Faymann-Entwurf für umfassende Reform der Verwaltung liegt vor – Neun Verwaltungsgerichte geplant – Umstrittenes Asylgericht soll bleiben
Nach jahrelangen Vorarbeiten macht die Regierung nun ernst mit der Einführung der neuen Verwaltungsgerichte. Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) hat den Entwurf für eine grundlegende Reform der Verwaltungsverfahren nun vorgelegt. Damit werden neun neue Verwaltungsgerichte in den Ländern und zwei auf Bundesebene geschaffen. Im Gegenzug werden rund 120 Sonderbehörden und Senate des Bundes und der Länder aufgelöst. Oberste Instanz in allen Verwaltungsverfahren bleibt der Verwaltungsgerichtshof. Ausnahme: Asylwerber dürfen sich weiterhin nicht an das Höchstgericht wenden, der umstrittene Asylgerichtshof wird im Entwurf nicht angetastet.