Ein guter Parlamentstag macht noch keinen Sommer

Erfolgreich, aber einsam: Josef Ostermayer feierte alleine (foto: standard/cremer)

Die Einführung von Verwaltungsgerichten ist der größte Schritt, den die Koalition zur Verwaltungsreform zustande gebracht hat – Entsprechend hat sie sich im Parlament gefeiert – Weitere Reformen sind nicht in Sicht

Saskia Jungnikl, Conrad Seidl, Der Standard

Stellen Sie sich vor, es gibt etwas zu feiern, und keiner ist da: Die Jahrhundertreform der österreichischen Verwaltung führte bei den Parlamentarieren statt zu überbordender Euphorie eher zu einer Jahrhundertmüdigkeit.

Schwer zu sagen, ob es an der Mittagszeit lag, oder daran, dass ohnehin alles auf Schiene war: Bei der Debatte vor der Abstimmung über die Einführung der Verwaltungsgerichtsbarkeit waren im Plenum außer den Rednern jedenfalls nicht viele Mandatare anwesend.

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Nationalrat: Breite Zustimmung zur Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit

Der Nationalrat hat einen wichtigen Schritt zur Verwaltungsreform gesetzt. Die Abgeordneten stimmten einhellig einer Neuordnung der Verwaltungsgerichtsbarkeit zu.

Neun Verwaltungsgerichte erster Instanz in den Ländern und zwei Verwaltungsgerichte auf Bundesebene – ein Bundesverwaltungsgericht und ein Bundesfinanzgericht – werden ab 2014 mehr als 120 Unabhängige Senate und Sonderbehörden ersetzen. Ziel der Reform ist eine Beschleunigung von Verwaltungsverfahren und ein besserer Rechtschutz für die BürgerInnen. Einen verwaltungsinternen Instanzenzug wird es nur noch in Angelegenheiten, für die die Gemeinden zuständig sind, geben.

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Heute im Parlament: Neue Verwaltungsgerichte einstimmig beschlossen

„Der heutige Tag ist ein guter Tag für Österreich“, sagte ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl.

Mit den Stimmen aller fünf Fraktionen hat der Nationalrat am Dienstag die seit Jahrzehnten angestrebte Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit beschlossen. Berufungssenate und Sonderbehörden gehen damit ab 2014 in insgesamt elf Verwaltungsgerichten auf. Die Freude darüber fiel so gut wie einhellig aus, auch Staatssekretär Josef Ostermayer (SPÖ) zeigte sich mit dem nun gefundenen Kompromiss hoch zufrieden.

Vertreter der Regierungsfraktionen waren lediglich in der Einschätzung uneinig, ob es sich um die größte Verwaltungsreform seit 1920 (Beschluss der Bundesverfassung, SPÖ-Sicht) oder 1925 (Festlegung der Bund-Länder-Kompetenzverteilung, ÖVP-Sicht) handelt. Sonst war die Freude über die laut SPÖ-Verfassungssprecher Peter Wittmann „wirklich herzeigbare Reform unserer Verfassung“ groß. Den Parlamentariern auch der Opposition dankte Wittmann für die „äußerst konstruktive, kompromissbereite Vorgangsweise im Dienste der Sache“.

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Deutsche Verwaltungsgerichte erklären Abschiebung von Asylwerbern nach Italien und Ungarn als unzulässig

In seinem Beschluss vom 25. April 2012, 4 L 488/12.DA.A., ist das Verwaltungsgericht Darmstadt zu der Einschätzung gelangt, dass die Republik Italien ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen aus der Menschenrechtscharta und der Genfer Flüchtlingskonvention nebst ihren Zusatzprotokollen gegenwärtig nicht mehr hinreichend nachkommt.

Nach Ansicht des Gerichtes ist davon auszugehen, dass sich Italien schutzsuchenden Ausländern ohne jede Prüfung des Schutzgesuches entledigen wolle und nicht mehr willens oder in der Lage sei, die europaweiten Mindeststandards zur Durchführung von Asylverfahren und zur Flüchtlingsunterbringung zu gewährleisten.

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Neue Verwaltungsgerichte: Neun plus zwei statt 120 Behörden

Bild: (c) Erwin Wodicka
Bild: (c) Erwin Wodicka

Morgen soll im Nationalrat eine der bedeutsamsten Verfassungsänderungen der Zweiten Republik beschlossen werden

PETER BUSSJÄGER (Die Presse)

Ein immer wieder gescheitertes Projekt steht unmittelbar vor seiner Realisierung: Morgen, Dienstag, soll die Verwaltungsgerichtsbarkeitsnovelle im Nationalrat beschlossen werden. Das Vorhaben ist nach dem EU-Beitritt die bedeutsamste Verfassungsänderung der Zweiten Republik. Die Regierungsvorlage beruhte auf einem im Österreich-Konvent erzielten Konsens. Nach ihrer Beschlussfassung kann definitiv nicht mehr behauptet werden, der Konvent habe „nichts zusammengebracht“.

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Gesetzesbeschwerde: Richter gegen „überzogenen Rechtsschutz“

Standesvertreter gegen „politischen Deal“ zur Verwaltungsgerichtsreform

Die politisch akkordierte neue „Gesetzesbeschwerde“ beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) stößt nicht nur auf Widerstand des Obersten Gerichtshofes (OGH). Auch die Richter und Staatsanwälte lehnen das neue Rechtsmittel als „völlig überzogen“ und „systemwidrig“ ab. Die Standesvertreter fordern die Politiker in einem Brief auf, darauf zu verzichten. Sie vermuten einen „politischen Deal“ für die Verfassungsmehrheit zur Verwaltungsgerichtsreform.

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Rechtsschutzlücke bei „polizeiautonomen Handlungen ohne unmittelbare Befehls- und Zwangsgewalt“ schließen

Der Linzer Strafrechtsprofessor Alois Birklbauer sucht  nach Wegen, um die (nach einem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs entstandene) Rechtsschutzlücke bei „polizeiautonomen Handlungen ohne unmittelbare Befehls- und Zwangsgewalt“ zu schließen. In seinem Gutachten für den Juristentga schlägt der Jurist vor, dass in diesem Fall Maßnahmenbeschwerden an die Unabhängigen Verwaltungssenate in den Ländern ermöglicht werden. „Die Presse“, Print-Ausgabe, 07.05.2012

Sicherstellung der höchsten Unabhängigkeit und Einheitlichkeit der Organisation der Verwaltungsgerichtsbarkeit

Entschließung betreffend die Sicherstellung der höchsten Unabhängigkeit und Einheitlichkeit der Organisation der Verwaltungsgerichtsbarkeit erster Instanz

Die Bundesregierung wird aufgefordert,

1. dem Nationalrat im Zusammenhang mit der Erstellung der Organisationsgesetze der Verwaltungsgerichte des Bundes eine Regierungsvorlage zuzuleiten, in der

a) für alle nach der Einrichtung der Verwaltungsgerichte erfolgenden Bestellungen von Präsidentin/Präsident sowie Vizepräsident/Vizepräsidentin der Verwaltungsgerichte des Bundes eine Begutachtung der Bewerbungen durch eine Kommission vorgesehen wird, der Vertreterinnen/Vertreter aus Gerichtsbarkeit, Wissenschaft und der Verwaltung angehören.

b) für die Neubestellung von Richterinnen und Richtern der Verwaltungsgerichte des Bundes vor dem 1.1.2014 ein objektives und nicht-diskriminierendes Verfahren vorzusehen, dass jedenfalls eine Ausschreibung, ein Assessmentcenter und eine Bewertung der fachlichen und persönlichen Eignung durch eine Kommission vorsieht, die aus Präsidentin/Präsident, Vizepräsidentin/Vizepräsident des jeweiligen Gerichtes und einer Vertreterin/einem Vertreter des BKA und des BMF gebildet wird. Es ist sicherzustellen, dass bei der Neubestellung von Richterinnen und Richtern in ausreichender Zahl Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigt werden, die in den wesentlichen Zuständigkeitsbereichen (insb. Umweltrecht, Sozialrecht, Dienstrecht, Wirtschafts- und Regulierungsrecht) des Bundesverwaltungsgerichts über fundierte juristische Erfahrung verfügen. Der Kommission werden Vertreterinnen/Vertreter der hauptbetroffenen Ressorts beratend beigezogen.

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