Der UVS Steiermark hat im Rechtsstreit zwischen Martin Wabl und der Rechtsanwaltskammer zugunsten des pensionierten Richters entscheiden. Die Kammer zeigte Wabl an, weil dieser eine Frau rechtsfreundlich vertreten hatte.
Wabl betreibe kein Gewerbe und verlange kein Honorar, nicht einmal den Ersatz der Barauslagen, es liege keine Gewinnerzielungsabsicht vor. Man sei zum Schluss gekommen, dass er aus humanitärem Antrieb handle, heißt es in der Begründung des UVS.