Der VwGH hält die geplanten elf neuen Verwaltungsgerichte – neun in den Ländern, zwei beim Bund mit einem Bundesverwaltungs- und einem Bundesfinanzgericht – für „sehr positiv“ und „von epochaler Bedeutung“. Sie werden rund 120 Sonderbehörden und weisungsfrei gestellte Berufungssenate ersetzen – darunter die Unabhängigen Verwaltungssenate der Länder, das Bundesvergabeamt und den Asylgerichtshof. Der Instanzenzug wird grundsätzlich nur noch zweistufig.
Der VwGH verweist darauf, dass er durch die neuen Verwaltungsgerichte zwar entlastet wird, dass er aber gleichzeitig auch neue Aufgaben übertragen bekommt. Da statt derzeit der Verfassungsgerichtshof künftig wieder der VwGH als Höchstgericht in Asylsachen anzurufen sein wird, rechnet der VwGH ab 2014 mit einer Verdoppelung des Anfalls neuer Rechtssachen von derzeit etwa 5.000 auf rund 10.000 Fälle pro Jahr. Der VwGH fordert daher eine „ausreichende personelle Ausstattung der neuen Verwaltungsgerichte 1. Instanz, aber auch des Verwaltungsgerichtshofes“.