Apotheker müssen ab sofort nicht mehr am Samstagnachmittag zusperren. Das sagt der Unabhängige Verwaltungssenat
Verena Kainrath, DER STANDARD
Der Entscheid ist rechtskräftig, sagt der Apotheken-Rechtsexperte Peter Krüger. Keiner habe dagegen Einspruch erhoben. Die Betriebszeitenverordnung des Magistrats bestimme nur darüber, zu welchen Zeiten Apotheken auf jeden Fall offen sein müssen, nicht aber, dass sie zu einem gewissen Zeitpunkt nicht geöffnet sein dürfen. Es könne also auch unter der Woche länger verkauft werden.
Wiens Apothekerkammer interpretiert den Entscheid jedoch anders: Alle Apotheken hätten sich weiter an die bisherige Ladenöffnung zu halten, heißt es auf Anfrage des Standard. Neue Regeln seien im Gespräch, sie müssten jedoch für alle gelten. Sperre der besagte Betrieb Samstagnachmittag auf, widerspreche das der Judikatur des Verfassungsgerichtshofes.
Kommende Woche entscheidet sich, ob der Innenstadt-Apotheke ihre Konzession entzogen wird. Krüger erwartet für sie einen guten Ausgang des Verfahrens.