Der Ministerrat hat am Montag die noch fehlende zweite Hälfte der Mitglieder des 2014 startenden Bundesverwaltungsgerichts fixiert. Die Namen werden unter Verschluss gehalten, der Verdacht der Packelei liegt nahe.
Siegfried Königshofer, Präsident des Vereins der Verwaltungsrichter (richtig: Vizepräsident der Verwaltungsrichtervereinigung), kritisiert, dass die Auswahlverfahren in Bund und Ländern nicht nach gesetzlichen Vorgaben abliefen und übergangene Bewerber keinen Rechtsschutz hätten. Beides würde einer Empfehlung des Europarats zur Sicherung richterlicher Unabhängigkeit folgen.
Am 30. Juli 2013 erscheint der erste Praxiskommentar, welcher sich mit dem Verfahren vor den zukünftigen Verwaltungsgerichten ausführlich auseinandersetzt.
Unter welchen Voraussetzungen darf ein in Österreich tätiger „Planender Baumeister“ in Bayern die Berufsbezeichnung „Architekt“ führen. Diese Frage hat das deutsche Bundesverwaltungsgericht in Leipzig dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg zur Auslegung der EU-Richtlinie 2005/36/EG vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen vorgelegt.
Mit dem am 11. Juli 2013 kundgemachten BGBl. I Nr. 122/2013 wurde u.a. die Bestimmung des § 3 des Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetzes (VwGVG) über die örtliche Zuständigkeit der neuen Verwaltungsgerichte weitreichend geändert.
Neue Richter mit politischem Hintergrund lassen die Wogen hochgehen. Ein Personalsenat hat nicht, wie sonst üblich, über die Bestellung entschieden. Gericht und Land verteidigen die Kür: „Keine Polit-Heinis.“