Rechtsschutzlücke bei „polizeiautonomen Handlungen ohne unmittelbare Befehls- und Zwangsgewalt“ schließen

Der Linzer Strafrechtsprofessor Alois Birklbauer sucht  nach Wegen, um die (nach einem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs entstandene) Rechtsschutzlücke bei „polizeiautonomen Handlungen ohne unmittelbare Befehls- und Zwangsgewalt“ zu schließen.

In seinem Gutachten für den Juristentga schlägt der Jurist vor, dass in diesem Fall Maßnahmenbeschwerden an die Unabhängigen Verwaltungssenate in den Ländern ermöglicht werden.

„Die Presse“, Print-Ausgabe, 07.05.2012

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