Am 4. März wurde die Angelobung durch den designierten Präsidenten des Landesverwaltungsgerichts, Dr. Christoph Purtscher, durchgeführt
Die Tiroler Landesregierung hat am 19. Februar die Ernennung sämtlicher Mitglieder des UVS-Tirol zu Richterinnen und Richter des Landesverwaltungsgericht Tirol beschlossen (VUVS-online hat berichtet).
Am 4. März wurde nunmehr im Beisein des für Personalfragen zuständigen Landesrats Mag. Johannes Tratter und von Dr. Johannes Pezzei, Vorstand der Abteilung Organisation und Personal beim Amt der Tiroler Landesregierung, die Angelobung durch den designierten Präsidenten des Landesverwaltungsgerichts, Dr. Christoph Purtscher, durchgeführt und die Ernennungsdekrete überreicht. Die Bestellung wurde mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2014 ausgesprochen.
Noch bis zum 15. März läuft das Bewerbungsverfahren für die zusätzlich benötigten Richterinnen und Richter. Diese sind nach § 33 Abs. 7 des Tiroler Landesverwaltungsgerichtsgesetzes von der Landesregierung bis spätestens zum 31.05.2013 zu bestellen. Danach kann das Landesverwaltungsgericht Tirol dann in die Konstituierungsphase übertreten: bis zur Aufnahme der Tätigkeit des Landesverwaltungsgerichts ist z.B. noch die Geschäftsordnung auszuarbeiten und zu beschließen und sind die entsprechenden Ausschüsse zu besetzen. Der Personal- und Geschäftsverteilungsausschuss ist beispielsweise von der Vollversammlung der zukünftigen Richterinnen und Richter des Landesverwaltungsgerichts bis spätestens am 31.07.2013 zu besetzen. Dieser hat dann so zeitgerecht die Geschäftsverteilung zu erlassen, dass diese zum 1. Jänner 2014 in Kraft gesetzt werden kann.