Unter Vorsitz von Christoph Purtscher sind derzeit 22 Verwaltungsjuristen am UVS beschäftigt. Eine Personalaufstockung für die Gerichts- tätigkeit ist in Sicht. Baulich wurden in der Michael-Gaismair-Straße schon Vorkehrungen getroffen – so wurden vier neue Verhandlungssäle mit Sicherheitsausstattung und ein Anwältezimmer errichtet.
Ausschussbericht: Den bundesverfassungsrechtlichen Vorgaben soll mit dem vorliegenden Landesgesetz für den bisherigen Präsidenten sowie die bisherigen Mitglieder des Unabhängigen Verwaltungssenats entsprochen werden. Damit soll möglichst rasch Rechtssicherheit geschaffen und eine problemlose Vorbereitung auf die notwendigen Umstellungen ermöglicht werden
Um die volle Funktionsfähigkeit der Verwaltungsgerichte mit 1. Jänner 2014 sicherzustellen, sehen die Übergangsbestimmungen zur Verfassungsgesetznovelle auf Bundesebene vor, dass die für die Aufnahme der Tätigkeit der Verwaltungsgerichte erforderlichen organisatorischen und personellen Maßnahmen bereits mit Ablauf des Tages der Kundmachung der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 – das war der 5. Juni 2012 – getroffen werden können.
Gerichtssachverständige fordern von der Politik, künftig besser sie einzusetzen.
Ab 2014 sollen in Österreich die neuen Verwaltungsgerichte ihre Arbeit aufnehmen. Wer sich dann gegen einen Bescheid beschwert, wird direkt zu einem Richter gelangen und muss nicht zuvor den Weg durch die Verwaltungsebenen beschreiten. Das bringt mehr Rechtsstaatlichkeit. Doch die Frage, wer bei den Gerichten als Sachverständiger auftreten soll, sorgt für Diskussionen.
Das geplante Recht für Bürger ist sinnvoll. Aber ohne Einschränkung drohen böse Folgen.
CLEMENS JABLONER (Die Presse)
Natürlich sind auch Gefühle im Spiel: Richter des Obersten Gerichtshofs (OGH) oder des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) sind um ihre Stellung als Höchstrichter besorgt, Mitglieder des VfGH träumen vom Richterkönig. Das hebt sich gegenseitig auf.
Nicht selten hebt der VfGH verfassungswidrige Gesetze nicht auf, sondern deutet sie, wohl, weil dies weniger Aufhebens macht, verfassungskonform um. In solchen Fällen verändert der VfGH zum einen den Inhalt der Gesetze. Zum anderen erzeugt er aber auch Rechtsunsicherheit, weil eine verfassungsgerichtliche Umdeutung von Gesetzen nicht allgemein verbindlich ist und Verwaltung und Gerichte in jenen Fällen, die nicht an den VfGH herangetragen werden, an das Gesetz gebunden bleiben.
Welche konkreten Schritte gesetzt werden könnten, konnte der Kanzler aber noch nicht sagen
Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs hat in seinem Schlussantrag der österreichischen Datenschutzkommission mangelnde Unabhängigkeit vorgeworfen. Sie sei organisatorisch eng mit dem Bundeskanzleramt verbunden.
EuGH misst vor allem dem organisatorischen Aspekt der Unabhängigkeit große Bedeutung zu
Nach dem Verfahren gegen die Deutsche Datenschutzkommission beschäftigt sich der EuGH nun mit der Frage, ob die Unabhängigkeit der österreichischen Datenschutzkommission der Datenschutzrichtlinie entspricht.
Wie das Urteil des EuGH vom 11. März 2010 (Az. C-518/07 )zeigt, misst der Gerichtshof vor allem dem organisatorischen Aspekt der Unabhängigkeit große Bedeutung zu. Die Organisation von Rechtsschutzeinrichtungen darf keinen politischen Einfluss oder Druck auf diese erlauben.
Mit einer heftigen politischen und medialen Diskussion hat zu Zeit die Mobile Überwachungsgruppe der Stadt Innsbruck zu kämpfen. Diese polizeiähnliche und mit Pfefferspray ausgerüstete Truppe ist für Ruhe und Ordnung im Stadtgebiet zuständig.
Das Kontrollamt der Stadt meldete hinsichtlich der Bewaffnung Bedenken an, demnächst soll sich der Gemeinderat mit der Mobilen Überwachungsgruppe (MÜG) beschäftigen.
Die Zeiten, in denen man mühsam die Verwaltungsebenen durchschreiten musste, um zu einem Richter zu gelangen, sind bald vorbei: Künftig kann man Bescheide gleich bei einem Gericht bekämpfen
PHILIPP AICHINGER (Die Presse)
Denn der Nationalrat hat mit einer der bedeutsamsten Verfassungsänderungen der Zweiten Republik seit dem EU-Beitritt den Rechtsschutz umgekrempelt. Wer mit einer Entscheidung der Verwaltung, etwa dem Steuerbescheid, unglücklich ist, kann sich künftig sofort bei einem Richter beschweren. Eine derartige Reform wurde lange diskutiert; dass sie nun umgesetzt wird, ist tatsächlich ein Erfolg für die Politik.
Regelungen sollen die föderalistischen Strukturen in den einzelnen Ländern sowie den Grundsatz der Unabhängigkeit in der Überleitungsphase und nach Installierung der Landesverwaltungsgerichte berücksichtigen
Verlangt wird auch eine Orientierung an den bewährten Strukturen der Unabhängigen Verwaltungssenate sowie an den Bestimmungen des Verwaltungsgerichtshofgesetzes. Ferner muss der künftige Personalstand in den Landesverwaltungsgerichten einen qualifizierten und effizienten Rechtsschutz im Interesse der Landesbürger gewährleisten.
VfGH-Präsident Gerhart Holzinger wünscht sich schon seit Jahren die Gesetzesbeschwerde. Durch sie könnten Bürger selbst zum Verfassungsgericht gehen.
PHILIPP AICHINGER (Die Presse)
Seit Jahren betont der Präsident des Verfassungsgerichtshofs (VfGH), Gerhart Holzinger, dass die derzeitige Situation „nicht befriedigend“ sei.
Denn wer in einem Straf- oder Zivilprozess von einem Gesetz betroffen ist, kann jetzt nur anregen, dass das Gericht die Norm dem VfGH vorlegt. Der VfGH kann dann das Gesetz kippen, sofern es verfassungswidrig ist. Wenn der OGH (oder das unterinstanzliche Zivil- oder Strafgericht) dem Wunsch des Betroffenen aber nicht nachkommt und das Gesetz nicht dem VfGH vorlegt, kann man als Bürger momentan nichts mehr unternehmen.
Um Ihnen ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern bzw. darauf zuzugreifen. Wenn Sie diesen Technologien zustimmen, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn Sie Ihre Zustimmung nicht erteilen oder zurückziehen, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional
Immer aktiv
Der Zugriff oder die technische Speicherung ist unbedingt für den rechtmäßigen Zweck erforderlich, um die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Abonnenten oder Nutzer ausdrücklich angefordert wurde, oder für den alleinigen Zweck der Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Voreinstellungen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Nutzer beantragt wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt.Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Aufforderung, die freiwillige Zustimmung Ihres Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht zu Ihrer Identifizierung verwendet werden.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.