VfGH: Arbeit statt Freiheitsstrafe bei Finanzdelikt

Der neue Verhandlungssaal des VfGH

Gibt es auch bei Finanzstrafvergehen die Möglichkeit, durch gemeinnützige Arbeit Buße zu tun? Diese Frage musste der Verfassungsgerichtshof (VfGH) erstmals klären. Zuvor hatten die Behörden der Frau diese Möglichkeit verweigert.

Die Bulgarin war wegen gewerbsmäßigen Schmuggels sowie wegen „vorsätzlicher Monopolhehlerei“ zu einer Geldstrafe von 20.000 Euro verurteilt worden. Da die Frau nur Notstandshilfe bezieht, konnte sie die Strafe nicht zahlen. In diesem Fall wäre eine Ersatzfreiheitsstrafe von fünf Wochen schlagend geworden. Das versuchte die Frau abzuwenden, indem sie anbot, stattdessen gemeinnützige Arbeiten zu leisten.

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10. Rechtsschutztag im BM.I: „Neue Herausforderungen für den Rechtsschutz“

Holzinger: Der VfGH hat zur Frage des Grundrechtschutzes seiner Vorreiterrolle in der internationalen Gemeinschaft der Verfassungsgerichte entsprochen.
Jabloner: Verwaltungsgerichte erfordern ein höheres Maß organisatorischer Unabhängigkeit als ordentliche Gerichte.
 

Unter dem Titel „Neue Herausforderungen für den Rechtsschutz“ stand der 10. Rechtsschutztag, der heute am 9.11.2012 von der Sektion III des Bundesministerium für Inneres veranstaltet wurde.

Der Präsident des Verfassungsgerichtshofes Gerhart Holzinger betonte in seiner Rede, der Verfassungsgerichtshof sei der wichtigste Garant der Grundrechte, also der verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechte des Einzelnen.

In seinem Erkenntnis vom 14. März 2012, U 466/11 ua., habe der Verfassungsgerichtshof ausgesprochen, dass auch die durch die Charta der Grundrechte der Europäischen Union eingeräumten Rechte und Freiheiten als verfassungsgesetzlich gewährleistete Rechte beim Verfassungsgerichtshof geltend gemacht werden können. Mit diesem Erkenntnis habe der Verfassungsgerichtshof seine Funktion als Garant der Grundrechte richtungweisend weiterentwickelt und auch der Vorreiterrolle in der internationalen Gemeinschaft der Verfassungsgerichte entsprochen.

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Kulturschaffender auf einem Richterposten

Andreas Dresen wird Verfassungsrichter in Brandenburg. Was zunächst merkwürdig wirken mag, ist ein echter Glücksgriff. Der Regisseur hat schon oft seine Hellsichtigkeit bewiesen.

Drei der neun Richter am Verfassungsgericht Brandenburg dürfen Laien sein. Der Filmemacher wurde mit breiter Zustimmung aller Landtagsfraktionen auf eine der Stellen gewählt. Nun hat er nach einer mehrwöchigen Bedenkzeit zugesagt.

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„Ungleichbehandlung“: EuGH verurteilt Ungarn

Der Europäische Gerichtshof hat Ungarn wegen der Zwangspensionierung von Richtern aufgrund des Alters verurteilt.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat am Dienstag Ungarn wegen der Zwangspensionierung von Richtern aufgrund des Alters verurteilt. Die „starke Absenkung des Rentenalters ungarischer Richter stellt eine nicht gerechtfertigte Diskriminierung aufgrund des Alters dar“, heißt es in dem Urteil.

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EuGH: Verfahrensordnung umfassend überarbeitet

Am 1. November 2012 ist die überarbeitete Fassung der Verfahrensordnung in Kraft getreten. Auch das Vorabentscheidungsverfahren ( Artikel 93 bis 114 der Verfahrensordnung) hat einige wesentliche Änderungen erfahren.

In Artikel 94 der Verfahrensordnung ist nunmehr beschrieben, welchen Inhalt ein Vorabentscheidungsersuchen haben muss. Diese Vorschrift ist im Zusammenhang mit Artikel 53 Absatz 2 der Verfahrensordnung zu sehen, wonach unter anderem auch bei offensichtlich unzulässigen Ersuchen dieses durch mit Gründen versehenen Beschluss zurückgewiesen werden kann.

Nach Artikel 96 in Verbindung mit Artikel 97 Absatz 1 der Verfahrensordnung können vor dem Gerichtshof die Parteien des Ausgangsrechtsstreits Erklärungen abgeben. Artikel 97 Absatz 1 legt dazu fest, dass Parteien des Ausgangsrechtsstreits diejenigen sind, die vom vorlegenden Gericht gemäß den nationalen Verfahrensvorschriften als solche bezeichnet werden. Insoweit besteht nunmehr auch die Möglichkeit, dass nach nationalem Recht am nationalen Verfahren beteiligte Dritte sich auch an dem Verfahren vor dem Gerichtshof beteiligen können.

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VfGH tadelt Asylgerichtshof wegen Senatszusammensetzung

Behauptet ein Asylwerber, in seiner Heimat sexuellen Übergriffen ausgesetzt gewesen zu sein, muss der Asylgerichtshof diesen Fall sofort einem Richter bzw. Senat gleichen Geschlechts übertragen.

Andernfalls verstößt der Gerichtshof gegen das Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter, stellt der Verfassungsgerichtshof (VfGH) in einem Erkenntnis zur Beschwerde einer Kosovarin fest.

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Bundesverwaltungsgeicht: Das Gebäude steht fest!

Harald Perl

Der Hauptsitz des Bundesverwaltungsgerichtes wird sich in 1030 Wien, Erdbergstraße 192 -196, befinden.

Wie der zukünftige Präsident des Bundesverwaltungsgerichtes, Harald Perl, in einer Aussendung mitteilte, werden auf rund 15.000qm Nutzfläche  alle  in Wien tätigen ca. 370 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter einem Dach ausreichend Platz finden.

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Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit geht voran

Als Anschubfinanzierung für das Bundesverwaltungsgericht sind rund 4 Mio. € vorgesehen

Budgetausschuss zu Höchstgerichten und Präsidentschaftskanzlei Wien

Nachdem im Frühjahr dieses Jahres die umfassende Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit beschlossen worden war, richtete sich das Interesse der Abgeordneten im heutigen Budgetausschuss zur Beratung des Bundesvoranschlags 2013 für die Höchstgerichte in erster Linie auf die entsprechende Umsetzung der Neuerungen. Ab 1. Jänner 2014 wird in den neun Bundesländern jeweils ein Landesverwaltungsgericht 1. Instanz eingerichtet, auf Bundesebene wird es ein Bundesverwaltungsgericht 1. Instanz, das organisatorisch an den Asylgerichtshof angedockt wird, und ein Bundesfinanzgericht geben. Die Verwaltungsgerichte 1. Instanz sollen in der Regel in der Sache selbst entscheiden, der Verwaltungsgerichtshof fungiert als 2. Instanz, kann allerdings nur mehr unter bestimmten Voraussetzungen angerufen werden.

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Asylgerichtshof und UVS-Vereinigung kritisieren neues Revisionsverfahren

Die Übertragung wesentlicher Teile des neuen Revisionsverfahrens auf die Verwaltungsgerichte erster Instanz wird in beiden Stellungnahmen kritisiert.

Die UVS- Vereinigung weist darauf hin, dass es sich bei dem Systemwechsel von der Bescheidbeschwerde zur Revision um einen der zentralen Punkte bei der Einführung der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Österreich handelt. Die rechtliche Sicherheit darüber, wie die neuen Revisionsbestimmungen zu handhaben sind, kann nur durch die Herausbildung einer einheitlichen Rechtsprechung durch den Verwaltungsgerichtshof erreicht werden. Es wird befürchtet, dass es auf Grund der Tatsache, dass die Verwaltungsgerichte in keinem einheitlichen Justizsystem mit zentraler Richteraus- und Fortbildung eingebettet sind, zu einem „Wildwuchs“ von Entscheidungen kommen kann.

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UVS Wien: Gewerkschaft sieht psychische Belastung durch Ungewissheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Dienststellenversammlung beschließt Resolution zum Schutz der Mitarbeiterinnen und fordert Einbeziehung in den Entstehungsprozess des Verwaltungsgerichtes

In einer, am  30. Oktober 2012 am UVS Wien abgehaltenen Dienststellenversammlung wies die Vorsitzende des Personalausschusses darauf hin, dass trotz der drängenden Zeit noch keine Aussagen getroffen werden können, wie das Verwaltungsgericht Wien tatsächlich konkret organisiert sein wird. Man könne immer nur wiederholen, dass es nicht sinnvoll erscheint, ohne Notwendigkeit bewährte Strukturen zu verändern. Es sei wohl auch davon auszugehen, dass sich der Aufgabenbereich des Verwaltungsgerichtes Wien gegenüber jenem des UVS nicht unbeträchtlich erweitern wird, sodass das Potential und Wissen aller UVS MitarbeiterInnen dringend gebraucht werde.

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