Obwohl das Kärntner Landesverwaltungsgerichts-Überleitungsgesetz für die Ersternennungen eine Frist bis 31. März 2013 vorgesehen hatte, ernannte die Kärntner Landesregierung bereits mit Beschluss vom 25. Februar 2013 alle Mitglieder des Unabhängigen Verwaltungssenates Kärnten zu Richterinnen und Richtern des zukünftigen Kärntner Landesverwaltungsgericht.
Damit hat auch das Bundesland Kärnten die in der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle für die Ersternennungen vorgesehene Fristende 28. Februar 2013 (Art. 151 Abs. 51 Z 4) eingehalten.
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