Die Europäische Kommission hat laut eigenen Angaben am 19.10.2010 eine Strategie verabschiedet, mit der eine wirksame Umsetzung der EU-Grundrechtecharta gewährleistet werden soll. In der Strategie erklärt die Kommission, welche Maßnahmen sie treffen kann, um eine vorbildliche Grundrechtbilanz in der EU zu gewährleisten und die europäische Öffentlichkeit besser über den Grundrechteschutz aufzuklären.
von Siegfried Königshofer
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat in einem Verfahren zum Aufenthaltsrecht beschlossen, eine Reihe von Fragen zur Anwendbarkeit der EU-Grundrechtscharta dem EuGH zur Vorabentscheidung vorzulegen.
Beschluss des EuGH (Rechtssache C 334/09 vom 02.12.2010) zur Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein ( in der durch die Richtlinie 2006/103/EG des Rates vom 20. November 2006 geänderten Fassung)