
Apotheker müssen ab sofort nicht mehr am Samstagnachmittag zusperren. Das sagt der Unabhängige Verwaltungssenat
Verena Kainrath, DER STANDARD
Der Entscheid ist rechtskräftig, sagt der Apotheken-Rechtsexperte Peter Krüger. Keiner habe dagegen Einspruch erhoben. Die Betriebszeitenverordnung des Magistrats bestimme nur darüber, zu welchen Zeiten Apotheken auf jeden Fall offen sein müssen, nicht aber, dass sie zu einem gewissen Zeitpunkt nicht geöffnet sein dürfen. Es könne also auch unter der Woche länger verkauft werden.

Entwurf eines Kärntner Landesverwaltungsgerichts-Überleitungsgesetzes (K-LvwGÜG in) Begutachtung
Eine Delegation von Verwaltungsrichterinnen und –richtern des Verwaltungsgerichtes Berlin und des Oberverwaltungsgerichtes Berlin, angeführt von der geschäftsführenden Präsidentin des Oberverwaltungsgerichtes Berlin Hildegard Fitzner-Steinmann stattete am 17. Und 18.9.2012 unserer Standesvertretung einen Gegenbesuch in Wien ab.