Die Einführung von Verwaltungsgerichten ist der größte Schritt, den die Koalition zur Verwaltungsreform zustande gebracht hat – Entsprechend hat sie sich im Parlament gefeiert – Weitere Reformen sind nicht in Sicht
Saskia Jungnikl, Conrad Seidl, Der Standard
Stellen Sie sich vor, es gibt etwas zu feiern, und keiner ist da: Die Jahrhundertreform der österreichischen Verwaltung führte bei den Parlamentarieren statt zu überbordender Euphorie eher zu einer Jahrhundertmüdigkeit.
Schwer zu sagen, ob es an der Mittagszeit lag, oder daran, dass ohnehin alles auf Schiene war: Bei der Debatte vor der Abstimmung über die Einführung der Verwaltungsgerichtsbarkeit waren im Plenum außer den Rednern jedenfalls nicht viele Mandatare anwesend.
Von den insgesamt 186 Plätzen waren etwa 20 besetzt, auf der Regierungsbank saß nur der verantwortliche Staatssekretär Josef Ostermayer (SPÖ). „Die Politiker begreifen noch nicht ganz, was das für sie bedeutet“, kommentierte der Grazer Verwaltungsrechtsprofessor Franz Merli im Gespräch mit dem STANDARD: „Alles, was Verwaltungsgerichte entscheiden, entzieht sich dem Zugriff der Politik, da kann es keine Weisungen mehr geben.“
Immerhin: Die wenigen Anwesenden feierten den Jahrhundertwurf umso ausgiebiger. Entgegen den sonstigen Gepflogenheiten im Hohen Haus wurde fraktionsübergreifend gelobt – und sich selbst kräftig auf die Schulter geklopft.