Der Linzer Strafrechtsprofessor Alois Birklbauer sucht nach Wegen, um die (nach einem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs entstandene) Rechtsschutzlücke bei „polizeiautonomen Handlungen ohne unmittelbare Befehls- und Zwangsgewalt“ zu schließen.
In seinem Gutachten für den Juristentga schlägt der Jurist vor, dass in diesem Fall Maßnahmenbeschwerden an die Unabhängigen Verwaltungssenate in den Ländern ermöglicht werden.