Wiener VwG-Entwurf: Gewaltiger Rückschritt

Der Rathausmann von Kurt Neuhold (1999)

In ihrer Stellungnahme bescheinigt die Standesvertretung der UVS-Mitglieder dem Entwurf eines Gesetzes über das Verwaltungsgericht Wien einen gewaltigen Rückschritt auf dem Weg zu einer unabhängigen Landesverwaltungsgerichtsbarkeit. Kritisiert werden vor allem die vorgesehen Einflussmöglichkeiten der Landesverwaltung auf das Gericht, die Einschränkungen der richterlichen Unabhängigkeit und die Übertragung weiter Bereiche der Berufungsverfahren auf nichtrichterliche Rechtspfleger.

Der vorliegende Entwurf werde dem mit der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Noelle vorgegebenen Ziel, im Land Wien die organisationsrechtlichen Grundlagen für ein den bundesverfassungsgesetzlichen und den europarechtlichen Vorgaben genügendes (Rechnung tragendes) Landesverwaltungsgericht zu schaffen und den Rechtsschutz für die Bürgerinnen und Bürger des Landes Wien zu verbessern, nicht gerecht.

Ganz im Gegenteil würden die im Entwurf vorgesehenen Regelungen einen deutlichen Rückschritt gegenüber dem derzeit durch den Unabhängigen Verwaltungssenat gewährleisteten Rechtsschutzstandard bewirken. Der Entwurf konterkariere zudem die Zielsetzung des Verfassungsgesetzgebers, ein möglichst einheitliches Richterbild zu schaffen und die Durchlässigkeit zwischen den richterlichen Berufen zu erleichtern. Dem vom Bundesverfassungsgesetzgeber verfolgten Ziel einer Beschleunigung der Verfahren und einer Verkürzung der Instanzenzüge werde nachgerade entgegengewirkt.

Chance für echte Verwaltungsgerichtsbarkeit nicht genützt

In Ansehung der strukturellen Mängel des Entwurfes, der in zentralen Punkten den verfassungsgesetzlichen Vorgaben nicht entspricht, lehnt die Standesvertretung der UVS-Mitglieder diesen Entwurf sowie insbesondere das diesem Entwurf zu Grunde liegende Konzept, die gerichtsförmige Überprüfung verwaltungsbehördlicher Entscheidungen im Land Wien zu schwächen, ab und bedauert zutiefst, dass das Land Wien die sich ihm bietende Chance, eine auf dem bewährten Modell des Unabhängigen Verwaltungssenats aufbauende, das richterliche Element noch stärkende Landesverwaltungsgerichtsbarkeit einzurichten, nicht genützt hat.

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Eine Apotheke besiegt die Kammer

Wien: Im Streit um den langen Samstag hat sich eine Apotheke gegen die Behörden und die Kammer durchgesetzt. In der Wiener Innenstadt kann man nun wieder jeden Samstag bis 18 Uhr Medikamente kaufen.

 Christian Höller (Die Presse)

Der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) hob die Entscheidung der MA 40 über den Entzug der Konzession auf.

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Wiener Politik will Zugriff auf neue Gerichte

Die Bundesländer tun sich schwer, unabhängige Verwaltungsgerichte zu akzeptieren. Insbesondere Wien nützt die Reform zum Versuch, Einfluss zu nehmen: Ein politisch bestellter Präsident soll zentrale Aufgaben erhalten.

INGO RISS (Die Presse)

Die Erfahrungen der Mitglieder der Unabhängigen Verwaltungssenate in den Ländern, die – je nach Bundesland – oft jahrelang um ihre Unabhängigkeit gegenüber den mächtigen Landesverwaltungen kämpfen mussten, dürften den Abgeordneten im Nationalrat noch gut in Erinnerung gewesen sein. Denn in einer Entschließung forderten alle fünf Parlamentsparteien einstimmig Maßnahmen zur Sicherstellung der Unabhängigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeit erster Instanz. Die Bundesregierung wird aufgefordert, mit den Bundesländern dafür gemeinsame Standards zu erarbeiten. Mit anderen Worten, der Nationalrat will, dass dort, wo „Gericht“ draufsteht, auch „Gericht“ drin ist. Man wollte vermeiden, dass die Länder zur Achillesferse der Verfassungsreform werden.

Sieht man die bisher vorliegenden Entwürfe der Länder zur Organisation der neuen Verwaltungsgerichte durch, stellt man fest: Die Bedenken des Nationalrates waren berechtigt.

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Migration and Asylum Law Seminar

In der Zeit vom 11. bis 12. September fand in Bukarest (Rumänien) das erste von der AdministrativeLaw Sub-Working Group der EJTN organisierte Migration and Asylum Law seminar statt.

An dieser, im National Institute of Magistracy (NIM) abgehaltenen Veranstaltung  nahmen neben Richterinnen des Verwaltungsgerichtshofes, des Bundesasylgerichtshofes und VerwaltungsrichterInnen aus ganz Europa auch zwei Kollegen vom UVS-Wien teil.

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Entwurf: Verwaltungsgerichtsbarkeits-Ausführungsgesetz 2012

Erlassung folgender Ausführungsregelungen zur Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012, BGBl. Nr. 51/2012: – Erlassung eines Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetzes; – Erlassung eines Bundesverwaltungsgerichtsgesetzes; – Erlassung sonstiger einfachgesetzlicher Ausführungs- und Anpassungsregelungen. Ermöglichung einer effizienteren Durchführung der Verwaltungsstrafverfahren, insbesondere jener mit Auslandsbezug, durch Änderung des Verwaltungsstrafgesetzes 1991 – VStG, BGBl. Nr. 52/1991, und Durchführung des Rahmenbeschlusses 2009/299/JI durch Änderung des EUVerwaltungsstrafvollstreckungsgesetzes   Der …

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Rumänien bekommt harte Auflagen von der EU

Beim Aufbau einer unabhängigen Justiz ist das östliche EU-Mitglied noch längst nicht am Ziel Die rumänische Regierung hat sich wegen ihrer jüngsten Beschneidung des Rechtsstaates eine scharfe Schelte aus Brüssel eingefangen. „Die politische Anfechtung von Gerichtsentscheidungen, die Aushebelung des Verfassungsgerichts und üblicher politischer Verfahren sowie die aufgehobene Gewaltenteilung stellen den Willen der Regierung infrage, Rechtstaatlichkeit …

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ZUV – Zeitschrift der Unabhängigen Verwaltungssenate

Zeitschrift der Unabhängigen Verwaltungssenate

Beiträge und Entscheidungen zum öffentlichen Recht

Herausgeber: VUVS

Die Informationsplattform für jene Rechtsbereiche, mit denen die Unabhängigen Verwaltungssenate im Speziellen befaßt sind und ein Ort für standespolitische Anliegen.

Aktuelle Ausgabe  2012/ Nr. 3

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UVS Wien: Wiener Apotheken dürfen länger aufsperren

foto: standard/newald

Apotheker müssen ab sofort nicht mehr am Samstagnachmittag zusperren. Das sagt der Unabhängige Verwaltungssenat

Verena Kainrath, DER STANDARD

Der Entscheid ist rechtskräftig, sagt der Apotheken-Rechtsexperte Peter Krüger. Keiner habe dagegen Einspruch erhoben. Die Betriebszeitenverordnung des Magistrats bestimme nur darüber, zu welchen Zeiten Apotheken auf jeden Fall offen sein müssen, nicht aber, dass sie zu einem gewissen Zeitpunkt nicht geöffnet sein dürfen. Es könne also auch unter der Woche länger verkauft werden.

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Die Herrschaft des Rechts und ihre Folgen

Hochrangiges Treffen zum Auftakt der Woche – Hartes Ringen um Abschlusserklärung

Der Thementag ist Tradition. Am Tag vor der offiziellen Eröffnung der Generaldebatte widmen sich die Staats- und Regierungschefs einem bestimmten Aspekt, der in den internationalen Beziehungen gerade besonders wichtig erscheint. Ging es in den vergangenen Jahren um Klimawandel, die Millenniumsziele und nachhaltige Entwicklung, so steht mit der Herrschaft des Rechts – englisch: rule of law – heute, Montag, ein erklärter Fokus der österreichischen Außenpolitik auf der Agenda.

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