Nationalrat: Breite Zustimmung zur Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit

Der Nationalrat hat einen wichtigen Schritt zur Verwaltungsreform gesetzt. Die Abgeordneten stimmten einhellig einer Neuordnung der Verwaltungsgerichtsbarkeit zu.

Neun Verwaltungsgerichte erster Instanz in den Ländern und zwei Verwaltungsgerichte auf Bundesebene – ein Bundesverwaltungsgericht und ein Bundesfinanzgericht – werden ab 2014 mehr als 120 Unabhängige Senate und Sonderbehörden ersetzen. Ziel der Reform ist eine Beschleunigung von Verwaltungsverfahren und ein besserer Rechtschutz für die BürgerInnen. Einen verwaltungsinternen Instanzenzug wird es nur noch in Angelegenheiten, für die die Gemeinden zuständig sind, geben.

Begleitend zum Grundsatzgesetz haben sich die fünf Fraktionen auch auf Grundzüge des Verfahrensrechts verständigt, unter anderem soll der Verwaltungsgerichtshof künftig unter bestimmten Voraussetzungen auch Entscheidungen in der Sache selbst treffen können. Zudem ist die Zulassung so genannter „Gesetzesbeschwerden“ beim Verfassungsgerichtshof durch Verfahrensparteien geplant.

Parlamentskorrespondenz …

Teilen mit: