Entschließung betreffend die Sicherstellung der höchsten Unabhängigkeit und Einheitlichkeit der Organisation der Verwaltungsgerichtsbarkeit erster Instanz
Die Bundesregierung wird aufgefordert,
1. dem Nationalrat im Zusammenhang mit der Erstellung der Organisationsgesetze der Verwaltungsgerichte des Bundes eine Regierungsvorlage zuzuleiten, in der
a) für alle nach der Einrichtung der Verwaltungsgerichte erfolgenden Bestellungen von Präsidentin/Präsident sowie Vizepräsident/Vizepräsidentin der Verwaltungsgerichte des Bundes eine Begutachtung der Bewerbungen durch eine Kommission vorgesehen wird, der Vertreterinnen/Vertreter aus Gerichtsbarkeit, Wissenschaft und der Verwaltung angehören.
b) für die Neubestellung von Richterinnen und Richtern der Verwaltungsgerichte des Bundes vor dem 1.1.2014 ein objektives und nicht-diskriminierendes Verfahren vorzusehen, dass jedenfalls eine Ausschreibung, ein Assessmentcenter und eine Bewertung der fachlichen und persönlichen Eignung durch eine Kommission vorsieht, die aus Präsidentin/Präsident, Vizepräsidentin/Vizepräsident des jeweiligen Gerichtes und einer Vertreterin/einem Vertreter des BKA und des BMF gebildet wird. Es ist sicherzustellen, dass bei der Neubestellung von Richterinnen und Richtern in ausreichender Zahl Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigt werden, die in den wesentlichen Zuständigkeitsbereichen (insb. Umweltrecht, Sozialrecht, Dienstrecht, Wirtschafts- und Regulierungsrecht) des Bundesverwaltungsgerichts über fundierte juristische Erfahrung verfügen. Der Kommission werden Vertreterinnen/Vertreter der hauptbetroffenen Ressorts beratend beigezogen.
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