Sicherstellung der höchsten Unabhängigkeit und Einheitlichkeit der Organisation der Verwaltungsgerichtsbarkeit

Entschließung betreffend die Sicherstellung der höchsten Unabhängigkeit und Einheitlichkeit der Organisation der Verwaltungsgerichtsbarkeit erster Instanz

Die Bundesregierung wird aufgefordert,

1. dem Nationalrat im Zusammenhang mit der Erstellung der Organisationsgesetze der Verwaltungsgerichte des Bundes eine Regierungsvorlage zuzuleiten, in der

a) für alle nach der Einrichtung der Verwaltungsgerichte erfolgenden Bestellungen von Präsidentin/Präsident sowie Vizepräsident/Vizepräsidentin der Verwaltungsgerichte des Bundes eine Begutachtung der Bewerbungen durch eine Kommission vorgesehen wird, der Vertreterinnen/Vertreter aus Gerichtsbarkeit, Wissenschaft und der Verwaltung angehören.

b) für die Neubestellung von Richterinnen und Richtern der Verwaltungsgerichte des Bundes vor dem 1.1.2014 ein objektives und nicht-diskriminierendes Verfahren vorzusehen, dass jedenfalls eine Ausschreibung, ein Assessmentcenter und eine Bewertung der fachlichen und persönlichen Eignung durch eine Kommission vorsieht, die aus Präsidentin/Präsident, Vizepräsidentin/Vizepräsident des jeweiligen Gerichtes und einer Vertreterin/einem Vertreter des BKA und des BMF gebildet wird. Es ist sicherzustellen, dass bei der Neubestellung von Richterinnen und Richtern in ausreichender Zahl Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigt werden, die in den wesentlichen Zuständigkeitsbereichen (insb. Umweltrecht, Sozialrecht, Dienstrecht, Wirtschafts- und Regulierungsrecht) des Bundesverwaltungsgerichts über fundierte juristische Erfahrung verfügen. Der Kommission werden Vertreterinnen/Vertreter der hauptbetroffenen Ressorts beratend beigezogen.

2. mit den Bundesländern zur Herstellung eines einheitlichen Richterbildes in einen Dialog zu treten und gemeinsame Standards zu erarbeiten, die das höchste Maß an Unabhängigkeit der Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen sowie die Einheitlichkeit des Organisations- und Dienstrechts der Verwaltungsgerichte des Bundes und der Länder, gewährleisten. Insbesondere ist dabei auf folgende Aspekte Bedacht zu nehmen:

– Kohärenz der dienstrechtlichen Regelungen, insbesondere im Hinblick auf die Sicherstellung der Durchlässigkeit und der Möglichkeit des Wechsels zwischen Gerichten des Bundes und der Länder sowie die Sicherung der Unabhängigkeit

– Zusammenarbeit im Bereich der Aus- und Weiterbildung von Richtern und Richterinnen und der Entwicklung eines einheitlichen Richterbildes

– Transparenz der Bestellungsvorgänge von Präsident/Präsidentin und Vizepräsident/Vizepräsidentin z.B. durch Anhörungen durch interinstitutionell zusammengesetzte Kommissionen

– Objektivierung der erstmaligen Bestellung von Richtern und Richterinnen sowie der Überleitung von Mitgliedern aufgelöster unabhängiger Verwaltungsbehörden

– Sicherstellung der Nachvollziehbarkeit der Erstattung von Dreiervorschlägen und der Ernennung von Richterinnen und Richtern und Mitteilung darüber

– Einheitlichkeit von Zuständigkeit, Organisation und Zusammensetzung von Ausschüssen sowie der Wahl ihrer Mitglieder entsprechend den Bestimmungen des RStDG

– Einrichtung eines Forums zur gemeinsamen Behandlung und Weiterentwicklung der genannten Aspekte

– Schaffung eines einheitlichen Richterbildes innerhalb von längstens 10 Jahren ab Inkrafttreten der Novelle zur Einführung einer zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Die Bundesregierung wird überdies aufgefordert, über die Fortschritte in diesem Bereich bis zum Ende des Jahres 2012 zu berichten.

www.parlament.gv.at

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