
Gibt es auch bei Finanzstrafvergehen die Möglichkeit, durch gemeinnützige Arbeit Buße zu tun? Diese Frage musste der Verfassungsgerichtshof (VfGH) erstmals klären. Zuvor hatten die Behörden der Frau diese Möglichkeit verweigert.
Die Bulgarin war wegen gewerbsmäßigen Schmuggels sowie wegen „vorsätzlicher Monopolhehlerei“ zu einer Geldstrafe von 20.000 Euro verurteilt worden. Da die Frau nur Notstandshilfe bezieht, konnte sie die Strafe nicht zahlen. In diesem Fall wäre eine Ersatzfreiheitsstrafe von fünf Wochen schlagend geworden. Das versuchte die Frau abzuwenden, indem sie anbot, stattdessen gemeinnützige Arbeiten zu leisten.
Unter dem Titel „Neue Herausforderungen für den Rechtsschutz“ stand der 10. Rechtsschutztag, der heute am 9.11.2012 von der Sektion III des Bundesministerium für Inneres veranstaltet wurde.
Der Europäische Gerichtshof hat Ungarn wegen der Zwangspensionierung von Richtern aufgrund des Alters verurteilt.
Am 1. November 2012 ist die überarbeitete Fassung der Verfahrensordnung in Kraft getreten. Auch das Vorabentscheidungsverfahren ( Artikel 93 bis 114 der Verfahrensordnung) hat einige wesentliche Änderungen erfahren.