericht diesen Beschwerden Folge und erklärte die Sperre der Waschanlagen für rechtswidrig.  Das Verwaltungsgericht stellte …

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Deutsches Bundesverfassungsgericht: Richterbesoldung muss Verantwortung gerecht werden und angemessenen Lebensunterhalt ermöglichen

In Berlin wurden Richter und Staatsanwälte zwischen 2009 und 2015 zu schlecht bezahlt, urteilt das deutsche Bundesverfassungsgericht. Die Gehaltsunterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern sind enorm.

Bereits seit Jahren kritisieren die deutschen Richtervereinigungen die nach Bundesland unterschiedlichen Richtergehälter.  Der seit 2006 mögliche Föderalismus in der Besoldung habe einen „Wettbewerb in Schäbigkeit“ ausgelöst.  Da die Arbeit der Richter die gleiche sei, müsse es auch das Gehalt sein. (Siehe dazu: 17. Deutscher Verwaltungsgerichtstag, Föderalismus in der Besoldung als „Wettbewerb in Schäbigkeit“)

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Judikatur VfGH / COVID-19-Maßnahmengesetz (4):  Unzulässige Ungleichbehandlung von Bau- und Gartenmärkten und großen Handelsbetrieben in der COVID-19-Maßnahmenverordnung

Bei den schrittweisen Lockerungen war die die vorgenommene Ungleichbehandlung von Geschäften unzulässig.

Die Regierung hatte bei der schrittweisen Lockerung der Beschränkungen zwischen Handelsunternehmen unterschieden. Geschäfte mit einer Verkaufsfläche unter 400 Quadratmeter durften bereits nach zwei Wochen wieder aufsperren, Baumärkte und Gartencenter ebenfalls. Größere und andere Geschäfte mussten geschlossen bleiben.

Fehlende Dokumentation

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Judikatur VfGH / COVID-19-Maßnahmengesetz (3):  Individualantrag kann auch gegen außerkraftgetretene Bestimmung zulässig sein

Auf Grund der Tragweite der gegen die Corona-Pandemie ergriffenen behördlichen Maßnahmen und der damit verbunden Grundrechtseingriffe erwies sich das Fehlen eines raschen und effektiven Rechtsschutzes gegen diese Maßnahmen in Österreich als zunehmend  problematisch.

Den der Verfassungsgerichtshof hatte bisher Individualanträge gegen Gesetze, die von Betroffenen wegen verfassungsrechtlicher Bedenken erhoben wurden, immer dann zurückgewiesen, wenn die angefochtene Bestimmung zum Zeitpunkt seiner Entscheidung bereits außer Kraft getreten war, weil durch das Außerkrafttreten das Ziel des Verfahrens, die rechtswidrige Norm ohne Verzug aus dem Rechtsbestand zu entfernen, schon erreicht war.

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Judikatur VfGH / COVID-19-Maßnahmengesetz (2):  Entfall der Entschädigung für Verdienstentgang ist verfassungskonform

Es ist verfassungskonform, wenn das COVID-19-Maßnahmengesetz – anders als das Epidemiegesetz 1950 – keine Entschädigungen für Betriebe vorsieht, die als Folge eines Betretungsverbots geschlossen wurden.

Das COVID-19-Maßnahmengesetz vom März 2020 sieht für Unternehmen, die von einem Betretungsverbot für Betriebsstätten betroffen sind (Verordnung BGBl. II 96/2020), keinen Anspruch auf Entschädigung vor. Dagegen hatten sich Unternehmen in Wien zur Wehr gesetzt.

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Judikatur VfGH / COVID-19-Maßnahmengesetz (1):  Betretungsverbot teilweise gesetzeswidrig

Allgemeines Betretungsverbot von öffentlichen Orten  war gesetzlich nicht gedeckt

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat in zusätzlich angesetzten Beratungen weitere Entscheidungen über Fälle getroffen, die sich gegen Gesetze bzw. Verordnungen im Rahmen der COVID-19-Maßnahmen richten, die Entscheidungen wurden heute veröffentlicht.

Behörden an Grundrechte gebunden

Gegen § 2 COVID-19-Maßnahmengesetzes bestehen, so der VfGH, keine verfassungsrechtlichen Bedenken, weil die Bestimmung eine hinreichend bestimmte gesetzliche Grundlage für allfällige Betretungsverbote bietet  und damit dem verfassungsrechtlichen Legalitätsprinzip entspricht. Die Entscheidung, ob  bzw. welche Maßnahmen per Verordnung gegen  COVID-19 getroffen werden, überträgt das Gesetz zwar an die zuständigen Behörden. Bei dieser Entscheidung sind die Behörden  jedoch an die Grundrechte gebunden,  insbesondere an das Recht auf persönliche Freizügigkeit. Einschränkungen dieses Rechtes sind nur dann zulässig, wenn sie einem legitimen öffentlichen Interesse (wie dem Gesundheitsschutz) dienen und verhältnismäßig sind.

Generelles Ausgangsverbot von COVID-19-Maßnahmengesetz nicht gedeckt

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